Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1922
- Issue
- Nr. 4/5 - April/Mai (4.1922)
- Date
- 1922-04-01
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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suchen, so daß diese nicht nur selber g»ben, - sondern, auch andere. Landsleute jüdi scher Abstammung dazu veranlassen, b) Die Großloge soll nach einem vorh ergehenden Aufruf in den jüdischen Blättern des In- und Auslandes , aa) an’die Ordensleitung bb) an die außerdeutschen Logen und Cjroßlogen cc) an die außerdeutschen jüdisch-wissenschaftlichen - Institute und die Rabbinerseminare wegen Beiträge bezw. Sammlung von solchen für den Notfond herantreten. 3. Die Sammlungen sollen solange fortgesetzt werden, bis die Not behoben ist; die gesammelten Kapitalien dürfen aufgebraucht werden. % - “ III. Hinsichtlich der Verteilung schlägt Br. I31au folgendes "vor: 1. Grundsätzlich erfolgen die Gaben an notleidende Lehrer und Kültusbeamte in den deineren Gemeinden durch die Logen bezw. die von ihnen bestimmten Organe mit einem Teil der von den Distriktskomitees gesammelten Summen (siehe zu IV) unter der Pflicht unverzüglicher Benachrichtigung an die Großloge, die hierüber Verzeichnisse zu führen hat. Den Lo^en und Logenverbänden ist hier möglichst freie Hand zu lassen. 2. Dagegen erfolgen die sonstigen Verteilungen; insbesondere an notleidende Institutionen, grundsätzlich durch die Groß löge und zwar auf Vorschlag eines zu bildenden Notfondkomi ees nach Beschluß des General-Komitees. Hierüber ist den Logen mindestens einmal jährlich zu berichten. Als richtunggebend für die Großloge hat zu gelten, daß *zu berücksichtigen sind: a) Von Veranstaltungen: aa) in erster Linie Veranstaltungen, die Ider Erhaltung des geistigen Hochstandes Jes deutschen Judentums, insbesondere der Heranbildung ijnd Fortbildung geistiger Führer und wissenschaftlicher Arbeiter, dienen. Hier kommen vornehmlich Rabbinerseminare, die Akademie, die deutschjüdisch-wissenschaftlichen Zentral vereine (die Gesellschaft für die WissenscLaft des Judentums, Merkize Nirdamim), alsdann auch die Lehrerseminare in Betracht, auf die jedoch in Richtung einer Zusammenlegung zu wirken ist,! bb) in zweiter Linie die notleidendert Schulen und sonstigen Veranstaltungen! zur Erziehung der Jugend, , cc) in dritter Linie reine Waisenhäuser oder ähnliche Anstalten, dd) alsdann erst alle übrigen charitativen Veranstaltungen, i ee) den zentralen Veranstaltungen gebührt der Vorzug vor den minder umfassenden. b) Hervorragenden Gelehrten könner Ehrengaben vergehen werden, namentlich auch zur Förderung der Herausgabe ihrer Werke. c) Den einzelnen Lögen und dem geistigen Komitee der Großloge steht ein Voi schlagsrecht an daSj Generalkomitee zu; die Vor sciläge sind dem Notfondkomitee zur Aeußerung zu übergeben. d) Sofern Geber ihre Gaben für eine beistimmte Pe-son oder einen bestimmten Zweck bestimmen, soll mit ihnen wegen anderweitiger Verwendung verhandelt werden, fal die Verteilung andere notleidende Personen unberücksichtigt s durch bleiben - oder Zwecke werden. IV. Hinsichtlich der Verteilung der gesammelten Gelder auf die einzelnen Körper:ichaften schlägt Br. Blau vor: 1) Die bei der Großloge eingehenden bleiben zur Verfügung derj Großlog e. 2. Voji den bei den Sammeldistrikten gebenden Geldern verbleiben bei bezw. den Logen: a) ■.. ,°/0 der von den Brüdern d4r gespendeten Beträge, mindestens 100 M. pro Kopf und Jahr. (Nach Antrag Lisser mindeste I Hälfte an die Großloge).-, b) 9er .... Teil der sonst bei den D Komitees von anderen als den der betr. Loge eingegangenen jedoch nicht piehr als erforder ijm in Verbindung mit den zu - * Zeichneten Beträgen, Verteilungen an Cehrer oder Kultusbeamte oder sonstige von Spendern erforderte Vertei! vorzunehmen. Etwaige Meinungsverschiedenheiten werden durch j dap Generalkomitee endgültig entsc tieden. Gelder ein-, diesen Loge jedoch ns die strikts- Brüdern Beträge, ich ist, a) beungen, - 52 —