Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1924
- Issue
- Nr. 15 - Dezember (12.1924)
- Date
- 1924-12-01
- Page
- Seite 203 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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ein Verbot fQr I Juden ergehen läßt, öffentliche Aemter zu bekleiden, so müssen doch die Juden öftersjmit öffentlichen Aemtern betrauf gewesen sein. | Die gesellschaftliche Stellung der Juden war im allgemeinen günstig, jedenfalls nicht so herabgedrückt wie in späteren Jahrhunderten. Es herrschte noch1 ein ungezwungener Verkehr 'zwischen Judenjund Christen, besonders in der ersten Hälfte unseres Zeitraumes. Juden verkehrten noch vielfach mit Bischöfen und anderen Oeistlichen. Christliche Laien und auch Oeistliche nahmen teil an iMahlzeiten der Juden und luden auch diese zu sich ein. Selbst Ehen zwischen Juden und Christen, kamen vor. Die Juden ^nahmen am öffentlichen Leben ihrer Umgebung teil. Diese gdnstige Stellung der Juden war jedoch nicht njach dem Sinne der Kirche. ' Ihr Bestreben ging!mit aller Konsequenz dahin, die Juden zu bekehren. So weit sie sich aber nicht bekehren ließen, mußte ihr Einfluß von der christlichen Gesellschaft femgehalten und engerer Verkehr zwischen Juden und Christen verhindert werden. Die Grundsätze für die Behandlung der Juden waren bereits von den römischen christlichen Kaisern festgelegt und auch von der Kirche der neugegründeten germanischen Staaten übernommen | worden. Entsprechend diesen Grundsätzen verboten die fränkischen Konzilien die Teilnahme der Geistlichen, später aber auch der Laien an jüdischen Mahlzeiten. §elbstverständlich wurden Ehen zwischen Juden und Christen verboten und als Ehebruch bestraft. Die christliche i Sklaven der-Juden beschäftigten häufig die Konzilien; sie treffen die Bestimmung, daß der christl che Sklave eines Juden von seinem Herrn befreit s :in soll, sobald er zu den Christen flieht und für ihn ein angemessener Preis gezahlt wird. Die Be tehrung eines christlichen Sklaven zum Judentum wird mit dem Verlust des Sklaven bestraft Später wird den Juden das Halten christlicher Sklaven ganz verboten, und den Christen wird untersagt, Sklaven an Heiden oder Juden zu verkaufen. Wenn schon der bloße Umgang mit Juden dem Christen in seinem, Glauben schädlich werden konnte, um so gefährlicher mutte ein Jude, der ein höheres Amt bekleidete od»r eine einflußreiche Stelle hatte, für die ihm unterstehenden Christen, werden. Die fränkischen Konzilien seit 535 stellen daher wiederholt die Forderung auf, daß Juden nicht zu Richtern oder Zöllnern ernannt werden und auch sonst nicht öffentliche Aemter bei Christen bekleiden sollen. 614 erläßt König Chlotar II.'* ein solches Verbot. In ihrem Bestreben, die gläubige Oemeinde sorgfältig von den Ungläubigen abzusondern, glaubte die- Kirche nur folgerichtig zu handeln, wenn sie bereits 538 auf dem Konzil zu Orleans die Bestimmung traf, daß die Juden von Gründonnerstag bis Ostern sich nicht unter sie mischen sollten. Wie ein Erlaß des Königs Childibert, der dieses Verbot bestätigt, besagt, faßte es die Kirche als Hohn auf, wenn die Juden an diesen vier Tagen sich öffentlich sehen ließen. Die .Kirche verfolgte unablässig ihr Ziel, eine Scheidewand zwischen' den Gläubigen und den Juden * aufzurichten und diese immer tiefer in ihrer gesellschaftlichen Stellung herabzudrücken. Doch zunächst hatten die Maßregeln der fränkischen Kirche gegen die Juden keinen durchgreifenden Erfolg. Das sieht man schon daraus, daß die Bestimmungen der Konzilien oft wiederholt werden müssen. Denn der Sinn des Volkes, war noch naiv, und das Christentum hatte nur schwache Wurzeln in ihm geschlagen. Die Forderungen des Lebens und des Verkehrs erwiesen sich noch stärker ats_ die des Glaubens. Ungünstig für die Bestrebungen der Kirche war es ferner, daß die weltliche Herrschaft der Franken durch die häufigen Teilungen zersplittert war. Eine ein-, heitliche Gesetzgebung gegen die Juden ließ sich daher im Frankenreich nicht konsequent durchführen. Was der Kirche in bezug auf die Juden besonders am Herzen lag, war deren Bekehrung. Die Päpste vertraten den Grundsatz, daß die Juden zur Taufe nicht gezwungen werden dürften, und daß ^man sie nur durch Belehrung dem Schoße der Kirche zuführen sollte. Auch im fränkischen Reiche hat die Kirche oft genug versucht, Proselyten unter den Juden zu machen. Und wie in Italien, so fehlte es ebensowenig jm fränkischen Reich an gewalttätigen Bischöfen. Ferreolus von Uzfes befiehlt den Juden, sich in der Kirche zu versammeln und predigt ihnen das Christentum. Einige lassen’jsich taufen,-die übrigen werden aus der Stadt und der ganzen Diözese vertrieben. In Clermönt zers'tört im Jahre 576 die Menge die Synagoge, und der V 203