Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1930
- Issue
- Nr. 7/8 - Juli/August
- Date
- 1930-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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t des § 4 der Richtlinien eitern: >Die Aufnahme u eines Bruders bleibt der ig Vorbehalten.« Die Frage Nach einer Frühstückspause .wird die Sitzung um 3 Uhr nachmittags wieder eröffnet. An diesem Teile nimmt die Vorsitzende des Schwestemverb indes, Frau Anna Lewy- Stettin, teil Zur Diskussion stet t die Frage der Richtlinien für die Schwesternvereinigungen. Br. Croßpräsident spricht die Bitte aus, bei den folgenden Erörterungen nicht auf die grundsätzliche Frage der Stellung der Frau im Order! einzugehen. Br. Goldschmidt- Berl in äußert sich zu dem Punkte der Aufnahme von Frauen <Nii btjüdinnen), die mit Brüdern in Mischehe leben. Er betont rorweg, daß den Frauenvereinigungen ein Zwang nicht aufe rlegt werden soll. Er bittet aber, dabei zu erwägen, daß m: in bei -deu früheren Betrachtungen davon ausgegangen ist, daß die schärfsten Voraussetzungen für eine Eignung gegtben sein müßten, der Wille zum Eintreten füir eine Erziehung der Kinder im jüdischen Sinne, wobei ein; starker Opfersinn zum Ausdruck kommen müßte. Unter Berücksichtigung (dieser Gesichtspunkte bean tragt er, den bisherigen Wort! durch folgende Bestimmung zu einer in Mischehe lebenden Fi Entscheidung dir Frauenvereini des Weiterverbfeibens der geschiedenen Frau eines Bruders, desgleichen die Aufnahme der zweiten Frau ist möglichst im Einvernehmen mit der.Loge zu entscheiden. Im Zweifelsfall entscheidet der Geschäftsausschüß unter Anhörung von Vertretern beider Parteien. Nach An nähme dieser Bestimmungen sind widersprechende Bestimmunge i der Schwesternvereinigung als ungültig zu bezeichnen, insbeondere die einschlägige Bestimmung des sogenannten Normalstatuts des Frauenverbandes, die die Genehmigung der Großloge podi nicht erhalten Jiat^ Durch die Beschlußfassung der Großlogentagung von 1928 in bezug auf die Mischehe ist las Generalkomitee an die Linie gebunden, die nicht verlass« i werden darf. Die Lieberwindung der Mischehe soll durch Belebung geistiger Kräfte, nicht aber durch Fiesselung erfolgen. Frau A n n a;Le wy> Stettin dankt für das Angebot. Die Frauenvereine; stehen nicht atjf den Standpunkt, ein Vorrecht haben zu wollen. Sie wünsdien nur, in gewisser Weise frei zu sein. Der Rednerin wäre ei je Bestimmung am liebsten, welche die Nichtacifhahme von in Mischehe lebenden Frauen klar ausspricht. Die den Frauen ge{ ebene freie Entscheidung ist angesichts einer evtL gegensätzlichen Stellungnahme der Großloge doch keineganz freie DieDeleg: erten tagung des Schwestern - verbandes aber hat sich auf den Standpunkt gestellt, Aufnahme von nicht-jüdischen -Frauen al »zulehnen. Der Schwesternverband bittet ferner, die Entsdeidung über das Weiterverbleiben der geschiedenen Frau i incs Bruders und die Auf- , nähme der zweiten Frau der Lebereinstimmung mit dem Beamtenrat der Loge zu überlasse i. (Diesem letzten Wunsche wirc zugestimmt.) Im Anschluß daran setzt eine längere Aussprache ein, in der fast alle Brüder des Gencr; ilkomitecs sich äußern. Die BBr. Lisser - Hamburg, Marcuse - Stettin, Cohn- Königsberg, Auerbach-Köln, Les: er-Allenstein, Rosenberg' Berlin, Löwenstamm-Spandau, Frankel-München sprechen sich für die Wünsche von Frau Lewy aus, während-'die BBr. Stern-Berlin, Jeselsohn-Mannheim, Wolff-Breslau, Redlich- Neiße, Krombach-Essen, Werner- Frankfurt