Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- Beilage 1927 (1927)
- Issue
- Dezember (12.1927)
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 63 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6727475-6074758-10846867--1638-4868256- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
J» •- Ka(astrophenfonds eine Ausnahme für die europäischen Disltrikte erwirkt werden. Die Zustimmung des Exekutivkomitees soll selbstterständlich eingeholf werden. Erst nacjh ihrem Vorleger würde die Aktivierung der SchiedsbeWörde erfolgen können. •Br. Stein hat cen Antrag dahin verstanden, daß nur fürjStreitigkeiten von Mitgliedern oder Logen verschiedener Distrikte untereinand :r ein internationales Forum bei der Arbeitsgemeinschaft geschaffen werden soll, dasaus drei ' Schiedsrichtern best« ht, die aus den annähernd zehn außeramerikanischen n der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Großlagen gewählt werden. Das könnte dazu führen, daß beispielsweise ein Streit zwischen einer deutschen und polnischen Loge vor drei Schiedsrichter kotnmt, die den in :rage kommenden Verhältnissen der streitenden Parteien verständnislos gegenüberstehep. Zum mindesten sollten cbligatorisch jedesmal Vertreter der Grpßlogen zugezog :n‘ werden, denen die Streitenden angehören. Br. Auerbach hält die Ausführungen des Vorredners für nicht ganzzutreffer d. Diegleichen Befürchtungen würden auch bei dem Anrufen des obersten Appellationsgerichts vorliegen. Es muß den Parteien überlassen bleiben, ihre Intieressen durch geeignete Sachwalter Vorbringen zu lasjsen. Das Oericht wird im übfigen nicht von den ein-' zelnen Streitenden, sc ndern von den in Betracht kommenden' Giioßlogen angerufen, so daß schon hierdurch die Fälle 'in igenügender Form vorgetragen werden. Die von Br. Wiesmeyer vorgetra <rene Ansicht der Großloge für den tschechoslowakischen Staat übersieht, daß die Konstitutipnsgroßloge sich die Beurteilung der Streitigkeiten zwis.hen Distriktsgioßlogen Vorbehalten hat, und auf dieses Recht nicht verzichten wird, solange auch nur die gerirfgste Bindung zwischen Amerika und den europäischen Distrikten besteht. Die Konstitutiönsgroßloge kann auch die Gerichtsbarkeit nicht aufgeben, wenn nicht eine . Trennung stattfinden soll. Er regt nochmals an, die Konstitutionsgroßloffe zu befragen, ob gegen die Einsetzung der Schiedsbehörde Bedenken bestehen, schon u«n keine Mißdeutungen aufkommen zu lassen. | Br. Großpräsident bittet, von einer Beschlußfassung abzusthen und nur die beiden Referate und die Diskussion an die Arbeitsgemeinschaft wefterzugeben. Dien Ausführungen von Br. Auerbäch stimmt er zu. .Wird die Wirksamkeit des Onerappellationsgerichts aufgehoben, sei hört auch der Zusammenhing der gesamten Distrikte rpit Amerika auf. Die Anrufung des.Ordensappellationsgerichts erfolgt nu ■ äußerst selten. Nur ein Fall liegt vpr, und der stammt aus der Frühzeit des Deutschen Distrikts.. Eine Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Großlogen wird kaum angerufen werden. Streitigkeiten zwischen Logen verschiedener Distrikte und Brüdern der verschiedenen Distrikte können Vorkommen. Ein Beschluß wird nicht gefaßt. Die Referate und die Niederschrift c er Diskussion sollen den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft übermittelt werden. Es tritt nunmehr eine Frühstückspause ein. Großpriisident eröffnet um 23/, Uhr die Br. Sitzung wieder uni erteilt den Brüdern