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Der Orden Bne Briss · 1930-05-01 · Nr. 5 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1930
Issue
Nr. 5 - Mai
Date
1930-05-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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freie Fakultäten waren, ohne des Staates, hatte die BeFeii geschaffen und erhalten. Je}: entwertet, und die Beiträge die bisher innerhalb der Gei mußten nun unmittelbar wordenen, Gemeinde über: sie wiederum von ihren leist noch mehr beanspruchen m war eine beträchtliche, un 1 zusammen mit dem Anrei* Gruppen her, zym Austritt fuhrt, den die neuen gesi ohnehin erleichterten. So war der Notstand den Maßstab, um die Arbeit Erhaltung und Aufbau vollbi; Kräfte haben sie im we: Wohl sind in der schwerste: hilfen und Beihilfen gewähr: den Wohlfahrts- und Bi Beistand von ausländisch^: amerikanischen Glaubensge Entscheidende ist die Selbst die Förderung seitens il Willigkeit der einzelnen zt waren die Stiftungen Versiegten. Die Pflichten, :neinschaft erfüllt waren, on der, schwächer ge» nfommen werden, so daß jngsfähigen Mitgliedern ußte. Die Anforderung sie hat hier und da, von kirchenfeindlichen aus der Gemeinde geglichen Bestimmungen groß, und er gibt erst zu würdigen, die für acht worden ist. Eigene ^entliehen durchgeführt, n Zeit staatliche Ausworden, wohl wurde dungseinrichtungen ein n, ganz vornehmlich dossen zuteil, aber das hilfe gewesen. Das erste Erfordernis vt ar, die G e m e i n d e n enger zusammenzut chließen, um da^"1 Können der stärkeren planm ißig für die schwächeren ^lutzbar zu machen. Es tonnte nur durch eine Freiwilligkeit geschehen, vor allem in dem wichtigsten Gebiete, in Preußen, das zwei Drittel der deutschen judenheit umfaßt. Die Gem^indeverhältnisse waren [hier durch ein Gesetz von 11847, das noch in Kraft ist, geregelt. Dieses war alus Gedanken und Bestrebungen hervorgegangen, welche der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht ' wohlwollend waren. Es lehnt jeden kirchlichen Begtiff einer jüdischen Gesamtheit, jeden rechtlichen, v< rbindlichen Zusammenhang der Gemeinden ab/ es erkennt nuf die Gemeinde für sich und als einzelne an. Ohne es zu wellen, war es damit allerdings einer Eigenart entgegengekommen, die sich im Judentum entwickelt hatte. Dieses ist, vermöge des Verlaufes seiner Geschichte, mehr in der Form der Gemeinde kon^regationalistisch, als k rchlich verfaßt/ es ist darin dem Kalvinismus und dem Puritanertum verwandt. Die Gemeinde als iolche ist hier Trägerin der religiösen Einrifhtunger. Was lebendige geschichtliche Eigentümlichkeit jeworden war, wurde nun in Preußen starr gesetz ich zugewiesen. Eine fast unbegrenzte Unabhän; [igkeit der Gemeinde ist angeordnet, eine jedj ist Das hat, wie jede auch ein Gutes gehabt. wie ein Staat für sich. Kleinstaaterei, sicherlich jeder Mannigfaltigkeit konnte sich das Gemeindetet en gestalten, jede Besonnenheit war möglidi und der Wetteifer wurde geweckt. Aber daneben standen die Nachteile. Auch die kleinste Gemeinde» war auf sich selber gestellt, und das besagte doch nur zu oft, daß sie ihrer Ohnmacht überantwortet sein sollte. Schön vor dem Kriege, besonders mit 1er Verkleinerung der kleinen Gemeinde, waren di:se Schäden sichtbar geworden/ nur hatte die durchschnittliche Wohlhabenheit und die damit verknüpfte Opferfähigkeit — in nicht wenigen Gemeinden betrugen die .Ge* meindesteuern, zu deneo meisi■ noch freiwillige Spenden kamen, weit mehr al:> 100% der Einkommensteuer —_ sie nicht so bedrohlich in die Erscheinung treten lassen. Es war damals auch einiges zu ihrer Abhilfe geschehe!. Der 1869 gegründete Deutsch-Israelitische Gemeindebund hatte, vor allem auch in Preußen, den J chwachen manchen Beistand geleistet) aber seiner 1 ätigkeit fehlte das feste Gefüge. In zwei Provinzen, Hannover und Hessen-Nassau, besaßen die Gemeinden, von der vorpreußischen Zeit. her, eine gewisse behördliche Zusammenfassung/ aber sie kam eben nur diesem einen Gebiete zugute. Allgemi :in mußte., in der Not der Tage die Vereinzelung der Gemeinde und die Verkümmerung, die daraus folgen konnte, ganz zum Bewußtsein gelangen. Die neuen Aufgaben, die sich so ergaben, neuen Formen des Zusammendiesem Erfordernis hervor ist der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden geschaffen worlen, der sich nach voibereitender Tätigkeit dann auf Grund allgemeiner Wahlen im Jahre 1925 konstituierte. Trotz einzelner Mängel, die ihm noch anhaften, so einer Ueberorganisation, diesem Entgegengesetzten gegenüber dem Früheren, hat «r bereits in den wenigen Jahren seines Bestehens segensreich gewirkt/ er hat es vermocht, den Gemeinschafts willen zu festigen, einen Ausgleich in det Leistung zwischen den Gemeinden anzubahnen. Dieser Zusammenschluß konnte dann auch eine stc tige und gesicherte Beziehung zu den staatlichen Stellen herbeiführen. Es wurde'schon sehr! bald erreicht, daß,* auf Antrag der Regierung, der preußisdie Landtag Beihilfen an überlastete Gemeinden in seinen Haushalt einstellte, um ihnen’ die Zürsorge für den Religionsunterricht zu ermöglichen. oder zu erleichtern, und um ihren Lehre n und Rabbinern ein Mindesteinkommen sowie eine Alters» und Hinterbliebenenfürsorge zu sichern Diese Zuweisung hatte ihre materielle uad no<h mehr ihre moralische Bedeutung, denn sie zeigte einerseits den wirksamen Wert der Zusammenfassung und verlangten die Schlusses. Aus

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