Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1925
- Issue
- Festnummer zum Ordenstage ; Nr. 10 - Oktober (10.1925)
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 145 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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kennt oder übt, die der Unterwürfigkeit unter den Regenten, der Verträglichkeit mit anderen Staatsbürgern, der öffentlichen Erziehung bder den guten Silten Abbruch tun.« Der § 7 des Edikts gewährte der jüdilchen Kirche konfiitutionsm^ßige Duldung. Sic iß damit zwar minderen Rechts als die beiden chrifilichen Kirchen, die konfiitution$mäßig »aufgehommen« find, aber beffer geftellt alfe die Religions« gemeinfehaßen, welche nur »durch befondere Verwilligung des Regenten und unter j Vorbehalt der Aufkündigung« geduldet werden. Beqeutfamin diefem Edikt war auch der Grundfätz, daß Angehörige einer anderen Religion, als der katho ifchen und protcftantifchen, von exekutiven Dienßftöllen des Staates nicht apsgelchlolTen fein follen. Das 6. Edikt von 1808 hebt die rechtliche Stellung der einzelnen Juden, indem esfiezu erbfreien Staatsbürgern macht, fie alfo aus der Stellung von Landfremden heraushebt. Die Krönung cjjefes Emanzipationswerkes bildet das Edikt vom 13. Jänner 1809. Diefes beseitigt die rechtliche Verfchiedenheit zwifchen den chrißlichen Kirchen und der jüdifchen Religjionsgemeinfchafr, indem es auch diefe als einen konßitutionsmäßig aufgenommenen Religionsteil anerkennt und ihr eine eigene Verfaffung ähnlich der der chrißlichen Kirchen gewährt. Wenn man bedenkt, daß der an die Spitze diefer Organifation gefiellte Oberrat den Charakter einer großherzoglichen Behörde erhielt, daß die Rabbiner Staatsbeamte wurden, dann kann man ermeffen, welche einlchneidende Veränderung diefe Edikte für die Stellung der badilchen Judenheit i i bedeuteten. Die meißen ihrer Beßimmungen find fpäter im Laufe der Zeit abgeändert worden,, ei har auch an Rüdcfchlägen in der weiteren Entwiddurg nicht gefehlt. Aber das Kemßück, die Anerkennung. der israelitifchen Religionsgemeinfchafi als gleichberechtigt mit den chrifilichen Kirch'en, iß fiets beßehen geblieben. Mit vollem Recht wird daher in der. an-, läßlich der Jahrhundertfeier der ifraelitifchemRefigionsgemeinfehaft Badens dem Großherzog Friedrich II. überreichten Adrelfe gefagt: »Damit hat der'große Gefetzgeber für feine gedrückten lind mißachteten ifraelitilchen Untertanen eine damals ungeahnte Entfaltung geifiiger Kraft und Regfamkeit ermöglicht.« Seine Nachfolger haben auf dem von ihm gelegten Grund weiter gebaut und die volle Emanzipation der Juden gefchaffen und erhalten. - In dankbarer Erinnerung an das, was. das badifche Fürfienhaus für die badilche Judenheft getan hat, haben von den fedis badifdien Logen unferes Ordens drei ip ihrem Namen diefem Fürstenhaus ein Denkmal des Dankes errichtet. Das eherne Denkmal ‘ auf dem Sdiloßplat^ in Karlsruhe, das das Bild des erfien Großherzogs, , Carl Friedrich der Nachwelt erhalten hät> t^ägt die Widmung:' .• Großherzog Leopold V. Seinem Vater dem Gefegneten. Ein Gefegneter war er und ein Segen feinem Volk, nicht zum wenigfien der badifchen Judenheit; CaH Friedridi-Loge, Karlsruhe Kaiser Friedrich. Von Br. Paul Nathan, Berlin. Glück oder Unglück, vom Schicksal einer Persönlichkeit in besondet? reichem Maße gespendet, umgeben den so Bedachten mit dem Schimmer des Ungewöhnlichen, des Geheimnisvollen und heben ihn hinaus aus der nüchternen und scharfen Beleuchtung des Alltages. Kaiser Friedrich hat dieses Los erfahren. t Er war der Kronprinz eines Reiches, 'das während seiner Lebenszeit aus einem Staate mittleren Ranges zu strahlender Macht und Größe emporwuchs. Der Kronprinz schien an dieser glücklichen, glanzvollen Entwicklung unmittelbar als siegreicher Heerführer beteiligt zu sein/ seine l Helm schmückte der Lorbeerkranz/ zu den Heidel der Feldzüge von 1866, von 1870 und 1871 gehörte er. . ^. Der Kronprinz Friedrich Wilhelm war ein hoch gewachsener, schöner Mannvon natürlich« :r Liebenswürdigkeit, ohne steifen Hochmut, und wss ihm bei modernen deutschen Bürgern vor allem d Herzen eroberte, er war der bürgerlichen Leben:- führung und Weltanschauung zugfev/andC/ kein 145