Leszynsky und Cohn-Königsberg d is Wort zu 3. Merkbüch Br. L e s z y n s der Praxis gehöret sollen aber den Pifc lein für die Logenpräsidenten. ky, Berlin: Die Merkblätter sind aus Sie stellen keine Bindungen dar, äsidenten die Möglichkeit geben, sich vor Fehlern :u hüten. Den A'rän ierungsvorschlägen von Br. Cohn-Königsberg stimmt er zu, insbesondere dem, daß die »Du-Form« vermieden wird. . s Br. Cohn, Königsberg: Die Herausgabe der Richtlinien hält er für außerordentlich wichtig, damit die Präsidenten. in gedruckter Form erfahren, nach welchen Grundsätzen di® Führung der Logengeschäfte gehandhabt werden soll. Die'Abwandlung nach der für die einzelne Loge *in Betracht kommenden Seite ist dt£ Aufgabe des Präsidenten, : Br. Qroßpräsident betont, daß.t in eine Diskussion über die Einzelheiten nicht feingetreten werden kann. Die Debatte muß sich vielmehr auf das Grundsätzliche beschränken. Br. E h r e n g r o ß pr ä s i d e n t befürwortet die Ausführung des Planes des Merkhüchltin.-. Durch sie v.’ird ein. Mangel behoben werden, den er auf seinen zahlreichen Logenreisen^empfunden: hat. , äfc Br. Merzbach, Frankfurt a. M, bittet, -statt der Bezeichnung »Merkblatt* «Ratschläge* zu wählen. Zu IV. Gebundenheit des Präsidenten bittet er die Beteiligung an der jüdisch-politischen Tätigkeit freizugeben' und nur idie Bedingung zu stellen, daß die Tätigkeit eine den Logen entsprechende ist. Br. JeselsoJtn, Mannheim, hält für wünschenswert daß das Merkbüchlein nicht nur den Präsidenten, sondern auch den Vizepräsidenten übergeben wird, damit dieser sich aüf sein späteres Amt vorbereiten. und selbst prüfen kann, ob er es übernehmen kann.. . ' Br. Vizegroßpräsident. Wiesmeyer: Auch, der Tschechoslowakische Distrikt ist damit'befa'ßt, Instruktionen für die Logenpräsidenten herauszugeben. Er verspricht, eine Abschrift dessen, was dort geplant ist, der Größloge zu überreichen. . '* Br. Oroßpräsident bittet die Brüder, die.Referate noch einmal genau durchlzusehen und Aenderungswünsche oder Anregungen dem Gesebäftsausschuß binnen drei Wochen zugehen zu lassen., r - Br. Großpräsident begrüßt, sodann Br. Julius Galliner und gibt ihm das Wort zu H- V’ 6. Jugendachriftenkomrmssion. Br. O a 11 i n 6 r, Berlin; dankt'‘den Brüdern, daß jhm Gelegenheit gegeben worden ist, im Oeneralkomitee über die Jugendschriftenkommission zu berichten. Er nimmt ' auf das vorliegende schriftliche Referat Bezug, in dem er in sachlicher Beziehung folgendes ausführt: Der Inhalt der Jüdischen Jugendbücherei soll nicht auf ein bestimmtes Oebiet begrenzt sein, sondern soll Darstellungen aus Religion,'Ethik; Kunst, Literatur etc. .bieten, doch immer aus deih Bereich der jüdischen Welt. Auch die Form kann mannigfaltig je nach dem Gegenstand — Erzählung oder Abhandlung oder Biographie sein. Aber stets sei die sprachliche Form’einwandfrei, der besonderen Stufe der Jugend angemessen und so hochstehend, daß sie auch . Erwachsene befriedigt. Die Schriften sind in erster Linie bestimmt für jiftige jüdische Menschen, für Schüler und Jugendliche, vom Beginn der Schulzeit bis zu ihrem' Ende und daniber hinaus. Sie sollen Verwendung finden in {privater Lektüre, aber auch im Schulunterricht, zur Belebung und Bereicherung des.gesamten Religiöns- und Kiillurunterrichts, in Deutsch und Oeschichte, in Kuqstttird Wissenschaft Sie sind aber auch für die Arjjett der .Jugetidvereing gedacht und vor allem für das jüdische Haps. Dies sei 63