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Der Orden Bne Briss · 1929-03-01 · Nr. 3 - März · p. [Seite]

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1929
Issue
Nr. 3 - März
Date
1929-03-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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mit einer häuslichen und erbe tsamen Frau, als wenn sie unverheiratet das A jsbeutungsobjekt von Zimmejrvermieterinneji und Oarküchenleiterinnen wf erden und, vom Gesellig keitsdrang verführt, ihre Barschaften in < ie Vergnügungsstätten tragen. Jm Oegensitz;:u Br. Dr. Rieger bin ich jedoch der Ansicht, diß von einer ausgesprochenen Ehescheu, gerade in den kulturtragenden Schichten, gesprochen werden kann. Die Oründe für diese Erscheinung sind mannigfacher Art. Man bedenke nur iie durch Kultursteigerung und -verwöhndng bedingten wählerischen Kapricen, die auf Besonderheiten sowohl der äußeren! Erscheinung |ls auch der Wesensbeschaffenheit dringen, diej aus der Beobachtung zerrüttetler Ehen abgeieiijete These von der Brüchigkeit der Ehe schlecjhthi i, die naturgemäß ■ die. Furcht vor einer Feh entscheidung erhöht, die Skepsis vieler Männeij gegenüber der Ehrbarkeit des Frauentums, hcrvoi gerufen durch zu gute Bekanntschaft mit einzelnen unwürdigen Vertreterinnen, das Vorurteil des ungeistigen Männertyps gegen die gestig: Frau, zumal die studierte, das in der Befurch :ung besteht, das Ansehen des Mannes könnte durch die Frau geschwächt, seine Geltung herabgesetzt werden. All das sind Momente, di<j zweifellos den Willen zur Ehe nachteilig beeinflussen. Auch der Glaube, eine Chef >rm mit.sch wacher Bindung verbürge ein£ grißer: individuelle Freiheit und stärkere Ausformung persönlicher Werte (als die monogame Daueiehe, erweist sich als irrig. Bei gerechter Würdgünu ist im Gegenteil in historischer Betrachtung zu sagen, daß diese die Freiheit und die caraus folgende Ausschöpfung seelischer Kräft; ers t möglich gemacht hat Mit Sicherheit gilt des für den weiblichen Ehepartner.! Die monogame Ehe bedeutet einen ungeheueren Erfolg für Jas Aufstiegsbegehren der Frau.- Durch das Rechtsinstitut der Ehe wird der Mann, der zuvor das natürliche Uebermaß seiner Kräfte auch in seinen Beziehungen zum anderen Geschlecht walte 1 ließ, gebunden, ihm werden Pflichten auferlegt, die Frau dagegen wird entlastet, erlöst voi sie der Marin gezwungei solchen Maße von R Sicherheiten! ausgestattet, Schlüsse öle Entwicklun Menschlich-Geistigen hinkufguhen kann. Erst jetzt hatte sie die stärkende R ist, jenes Zu-sichkommen und Bei-sich-sein, Marterhöhle des Arbeitstieres welches aus der oder Oeschlechts- Pflicht, Verantwortung, langten, zum sittlichen Eigentlich lernte nun £rst der Mann das Weib kennen, konnte es jetzt erst kennen lernen, da er in einem Raume mit ihr lebte und ständig der Persönlichkeitsbildung. Von nicht geringerer Bedeutung war die Einehe für die Entwicklung des männlichen Wesens. Der, gewalttätige, nur sich selbst gelten lassende Sinn, der in porygamen Verhältnissen keine aidere Beziehung zu der Liebesgefährtin gestattete als die des erotischen Abenteuers, wurde nunmehr, Indem die Begriffe ihren Umgang genoß. Treue seine Zusage ver- Charakter umgeschaffen. Unter depi Einfluß ihrer derl Hörigkeit, in die hatte, und mit einem htstürgschaften und aß erst in ihrem Umin! die Sphäre des wesens ihr den Weg wies in die lichte Weite würde diese Ehe belas inneren Schönheit, die r un voll erstrahlen konnte, wurden seine Sitten gemildert, sein Wesen „gehoben. Wolltd man jetzt! das Rechtsinstitut der monogamen Lebensgemeinschaft zugunsten anderer Firmen zurücktreten 'lassen oder aufgeben, soj würde sich das auch zweifellos hinsichtlich jiles inneren Machtbesitzes der Geschlechterl auswiiken. Es bedeutet einen Gewinn von Freihq ten, d. i. Macht, auf Seiten des Mannes, dem das Joch seiner Pflichten und Verantwortung, abgenotnmen wird, es bedeutet, fürchte ich, eine Minderung der Macht auf Seiten der Frau, die, des in der Ehekorwention gewährleisteten Schutzes t eraubt, langsam wieder in die Hörigkeit des Mannes hinabgleilet. Diese Aussicht wird auch-nicht durch die Kameradsc laftsehe behoben. Der grundsätzliche Fehler in dem Gedanken einer solchen Verbindung scheint mir in der Annahme zu bestehen, dall es zwei Mer sehen mit vollkommener Übereinstimmung ihrer Wünsche und Ziele, bezogen auf die Gestaltung und Auflösung der befristeten Ehe, geben könne. Die Einigkeit, bedingt dtreh erotische Wünsche,, mag im Anfang vorhanden sein. Wie aber ist es, wenn im Laufe des Zusammenlebens ein Teil die^ Auflösung begehrt, dtr andere aber, bei dem inzwischen eine tiefere Neigung Wurzel gefaßt hat, den aifänglich anerkannten Vertragspunkt der Trennung nicht durchführen zu können vorgibt?' Nicht jeder ist zum Helden geboren. Wenn ein Kind erwartet wird, soll die Verbindung i i eine lebenslängliche-umgewandelt werden — gewiß. Wie aber, wenn der Freuiid, um den V nsorgungspl lichten zu entgehen, die Partnerin' lös willig in Stiche läßt?. Um eine Ausrede „wäre er nicht verlegen. Wer zwirtgt ihn, bei seiner Gefährtin auszuhaiteh* und gäbe es einen salchen Zwang, mit welchen Gefühlen et sein? Wo schon die 47

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