a. M., Walscfa- Breslau sich für den Vorschlag ran Br. Goidschmidt entscheiden, der da; Frauen die freie Entschließung läßt, ohne daß dabei von einer vorhergehenden festgelegten Bindung ausgegangen werden dürfte. grap« mit einer Entschließung I Von der einen Gruppe wird betont, daß das ^Prinzip des | Ordens, nur jüdische Männer aufzunehmen, im entsprechenden Sinne auch auf die Sch weitem Vereinigung ausgedehnt werden müßte. Von der anderen Gruppe wird angeführt, daß es sich um ein Prinzip der Gerechtigkeit des Ordens handele, bei dem die Frage der Erziehung der Kinder im jüdischen Geiste eine sehr große Rolle spjelt. Es darf auch vom Generalkomitee die Linie nicht überschritten werden, die ciie Großlogentagung selber gesetzt habe. Br. Goldschmidt -Berlin erinnert in seinem Schlußwort an dil eben hervorgehobenen Gesichtspunkte und erklärt, daß keine neue Situation vorliege, die uns veranlassen könnte, über Iden Beschluß der Großlogentagung hinauszugehen. Die - Grofjfoge habe dazu aufgerufen, die Gefahren dadurch zu ( überwinden, daß die. Kräfte der Erziehung in jüdischem GeisK lebendig gemacht werden. Dies wird nicht durch Paraen und Fesselung erreicht. zin Bruder, der sich amtlich in der jüdischen Gemeinde ler Austrittsbewegung zu befassen hat, rät dringend von c in er schroffen Fassung ab. iir. Großpräsident empfiehlt, folget de Fassung zu geben: , Mit Rücksicht auf den Beschluß, den die Großloge in der Frage der Mischehe gefaßt hat, wird die Schwestern« vereinigung gebeten, in Bezug auf c|ie Aufnahme von in Mischehe lebenden Schwestern eine sinngemäße Entschließung herl >eizuführen. ' L demgegenüber möchte Frau Lewyj jedoch die Fassung von B’. Goldschmidt vorziehen, bittet jeqoch, die Entscheidung aus cen einzelnen Sch Western Vereinigungen in den Verband der Si bwesternvereinigungen zu legen, j. In dieser Fassung wird der Vorschlag von Br. Goldschmidt ‘angenommen. Beelitz. Dem Veitrag des Deutsch-Israelitisi mit der Jüdischen Gemeinde, betreffend regung von Br. Vizegroßpräsident W der Voraussetzung zugestimmt, daß ii Rechte der Großloge an dem Grundvermögen — es gehört ihr dai Grundstück zur Hälfe — gesichert sind, und die Verfügung über die Substanz des Grundvermögens, soweit das Grundstück in Beelitz in Frage komtfctf im Einvernehmen mit dejr Großloge erfolgt. Es wird ferner die Ermächtigung erteilt,) die uns gehörende Hälfte des Eigentums in Beelitz abzustbßen und aus der Interessengemeinschaft auszuscheiden. Diem Br. Großschatzmeister Bach wird Entlastung erteilt,! wobei er die Bitte ausspricht, die Anträge, die sich finanziell stark aus wirken, entsprechend der Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Ermessen des Geschäftsausschusses gfi überlassen. I Der Voranschlag wird genehmigt. Ferner wird die ^Genehmigung gegebeö: 1. -Erteilung des Freibriefes an diel Brüder, die sich zu einer Franz-Rosen zweig-Loge zi^sammenschließen. 2. Zu der Garantie-Uebernahme für kalender in Höhe von 1500 Exemplaren ä 2.50 RM. (in Gemeinschaft mit der Jüdisoen Gemeinde, unter > der' Voraussetzung der Billigung die Jugendschriften-Kommissioh). Vorsctl&ge zur Behebung der Wirtschaftsnot unter 1 den Brüdern, j Bt. G i n s b e r g - Berlin berichtet: Die Erörterung der Frage hat das Interesse der Gesamt-Eruderschaft gefunden. en Gemeindebundes :elitz, wird auf An- 11 e r - Berlin unter dem Vertrage’" die für folgende Punkte des Kalenders durch 126 i