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Der Orden Bne Briss · 1923-10-01 · Festneummer zum Ordenstage - Oktober 1923 (10.1923) · p. Seite 113

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1923
Issue
Festneummer zum Ordenstage - Oktober 1923 (10.1923)
Date
1923-10-01
Page
Seite 113 (sequence 17)
Language
German
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das hohe Lied des Lebens, angestimmt in immer neuen, wechselnden Akkorden von den hellsten bis zu den tiefsten Klängen. Kunst ist daher unzertrennlich von wirklicher Kultur, die sich dokumentiert in erhöhter, verfeinerter Lebensauffassung und Lebensführung. Kunst ist .nicht Luxus, sie bedeutet Olück und Notwendigkeit, sie gehört oder sollte gehören zu den Dingen des täglichen Bedarfs an geistiger Kost, zumal in einem Lande, dessen Museen, Archive, Baudenkmäler etc. Zeugnis ablegen von der Kultur vergangener Epochen. Daß die seit 1914 unablässig sich abrollenden , umwälzenden Ereignisse auch für das Erleben des Künstlers von größtem Einfluß sein müssen, ist klar. In so manchem Werke der Kunst spiegelt sich die ganze Zerrissenheit und Gärung dieser furchtbaren Zeiten. Dieses Zeitempfinden würde jedoch zweifellos noch zu ganz anderem, gewaltigem, elementarem Ausdruck kommen, wenn dem Kunstschaffen seitens Staat und Gesellschaft Förderung statt Hinderung zu teil würde. Wie anders wäre es um die geistige Verfassung des Volksstäates > bestellt, wenn nicht jn verständnisloser Weise vom grünen Tis|ch aus die Erzeugnisse des Geistes schematisiert, in Paragraphen eingeschnürt und mit »Ausführungsbestimmungeh' versehen würden, deren Ausführung das Schaffen lähmt und die Not der Geistesarbeiter ins Ungemessene steigert! ‘ Leute, , die vom elementarsten Wesen der Kunst und des Kunstschaffens keine blasse Ahnung haben, erlassen geradezu mörderische Bestimmungen, verelenden und entrechten gänze Schichten produktiver Mitbürger! Es würde zu weit führen, au| Einzelheiten des näheren einzugehen, nur so viel sei angedeutet: Im Lande der Dichter und; Denker sind Oedanken, Pläne und Entwürfe lajut Gesetz nicht mehr zollfrei, sie sind mit Umsatz-, ja sogar Luxussteuern zu bestrafen! Geis :ige Werte werden wie Waren behandelt, wie Fabrikerzeugnisse sinnwidrig rubriziert, um sie steuerlich zu »erfassen«. — Der durch »Kunstschutzgesetz« gewährleistete Schutz des Urhebers ist seit 1. April 1921 »mangels öffentlichen Interesses' »zur Entlastung der Gerichte« von Staat^ wegen aufgehoben, der Kühstler zum Freiwild der nur zu rührige^ Plagiatoren und Ausbeuter j gemacht; denn nur die allerwenigsten können sich den endlosen, mit Vorschüssen gepflasterten Weg der Zivilklage Insten. Trotz aller Eingaben und Resolutionen, der großen Verbände besteht dieser schmachvolle .Zustand < noch wjeiter. — Dieser kleine Blick hinter,, die Kulissen der Oeffentlichkeit genügt wohl bereits, um zu zeigen, wie es in Wirklichkeit -bestellt ist mit dem bei offiziellen Anlässen so i hoch gepriesenen Schutz der kulturellen Güten Zii diesen Gesetz gewordenen Sünden wider den Geist u^d das Rechtsgefühl gesellen sich die allen Borgern mehr öder minder fühlbaren materiellen ■ P^iniguhgen, welche den Künstler noch viel mehr belasten, da er, ohne tarifmäßig besoldet zu sein, unter ungeheuren materiellen Opfern nur einen kleinen Teil seiner künstlerischen Absichten betätigen kann. Außerdem wird er ‘trotz aller schmeichelhaften Versicherungen von seinen Mitbürgern nicht recht für voll-genommen, unzureichend honoriert und so manches Mal in s,cnmäh|icher Weise ausgenutzt. — Und nun versetze man sich einmal für kurze Zeit in die-Seele des Künstlers: Sein künstlerisches Gewissen gebietet I ihm, mit Empfindung und möglichster Konzentration seiner Aufgabe sich zu widmen. Immer^wieder sucht er zu bessern, um den endgültigen künstlerischen Ausdruck ^u finden. Er kann nicht nach Stunden oder Tagen ’ rechnen. f*s gibt zahlreiche Werke der bildenden; Kunst, die, obwohl formal nicht von großem Umfange, sehr langer Zeit zu ihrer Vollendung bedurften. Wie viele Auftraggeber sind so verständig, außer den Materialunkosten auch das zu berücksichtigen und sßch dem Künstler das Recht zuzugestehen, Verträge zu schließen mit den beiute unbedingt nötigen Vorbehaltsklauseln Ist es nicht ein Martyrium, gewissermaßen mit der Uhr in der Hand , im Hetztempo arbeiten zur müssen,'nur, um nicht vom tollen Roß der Markentwertung überrannt zu werden?! — Dieselben Leute, die in ihren Betrieben auf Dollarbasis: rechnen, sind höchlichst entrüstet, wenn der Kjinstler, sofern er nicht ein »Prominenter« ist, auch einigermaßen der Geldentwertung Rechnung tragen wiH und muß. Dieselben Leute; die sijfch bei ersten Schneidern Anzüge »bauen lasisen und sich . der teuren Preise rühmen, die ihre.‘Villa »mit allen Schikanen ausstatten, erzählen freudestrahlend, | daß sie von einem , bejgafoten jungen Künstler (nachdem sie ihn so vfiel als möglich im Preise gedrückt haben) ein Wprk’ »für ein - m — i

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