Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1923
- Issue
- Nr. 7/8 - Juli/August (7.1923)
- Date
- 1923-07-01
- Page
- Seite 59 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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unter dem Zwa Hilfstätigkeit fr sondern sie objektiv: eine U n g e r e holten werden! die a m 11 i 9 h Massen; ihre nge des Kampfes ums Dasein, der sozialen Schichtung. Besonders stark tritt sie erst in der Zeit der Hochentwicklung der Technik, des Kapitalismus, hervor. Sie ist gefühlsarmer als dfie humanitär-charitative Tätigkeit.. Sie geht nicht symptomatisch wie diese an die Heilung der Schäden, sondern sie versucht prophylaktisch diese Schäden gar nicht eintreten zu lassen. Auch Hier kennen wir-Auswüchse, die sich im mechanischen bürokratischen Wohltun kundgeben. Man denke.an das ominöse Schild: Verein gegen FJausbettelei. — Die soziale nicht: »wo kann ich helfen?«, lagt vernunftmäßig und ier ist ein Schaden; hier ist htigkeit! Hier muß ge- Die soziale Hilfstätigkeit ist Fürsorge, die Fürsorge der irkung geht in die Weite, ihr Prinzip ist Recht und Gerechtigkeit. Sie nennt sich meist nicht Wohltätigkeit, sondern Wohlfahrtspflege. Öiese Art der' Hilfstätigkeit ist nicht minder jüdisch, als die Wohltätigkeit des »jüdischen Herzens«! — Ich will nur daran erinnern: Das Gesetz des fünften Buches Mosis enthält kei.i Dogma der beseligenden Wohltätigkeit, sondern ein soziales Arm^nrecht, wie es erhabener und vollendeter nicht gedacht werden kann. Seine Verwirklichung bedeutete den ewigen sozjialen Frieden! — Der sozialen Fürsorgetätigkeit entspringen die Schutzgesetzgebung für die Arbeiterr die moderne Invalidenversicherung, das Krankenkassen- und Rentenwesen, die staatliche Fürsorge für Minderjährige und Pflegebedürftige, die öffentliche Hygiene und der Gesundheitsschutz. . Das sind die Elemente aller öffentlichen Fürsorgetätigkeil, der charitativen wie der sozialen unmittelbaren Verbundenheit mit seelischen Funktionen sind sie en Zeiten unversehrt erhalten. Zu einem arideren Schluß gelangen wir, wenn wir die Einrichtungen und Organisationen der öffentlichen Fürsorge, die aus diesen Elementen zusammengesetzt sind, in ihrer heutigen Lage betrachten. — Wie .es um die privaten humanitären Institutionen steht, darüber brauche ich nicht viel Worte zu verlieren; alle diese Vereine und milden Stiftungen. stehen vor dem Hilfe. In ihrer urmenschlichen heute wie zu al Ruin. Ohne weitgehende Unterstützung durch die Kommune | wären die meisten von ihnen schon zu Grunde gegangen. -Ihre Selbständigkeit beruht größtenteils auf einem Schein, Insoweit sie nämlich Personen verpflegen,- die, ihrerseits Armenunterstützung von der Kommune erhalten oder insoweit Wohlfahrtsämter und öffentliche Krankenkassen die Riegekosten bezahlen,’besteht in der Tat bereits eine weitgehende wirtschaftliche und ökonomische Abhängigkeit von der öffentlichen beamteten Fürsorge.' Es ist wohl mit Bestimmtheit zu erwarten, daß die Kommune diesen ökonomischen Einfluß in Zukunft mehr und mehr in ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht umwandelt. Das Schicksal der privaten Fürsorgeeinrichtungenscheint durch Auflösung in den großen i,öffentlichen amtlichen .Apparat besiegelt. * s Aber auch.die großen öf fentlichen Wohlfahrtseinrichtun&en, Speiseanstalten, r Krankenkassen, Versicherungsanstalten befinden' sich vor der Kommunalisierung und Sozialisierung.' Hier steht e§ relativ gut noch mit gewissen Versicherungs- und Krankenkassenverbänden, die ihre Leistungen den der Lohnsteigerung folgenden Beiträgen ihrer Mitglieder folgen lassen können. Aber auch ihnen geht es schlecht genug. Sie werden in einem früher nie geahnten Maße in Anspruch genommen. Hier kommen die Nöte der Zeit, die Kriegsfolgen in Frage; oft auch die unberechtigte Ueberlegung des Kassenmitgliedes: Ich zahle soviel ein, ich will auch etwas dafür haben. Es dürfte, fiepte wenig Kassenmitglieder geben, die ihre »Kasse« nicht im Laufe des Jahres mindestens einmal in Anspruch nehmen. — Zur Illustration der-Notlage eine Zahl: der vierzehntägige Krankenhaosaufenthalt eines Mitgliedes köstet heute eine Krankenkasse in Frankfurt M. 120 000.*) — Nicht besser als den Krankenkassen geht eS den Versicherungsanstalten. Das Heer der Versorgungsberechtigten und Rentenempfänger ist durch die direkten und indirekten Kriegsfoigen noch dauernd im Wachsen begriffen. Früher geplante Reformen des Rentenwesens wie die Kapitalabfindung in Verbindung mit der Siedlungsbewegung könnennicht durchgeführt werden. — Letzten Endes bleibt dann nur die Unterstützung durch «die amtliche — 59 - */ Inzwischen wohl überholt. ■I S.- -I..