Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1930
- Issue
- Nr. 12 - Dezember
- Date
- 1930-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Kongressen von Handelskammern und Astronomen immer energischer Anregungen gebracht worden, um diese Nachteile des Kalenders zu beseitigen. Der dort erwähhte Sonderausschuß für das Studium der Kalenderreform erhielt nun bis zum Ende des Jahres 1925 185j verschiedene Vorschläge zur Aenderung des Kalenders. Der Ausschuß untersuchte und sichtete dieselben und legte danri als Ergebnis verschiedene Typen von Reformvorschlägen vor. Zunächst solche] die er nicht empfahl; folgenden Woche auf den Freitag fallen und nach jeder weiteren Achttagewoche sich hm einen weiteren Wochentag vorverlegen. Es leudjtet ein, daß eine solche Einrichtung -den traditionstjreuen Juden von neuem schwere wirtschaftliche Opfer auferlegt und der allgemeinen Sabbatheiligung abermals schwersten Abbruch tut. Man denke nur an die Schwierigkeiten für Schüler und Angestellte! und an die Verwirrung in Betrieben, deren Inhaber Juden sind. Diese beiden Vorschläge B und C unterscheiden 1. Die Verlegung des Jahresbeginns auf den sich lediglich darin, dal) der Vorsjhlag B 4 Monate 22. Dezember (tag- und Nachtgleiche), die er für zu 31 Tagen (erste Quartalsmonaje) und 8 Monate unnötig erachtet zu 30 Tagen vorsieht, dagegen sijid im Vorschlag C 2. Die Festlegung der Jahresdauer auf 364 13 Monate zu je 28 Tagen beabsichtigt. Dieser Tage und, sobald nötig, eine Schaltwo he (alle 5 oder^ Vorschlag C ist der radikalste, beseitigt alle ange- 6 Jahre). Eswiid später gezeigt werden, daß gerade dieser nicht empfohlene Reforirityp für die Belange der jüdischen Rel gion ganz besondere Bedeutung hat. 3. ' Die Fe ulegung der Jahresd^uer auf 364 Tage und, sobald nötig, ein Schaltn]onat (alle 23 bis 24 Jahre). | 4. Die Fei tlegung der Monar^dauer auf 28 und 35 Tage j 5. Die Namensänderung der Mönate. Dagegen empfahl der Ausschuß folgende Typen von Reformvors hlägen; Vorschlag A: Das Jahr wird in 4, bei Schaltjahren in 5 Mor ate von 31 Tagen und in 8 bezw. 7 Monate von 30 Tagen eingeteilf. Der erste Monat jedes Quartals ist der mit 31 Tagen- Dadurch werden gl richlange Quartale (bis auf eines im Schaltjahr) erzielt. Dieser Vorschlag zeigt die geringste Aende ung, hebt aber audj nur eine geringe Zahl der ingegebenen Nachteile auf. Die Vorsch äge B und C erreijhen die Aufstellung eines festen Kalenders, der'für jedes Jahr gleich ist, dadu ch, daß ein namenloser Tag, in Schaltjahren dere n zwei, eingeführt i werden , Es wird hier vorge schlagen am Ende des Jahres, bei Schaltjahren aud noch in der Mitte leinen Tag gar nicht zu benennen, weder als Dajtum noch als Wochentag. Weltfeiertag seil ein solcher Tag werden. Die Woche, in die ein solcher Tag fällt, hätte demnach . 5. Tage, indem auf Samstag erst der namenlose T3^ dann der Sonnjag folgt- Der 30. Dezember wird immer auf einen Samstag fallen, darauf folgt der Weltfeiertag und dann erst der Sonntag, der 1. dem auf Samstag, den 30. Juni wieder ein solcher Weltfeiertag, da:; entstehen somit anuar.. ln Schaltjahren folgt zuauf erst Sonntag, der 1. Juli. Es im Jahre ein oder zwei Wochen, die 8 Tage haben. Verharrt jedoch der jüdische Kalender gemäß seiner Ueberlieferupg dabei, daß an jedem siebenten Tag Sabbat sei, so wird nach einer solchen A httagewodie der Sabbat in jeder gebengn Nachteile, nur der Quartalsabschluß läßt sich schwer eingliedern Eine ähnliche Regelung ist übrigens schon seit Jahren in größeren Betrieben in Amerika, vor allem aber bei den englischen Eisenbahnen als Hilfskalender eingeführt. Während der Ausschuß für Kalenderreform beim Völkerbund mehr zu dieser [Regelung C neigt, die von einer großen Gruppe von Handelsinteressenten als die einzig geeignete angesehen wird, haben die Regierungen der Länder in der anfangs erwähnten Enquete dieses Ausschusses sich hauptsächlich für den Vorschlag B entschieden In Anbetracht dessen und in der Erkenntnis, daß mit einer abstrakten Lösung, die nicht Rücksicht auf die öffentliche" Meinung allef Länder und ihrer religiösen Vertretung nimmt, keine allgemein befriedigende Einrichtung getroffen werden kann, har sich dieser Ausschuß für keinen der drei Reformvorschläge ausdrücklich entschieden. Er stellte fest] daß die öffentliche Meinung noch nicht genügend für die Reform vorbereitet sei und empfiehlt erst dann einen Völkerbundsbeschluß, wenn die öffentliche Meinung auf einen bestimmten Plan eingestellt ist, W ie stellte sich die Judenheit zu diesen Vorschlägen? Auf die erste Rundfrage des Völkerbundes an die Regierungen und religiösen Oberhäupter im Jahre 1923 hatten das »Consistoire centrale des Israelites de France« und die »Alliance Israeli« Universelle« geantwortet, daß durch diese Reform- Vorschläge große Beunruhigung in die Kreise des traditionstreuen Judentums gebracht werde und die Hoffnung ausgesprochen, daß nichts geschehen möge, was diesen Juden noch mehr erschweren würde, an den Vorschriften ihrer Religion - festzuhalten. Am 16 Februar 1925 hattet^ d^nn die Herren Rabbiner Israel Levi » Paris, H. Herz - London, M. Fürst-Wien, F. Lewenstesn-Züridi und Herr Lucien Wolff - London Gelegenheit ihre Meinung zu den konkreten Vorschlägen darzulegen. Sie lehnten einhellig diese Vorschläge ab, da sie für — 230