Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1929
- Issue
- Nr. 4 - April
- Date
- 1929-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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mikern versiebe, der vorwiegend, aber nicht ausschließlich aus Glaubensgenossen besteht. Man frage einen Akademiker zwischen 50 und 60 Jahren nach seiner LebensgestaAtung. Er wird in den meisten Fällen berichten können: Ich machte meine Examina, ließ mich nieder und heiratete kurz darauf. Das war die Norm oder wenigstens bestand allgemein die Möglichkeit, sein Leben so einzu richten. Heute ist das etwas anders geworden. Zwischen der Beendigung der Berufsvorbereitung und entsprechender Rentabilität des akadetr^Schen .Berufs klafft eine Lücke von 3—5 und meistens mehr Jahren. Das sind Jahre, in denen der normale, gesunde junge Mann das Bedürfnis und die Berechtigung zu sexuelle r Auswirkung hat,' das sind vor allem aber auch die Jahre in denen zugestandenermaßen ein nicht rein, aber doch immer zum Teil sexuelles Verhältnis, wie die Ehe, zu entsprechender Abklärung gebracht werden, zu der erforderlichen Stetigkeit geführt werden kann. Die übergroße Anzahl unserer Akademiker und sicher auch unserer Kaufleute sieht sich in diesem Zwischenstadhim nicht in der Lage, eine den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Ehe zu schließen. Wie man dann über die Jahre hinwegkommt, das überläßt die heutige gesellschaftliche Regelung dem einzelnen. Daß aber in den meisten Fällen der gewählte Weg kein idealer ist, erhellt schon daraus, daß sich ein Problem von der Bedeutung des vorliegenden aus dem geschilderten Tatsachenkomplex überhaupt entwickeln konnte. Wenn man das bespro&ene Buch analysiert, dann findet man, daß der dort vorgeschlageqe Weg als Heilmittel gegen mehrere Uebelstände empfohlen wird, von denen das oben kurz besprochene Problem nur einer ist. Wenn ich also in folgendem aus diesem Buch die zur Bekämpfung dieses Mißstandes empfohlenen Maßnahmen entnehme, dann darf ich all die Vorschläge negieren, die anderen Verhältnissen oder anderen gesellschaftlichen (oder gar moralischen) Auffassungen entspringen, z. B. Zurückdämmung des übermäßigen Flappertums usw. Der Aufsatz von Herrn Dr. Rieger behandelt nur das obige Problem. Mit gutem Grund: Es ist das wichtigste und vorläufig am meisten akute in dem Problemkomplex des Buches. Was aber schlägt uns die »Kameradschaftsehe« in dieser Hinsicht vor? , Es wird gefordert, daß zwischen dem Begriff »Familie« als Rechtsinstitut, als Verbrauchs- und Erwerbsgemeinschaft und als gesellschaftliches Gebilde eine scharfe Trennung eintritt, soweit <s sich um die Ehegemeinschaft vor und nach dem Hinzutrefen des Kindes handelt Während der rechtliche, wirtschaftliche und soziologische Aufbau der Fatoiilie, die Kinder hat, ungefähr dem heutigen entsprechen soll, müßte die Ehe vorher in einer Art ■ aufgebaqf werden, die vielleicht den Anschauungen der älteren Generation nicht ganz entspricht, die aber bei nicht allzu einseitiger Interpretierung mit dem von Herrn Dr. Rieger in so drastischer Weise geschilderten Sittenfind Gesellschaftsbild nichts zu schaffen hat Vor altem ist Herrn Dr. Pieger entgegenzuhalten, daß ja die Kameradschaftsehe, immer die Einleitung der Familienehe bilden sojl, daß also eine allgemeine Demoralisierung odereine Herabwürdigung der Frau in der bezeichneten Weise keineswegs eihtreten muß in wirtschaftlicher Hinsicht unterscheidet sich_ die Kameradschaftsehe von der Familienehe, dadurch, daß Mann und Frau gemeinsam durch ihre Arbeit die Kosten de< Haushaltes bestreiten. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, wieder in jüngeren Jahren heiraten zu können, ohne sich deshalb Entbehrungen auferlegen zu müssen. Dfe Vorteile dieses Systems leuchten ohne weiteres ein. Wer jemals das Leben eines Junggesellen oder einer Jun^gesellin in einer Oroßstadt beobachtet oder mitgemachf hat, der wird verstehen können, daß jede Verkürzung dieses Zustandes eine Wohltat bedeutet. Daß man die' Lasten des Daseins gemeinsam leichter trägt, braucht weder besprochen noch bewiesen zu werden. Außerdem bietet diese Zeit zwei Menschen Gelegenheit, ohne durch die Sorge um das Kind beeinträchtigt zu werden, sich ineinander einzuleben und mit sich fertig zu werden. Ist es doch aus ähnlichen Erwä-i gungen in den meisten Ehen üblich geworden, den Kindersegen nicht in den ersten Jahren schon eintreten zu lassen. Ob eine fachmännisch überprüfte Konzeptionsverhütung wirklich eine Schädigung der Frau in dem von Herrn Dr. Rieger behaupteten Maße bewirkt, das kann ich nicht nachprüfen. Sicher aber ist es für keine Frau förderlich, Jahre lang unter strengster sexueller Enthaltsamkeit auf den Mann *zu warten. Ob sich dann über- V haupt noch ein entsprechendes sexuelles Zusammenleben herausbilden kann, ist jedenfalls zweifelhaft Andererseits wird der Mann durch j die in solchen Fällen meist benutzten Ehesurrogate keineswegs gefördert. Von der Gesellschaft muß natürlich gefordert werden, daß* derartige auf gemeinschaftliche Erwerbsarbeit fundierte Eben ohne weiteres als comme il faut anerkannt werden.. Die Zeiten sind längst vorbei, in denen Erwerbstätigkeit der unverheirateten Frau einert gewissen gesellschaftlichen 'Beigeschmack hatte. Im Gegenteil, die diametrale Einstellung fängt an, herrschend zu werden. Es kann also mit gutem Recht gefordert werden, daß eine Konstruktion, wie die geschilderte, von der Gesellschaft a>e richtig und angemessen recipiert werde, und daß insbesondere der Mann nicht darunter leiden soll, daß er nipbt, wie ehedem als unerläßlich gefordert werden durfte, »seine Frau nicht ernähren könne«. (Wobei die Fälle, in denen der Haushalt auf der Mitgift der Frau basierte, wohlwollend ignoriert wurden.) j Man wird mir nuiT entgegenhalten: Wenn wirklich die Kameradschaftsehe so gemeint ist, wozu dann die Scheidungserleichterung, warum dann der rechtliche Unterschied, der uns dieses Oebilde so verdächtig macht und der — ohne Zweifel — die Möglichkeit eines Mißbrauchs erleichtert? I | Auch Lindsay und Evans erkennen an: Wenn einmal Kinder vorhanden sindL wenn einmal die Lasten der Ehe ausschließlich aus denn Erwerb des Mannes gedeckt werden, dann sind Bindungen und Verantwortlichkeiten erwachsen, die auch in Konfliktsfällen die Ehegatten veranlassen müssen, mit- und beieinander auszuharren. Nur ausnahmsweise und unter Beobachtung strenger Rechtsvorschriften soll eine Scheidung möglich sein. Es ist nun keineswegs zu verkennen, daß die Grundlage solcher Forderungen in der Kameradschaftsehe nicht gegeben sind. Die Ejiegatten sind wirtschaftlich, voneinander unabhängig, sie tragen nicht die Verantwortung für Kinder, sie können ohne allzugroße Erschütterung ihies äußeren Daseins jauseinandergeben. Und nun setze man den Fall, daß eirie derartige Kameradschaftsehe unglücklich wird. Sollt« man nicht in solchen Fällen die Möglichkeit geben, diq Kameradschaftsehe, die dann eben