Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1925
- Issue
- Nr. 3/4 - März/April (3.1925)
- Date
- 1925-03-01
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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aus der die Wahl 15 soll die Fassung Beden sind Witvon Zahl zu :en. cht liste unterbreitet werden, getroffen werden soll. § . erhalten: Das Generalkomitee besteht aus den amten der Großloge ufid 30 zu wählen Mitgliedern. -Für. diej 30 Mitglieder 30 Stellvertreter zu beistimmen. - Die glieder und die Stellvertreter werden ' der Großlogenversamntlung aus der der Expräsldenten unter Berücksichtigung der eingeforderten .Verbjandsvorschläge (j 6) gewählt .... i Der Vorschlag, mit dem Sitzungsort wechseln, bietet, wenn erst einmal die generellen Fragen nicht mehr zu ei orte m sind, Gelegenheit, mit den VerbandsJogen in Fühlung zu tre Die Großloge Aann die eiizelnert Logen n so in der Hand haben; wie d ie-Logen verbände^ die ersprießlich arbeiten wer ten, wenn die Großloge ihnen zeigt, was zu ihien Aufgaben gehört. Er stmmt dem Vorschlagzu, die Mußbestimmnng in eine Sollbestimmung umzüwandeln, und bi tet, die Beschlüsse in der vorgeschlagenen Form fassen und den Logen mit ier Bekanntgabe Beschlüsse in einem Begleite :hreiben die Normen der Ausführung mitzuteilen. Br.Kahn-Stuttga.it macht einige läuternde Mitteilungen zu dem vorn Südwbstdeutschen Logenverband gestellten Abänderungsantrag. Br. C o h n? D e s s a u 'Jvarnt, vor unnötigen Aenderungen der Gesetze. In ähnlichem Sinn äußeitt sich Br. Arth Cohn-Königsberg, j Br. N u ß b a u m - Ha n a u glaubt, daß Frage nicht zu sehr als Organisationsfrage gefaßt werden sollte. Die Vorschläge sind zu der eru r die uufaus den Erfahrungen des Hessiscien Logenverbandes herausgewachsen. Er bittet; die Vorschläge n cht ohne weiteres abzulehnen. Br. Auerba'ch-Kölji schlägt folgende Richtlinien vor; - , .- 1. Jede Loge soll einem Logenverband angehören, 2 die Großloge soll rechtzeitig eingehende Vorschläge der Verbände für die Wahlen in das Generalkomitee tunlichst berücksichtigen, 3. jeder Verband regelt seihe Geschäftsordnung, sein Arbeitsgebiet und sei ie Befugnisse sei bst, 4. die Verbände tauschen ihre Geschäftsordnungen und Satzungen unterein mdeq aus. die von änderun ihm ver Br. Bach-Berlin möchte die lediglich zur Beachtung empfohlen wi Br. I.e v i - M a i n z hebt nochmal: daß das Wahlrecht der Großloge nicht werde, insbesondere, da ihr ja auch lichkeit pleiot, prominente Persönlicher Überpari eiliche Vertreter zu wählen. Br. Jeselsohn vorgeschlagenen jen anzunehmen und sie mit ebenen Begleitschreiben als Norm Logen c ffiziell zuzusenden. [>ie Aenderungen zu § 10 der A Oesetze und §§ 6 und 15 der gesi i ze werden beschlossen. I Die der II Br. Auerbach und Levi sollen 1 torsc hläge i ssen. s hnrvor, angetastet die Mögeiten als Er littet,1 Satzungsden von genverBlnden als Material übersandt werden. Br. Referent, vorgesch hat mac 3. Namensänderung. 'jValter-Berlin berichtet, da£ der Br. Goldmann-Leipzig, mit dervot ihm agenen Antragsform einverstanden sei :der Bruder, der seinen {Namen ä lern Beamtenrat seiner Loge legu ig der Gründe, welche ihn zu ändr rung bewogen haben, Mitteilung zu len. Ergeben sich bei eiiner jure Beai itenrat vorgenömmen^n Prüfung Bnweggrürde für die Namensänderung welche n die Würde des Judentums .geg« Örd ms verstoßen, so muß der fleamtenrat ~>i die zur Br. M ü n c 1 liehen G Der rjassung — 54 — Igem Oroßl i] Rieht I denLi: den einen geninien idert, Daruntei r Nainens- oder des der Loge Angelegenheit dem Ehrenrat zuständigen Behandlung jübergeben/ Vlayer-Freiburg ubd Br. B en sind der Meinung, daß die gesetzundlagen (§ 31 der Allgemeinen Gesetze) für die Fälle, welche Bit. Goldmann habe, ge lügen. > Antrag wird in der vorgendila; angenommen. 4. Antrag Br. Freundlich-Düssellorf: Als Aufgabe der Großloge zu letrachten,*- Lehrkräfte auszubilden, die in ihrer sp iteren Lehr- und Erziehungstätigkeit — als geistig und sittlich hochstehende |uden -- befähigt sind Kreise vdn Schülern <jüdi schien und nich jüdischen) heranzubilden. im l den e e r - Auge jenen