Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- Beilage 1927 (1927)
- Issue
- Dezember (12.1926)
- Date
- 1926-12-01
- Page
- Seite 30 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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!%nehr Raum für die Direktiven im Großen und für die Führersteliung des Generalkomifees zu geben. Br. G o I d s t e i n, Darmstadt, verweist auf das Zustimmungsschreiben der Starkenburg-Loge zu dem Anträge der Jehuda Halevi-Loge,-betont dabei die Bruderpflicht, die in geeigneter Form sich auswirken muß, und maehF- Vorschiäge zur Fassung des Verpflichtungsscheines. Üeber den letzteren Ppnkt entspinnt sich eipe längere Aussprache, an der sicndie Br. S o m m e r-Pforzheim» M a y e r-Freibusg, Cohn-Pessau, J e s e I s Q h,n-Mannheim , O 11 e n d o r f f- Barmen und Br. Großpräsident beteiligen. . ‘. Br.' 011 e n d o r f f, Barmen, trilt für eine scharfe Handhabung des Ausschlusses der beharrlich der Loge fernbleibenden Brüder eir. Er bezeichnet ferner die Gründung einer Julius Fenchel-Loge als Pflicht. Aehnlich wie Br. Ollendorff erklärt auch Br. Cafzens t e i n - Hannover, daß auch hervorragenden Brüdern, die sich für die Oeffentlichkeit einsetzen, der Besuch der Loge nicht ganz eriassen werden könne. "Die Gefahren des Logenlebens liegen sowohl in den; zu großen, als auch in den zii kleinen Logen. Am besten entsprechen dem Gedanken die mittleren Logen, in denen auch die wirksamste Förderung der Brüder untereinander ' sich auswirkt. Er wendet sich gegen di$ materielle Unterstützung der Kulturarbeit des Hessischen Logenverbandes, da eine solche Pflicht der Gemeinden und Gemeindeverbätufe ist. Er .teilt mit, daß das Heim der Zion-Lo^e attflNorderney, das kein Erwerbsheim ist, vergrößert werden soll. Der hierzu erforderliche Betrag von 60 000 M. wird im Bruderkreise aufgebracht werden. Br. Auerbach, Köln, äußert sich zu den Fragen von Darlehen an die einzelnen Logen und der Namensgebung für neu zu gründende Logen und zur Minderung des inrierjüdischen Parteikampfes. Zur Hebung des Logenbesuches schlägt er vor, den. Logenpräsidenten folgende Mitteilung an die Brüder aufzuerlegen: — 1 Nacfi- § 23 der Allgemeinen Gesetze ist jeder Bruder ’ zum Besuch der Logensitzungen verpflichtet Das Generalkomitee gibt bekannt, däß ein beharrliches grundloses Fernbleiben von den Arbeitssitzungen trotz Verwarnung durch den Präsidenten zur ehrenrät- . _ liehen Ahndung, in schweren Fällen sogar zur Ausschließung führen kann. „ ,2. Diese Mitteilung ist auch allen Bewerbern vor der Prüfung des Aufnahmegesuches bekannt zu geben. Zugleich ist ihnen die von ihnen bei der Einführung in feierlicher Form zu übernehmende Verpflichtung inhaltlich mitzuteilen. Nach Abschluß der Diskussion und Beendigung einer Frühstückspause tritt Br Großpräsident um l3/4 Uhr nachmittags in die Beantwortung der gestellten Fragen ein:' Der Verpflichtungsschein söll beibehaltei) werden und eine künstlerische Ausgestaltung eifahren. ' \ Die Formulierung der Aufgaben soll lauten: »Für Judentum, Vaterland und Menschheit«. Entsprechend dem von Br. Auerbach, Köln, laut gewordenen Wunsche sollen alle irgendwie vermeidbaren^ Fremdwörter herausbleiben Der Jüdischen Studentenhilfe soll nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weitere Unterstützung gewährt werden. Insbesondere wird der Verband jüdischer Studierender darauf hingewiesen werden, auch Studierende westlicher Universitäten zu berücksichtigen. Mit den Vorarbeiten zur Gründung der Julius Fenchel-Loge ist bereits begonnen worden. DieOesuche um Darlehen für Logenheime wer« len einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Eine außerordentliche Generalkomiteesitzung, in ier nur die großen Probleme zur Verhandlung kommen sollen, wird in Aussicht genommen. Weiterhin ist in Erwägung zu ziehen, ob >ges :tzgeberische Maßnahmen gegen beharrlichen Nicht-Besi ch der Logentitzungen erforderlich sind. . Die Frauenfrage wird in einer außerordentlic ren Sitzung behandelt werden. Zur Beilegung der augenblicklichen Erregung wird mit Frau Eschelbachef Ri cksprache genommen werden. Die Unterstützung der Samson-Schule wird len' Logen dringend nahegelegt werden. In einiger Zeit v'ird Rückfrage erfolgten, ob und inwieweit Förderung dirch die Logen erfolgt ist. . s I Br. Großpräsident stellt den Antrag zur Abstimmung, die neue Fassung des Verpflrchtungsscheines dein peschäftsausschuß zu überlassen, der sämtliche Vorschläge aufs sorgfältigste berücksichtigen soll. ' -i Der Antrag wird einstimmig angenommen. Ebenso der Antrag: i den bei der Großloge für die Gesolei eingegangenen Betrag bis auf 3000 M. zu erhöhen (gegen zwei Stimmjen). Feiner wird der erste Teil des Antrages der Jehuda Haievi-Loge angenommen, während derjenige Teil, der sich gegen die Branchenadreßbücher aus spricht, abgelehnt wird. Der Antrag Auerbach, Köln, im Verwaltungswege dem Präsidenten Handhabe zu geben, Brüder auszuschließen, die beharrlich der Loge fernbleiben, wird angenommen. Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft derOstpreußischen Logen: in § 23 der Allgem. Gesetze Zeile 2 hinter »Logensifcyingen« das Wort »regelmäßig« einzuschalten, wird angenommen. Die Abänderung des § 31 wird abgelehnt. Br. Vizegroßpräsident Jeselsohn, Mannheim, übernimmt nunmehr den Vorsitz und begrüßt Br. Expräs. Ostberg, den Vorsitzenden des Finanz-Ausschusses, der zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung eingeladen-ist. 3. Kompetenz des Finanzausschusses. Hierzu Hegen eingehende Referate des Br. Merzbacjh, Frankfurt a. M-, und des Br. Vizegroßpräs. Lisscr, Hamburg, vor. f In der Aussprache /äußern sich die BBr. Ostberg, Berlin, Lisser, Hamburg, Aueibach, Köln, Großpräside it, Arthur Cohn, Königsberg, Catzenstein, Hannover. J Br. Vizegroßpräs. jeselsohn, Mannheim, faßt das Ergebi.is der Aussprache dahin zusammen: Der Finanzausschuß ist eine Revisionsinstanz, ihm steht die Ueberwachung der Geldanlagen, die Berichterstattung an die Großloge und die Vorlegung des Voranschlages, jedoch nicht ein Veto- und ein Bewilligungsrecht zu. 30