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Der Orden Bne Briss · 1922-02-01 · Nr. 2 - Februar (2.1922) · p. Seite 22

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1922
Issue
Nr. 2 - Februar (2.1922)
Date
1922-02-01
Page
Seite 22 (sequence 6)
Language
German
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!' diesem Wege hoffe er gute Resultate für den >Kulturfond zu erzielen. Br. Größ-Bresl'au äußert sich in ä mlichem Sinne wie Br. Ollendorff. Die allgemeinen Sammlungen in Breslau, die im vorigen Jatire veranstaltet worden'seien, hätten für die Breslauer Lehranstalt eine Million Mark ergeben. Die Breslauer Logen würden den Gedanken des Kulturfonds, mit Begeisterung aufnehmen und — wie er ..hoffe L reichliche Mittel zur Verfügung stellen.. Allerdings sei der Wunsch der Brüder der Lessin|»Loge dahin gegangen, */*|der gesammelten Geleierdem Ermessen der Loge zu unterstellen und nur */* der Großloge abzuführen. ._-si Br. Freudenthal-Nürnberg'beriihrt die bayerischen Verhältnisse, insbesondere die durch Gründung] des Verbandes bayerischer Kultusgemeinden geschaffene Begrenzung der -Aufgaben des Kulturfonds, andererseits dessen über Bayern hmausgehendes Tätigkeitsgebiet Es müßte eine Verpflichtung für 20 Jahre ausgesprochen werden. Aber die Sammlungen sollten keine Bindung durch eine Kopfsteuer haben. Eine Kopfsteuer empfehle sich nicht mit Rücksicht auf die Geistesarbeiter, die im Logenleben unentbehrlich seien. .Die Verpflichtung, die er wünsche, solle in die Form einer Erwartung gekleidet .werden. Bei der Länge der Zeitj die er im Auge habe, würde er Mk. 50.— alsj genügend bezeichnen. Br..Merzbach hält es für unrichtig, dem einzelnen Logenn große Opfer zu Gunsten eines Zentral-Kulturfonds aufzuerlegen, man entzieht den Logen und Logenverbänden die Mittel, eieren sje in ihren Kreisen für Förderung von Knlturzwecken bedürfen. Der Wert der Logenarbeit beruht wesentlich in dieser Kulturarbeit, diel jede Einzelloge leistet, und gerade die Freude an dieser Kulturarbeit innerhalb des lokalen Wirkungskreises der Lögfen fördert die Arbeit der Logen, das Ansehen det Logen und die Logenfreudigkeit In dem einzelnen, der pich für die Loge bei •Verwaltung des Kulturfonds .betätigen kann, wird das befriedigende Gefühl einer Arbeit wie sie . Pflicht des Ben Briss ist, erweckt. Dadurch, daß man den.J Logen Opfer zu Gunsten des Kulturfonds djer Großloge auferlegt, mindert man ihnen die Möglichkeit, in ihrem Kreise in diesem Sinne zu arbeiten, hindert sie also an ihrer eigentlichen Logentätigkeit. So mabht man die Logen zu reinen Steuerabfüf rungsstellen und untergräbt die Grundlagen einer gedeihlichen Logenentwicklung. Die Großloge ist im wesentlichen nur Verwaltungsorganisation, und wenn ein Kulturfond bei ihr gebildet wird, so hat dieser nur den Zweck, ausgleichend zu wirken, also da in Anspruch genommen zu werden, wo lokale Verbände nicht genügend Mittel haben, um einen bestimmten Kulturzweck zu fördern. Demnach soll der Kulturfond bei der Großloge nur Ausgleichsfond sein. Ich werde mich dafür einsetzen, daß zu diesem Ausgleichsfond die Logen des Hessischen Logenverbandes jährlich M. 2),— bis 25,— pro Kopf abführen. Ich würde mici ferner dafür einsetzen, daß in den Fällen, in denen eine Logei des Hessischen Logenverbandes für zentrale. Zwecke Beträge aus dem Ku turfond aufwenden will, diese Loge den aufzuwer denden Betrag der Großloge überweist, damit die zentrale Institution die Zuwendung durch Vermittlung der Groß|oge erhält und dadurch das festige der Großloge erhöht wird. Ueberüies hinaus werden die Logen des Hessischen Logenverbandes nicht bereit sein, Mittel an den Kulturfond der Großloge abzuführen. Ich bitte daher, einen solchen E eschluß nicht zu fassen, weil nicht zu bezwefeln ist, daß ein solcher Beschluß in weiten Kreisen des Ordens Widerstand finden wird. Br. Baeck-Berlin appelliert 'ron Br. Merzbach an Br. Merzbach und bittet im, den Antrag Usser, den er für praktischer h üte, bei dem Hessischen Logenverband, insbesondere bei den Frankfurter Logen, die so vie Gefühl für allgemeine Aufgaben hätten, zu vertaten. Br. Ollendorff-Barmen fafl seine Ausführungen in folgenden Antrag zusammen: 1. Vollkommene Zentralisierung bei der Großloge; Vorschlagsrecht für einen bestimmten Teil seitens der Logen oder Verbände, 2. Verteilung nur auf Grund eines Etals, 3. Beitrag pro Kopf Mk. 100.— auf mindestens 3 Jahre, 4. etwaige Unterstützung leistungsschwacher 'Genieinden nur über bestehende G|emeindeverbände. * Br. Freudenthal-NürnberV formuliert seine Ausführungen in folgender Antrag 22

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