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Der Orden Bne Briss · 1922-08-01 · Nr. 7 - August (8.1922) · p. Seite 83

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1922
Issue
Nr. 7 - August (8.1922)
Date
1922-08-01
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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Aufgaben der Logert leiden würden. Der Orden ist für allgemeine Zwecke da, und die Brüder sind als solche grundsätzlich zur Erfüllung der Ordensaufgaben da, nicht umgekehrt. Aus dem Gesichtspunkte der Brüderlichkeit und Einigkeit muß nur nach einem Wege gesucht werden, auf welchem die weniger zahlungsfähigen Brüder durch Einziehung der notwendigen Mittel für Zwecke der Loge nicht verletzt werden. Dabei ist immer festzuhalten, daß eine Entwertung des Geldes bis 100 pCt. und mehr stattgefunden hat, daß wir also zur Zeit mit dem Mitgliedsbeitrage erheblich weniger leisten als früher (nur einen geringen Bruchteil), und daß ein entsprechender Ausgleich zur Erfüllung un sererOrdensauf gaben notwendig ist, wenn anders der Orden (und die Logen) eine Existenzberechtigung haben und behalten sollen, wenn wir nicht den Orden und uns selbst als Brüder negieren wollen! * .! * V. Der Beschluß, durcjh welchen eine Umlage angeordnet wird, muß aber das Wesen eines Logenbeschlusses tragen, d. h. die Möglichkeit aber auch die Kraft der Durchführung; er darf nicht ein Heft ohne Klinge sein, nicht nur ein Programm sein, das dem Bruder nur vorgehalten wird, nach dem er sidv richten kann oder auch nicht. Der Beschluß muß vielmehr b e f o 1 g t werden. Wir wissen aus Erfahrung, wie die Stimmung unter vielen sehr reichen Brüdern ist, deren Wohltätigkeitssinn und Betätigung ich keineswegs anzweifeln will. Sie stehlen aber zum Teil auf dem Standpunkte, »für die Logen leiste man durch seinen Beitrag genug, man komme außerhalb der Logen anderen sozialen Verpflichtungen in weiterem oder engerem Kreise nach und gebe für den Orden nicht mehr als den Beitrags Bei dieser Sachlage darf der E eschluß, eine Umlage zu erheben, nur gefaßt wercjen, wenn die einzelnen Logen ernstlich willens sind, ihn durchzuführen, und zwar einmal, weil der Betrag der Umlage unentbehrlich ist, sodann aber auch, weil die Autorität der Loge ins Winken gerät, wenn sie ihren'Beschluß nicht durchführt. Der Beschluß über die Umlage kann jaiber auf Grund der Bestimmungen des ehrepirätlichen Verfahrens sich Geltung verschaffen^ Sollte wirklich der eine oder andere Bruder Irotz wiederholter Vornur r|etzt desden rite ises in detj ses von cfrität in und ger iluß lung eine iche i icht laftjum Stellungen und trotz Zahlungsfähigkeit in diesem Falle — Zahlung ablehneri, »0 vei er beharrlich und gröblich die Grundsätze Ordens, so verweigert er den bestehet Gesetzen den Gehorsam, nämlich einem erfolgten Beschluß nachzukommen; gegen dj Mitglied ist daher die Logengerichtsbjärkei Marsch zu setzen. Hat eine Löge nicht Willen, die Befolgung des Umlagebeschlu^ zu erzwingen, so lasse sie die Hand einem solchen Beschlüsse, um nicht die Aut des Ordens zu untergraben und Beschlüsse die Welt zu setzen, die man verlachen darf, sammle vor den Türen mehr oder wert» zahlungsfähiger Brüder. Ein Umlagebesc ist also nur zu fassen, wenn auf Durchfüh mit allen Konseqenzen bestanden wird, und Mißachtung des Beschlusses — absfcht Mißachtung — trotz Zahlungsfähigkeit geduldet wird. j Bei dem infolge Aenderung der wirtsc liehen Verhältnisse erfolgten Ansturm Logentempel werden viele unserer Mifgli;der das Bewußtsein haben, daß einige io*die Orc ens-' idee noch nicht genügend eingedrurigene Br ider den .Beitrag nur des Prestiges 'wegen g iben und nicht aus dem Gefühl heraus, eiwas moralisch Notwendiges für die Allgemeinheit durch den Orden zu leisten. Solchen Brüpern wäre entgegenzuhalten: »Es ist eine Ehre, unsere . Orden äflfcugehfri und man darf sich diese. Ehre nicht ’durch alten entwerteten Beitrag erkaufen wollen; \ dieser Logenbeitrag durch die Geldentwer auf ein M i n i m u m gesunken is't,.und die arbeiten nur durch eirt Mehr gelei; werden können.« Ich betrachtedasUm verfahren in der angedeuteten Höhe spga einen außerordentlich willkommenenPi stefn dafür, ob die Brüder wirklich dei) Ort gedanken in sich aufgenommen haben, es in Wirklichkeit Brüder geben, die Friedenszeiten leben, sich aber trotz reipd inglicher Vorstellungen von der' finanzielle^! No läge der Logen (d. h. also auch ihrer Institijtevi >yie ihrer Witwen und Waisen) von ihrem Be sitze nicht trennen wollen, um neben, dem bisheiigen entwerteten Beitrage nach Kräften das h ot ■ wendigste zu leisten, s ,o gehören diese Brüde'r innerlich nicht-zu u ns, und Wl i en, den enn ung rentet age- ■ als üfens- Sjolite in 83

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