Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1919
- Issue
- Nr. 13 - Dezember
- Date
- 1919-12-01
- Page
- Seite 150 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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inj Großlogensitzung, einen andern Bruder zum Schatzmeister zu wählen, der sich der Behandlung der Finanzen ganz speziell widmen könne, ohne mit sonstigen vielfachen Großlogmarbeiten, Rieferaten, Sitzungen und Logenbesuchen so überlastet zu sein, wie es Redner sei. Die Finanzpolitik eines neuen Schatzmeisters werde auch darauf bedacht sein müssen, durch eine systematisch zu organisierende Propagandatätigkeit das Interesse der gesamten Bruderschaft dafür zu wecken, der Großloge mehr und reichlichere Stiftungen zuzuwenden. Die OroBloge lebe auf Grund der regelmäßigen Bei'räge von der Hand in den Mund und müßte durch größere eiserne Fonds; stärker fundiert sein. Die Steuerkraft der Lagen und die Höbe der an die Großloge zu zahlenden Beiträge fänden schließlich ihre Grenze, zumal sich auch die Ausgaben der Logen insbesondere lüf soziale Zwecke weiterbin steigern durften. Es läge daher im Interesse der Logen, die Großioge durch Zuleitung größerer Stiftungsbeiträge zu entlasten. Br. S t e I n fügt die Mitteilung an, daß der verstorbene Br. Max Jaffa M. 100 000— für das J af fjah e I m überwiesen habe, und weitere Zuwendungen in Aussicht ständen. D.e Existenz des Jaffa hei ms erscheine nach Mitteilung des Br. Dr. Isi Ks'nn, des Schwiegersohnes, und Testamentsvollstreckers des verewigten Br. Jaffas, dauernd ges chert. Br. H e I f Fl (ügt im Anschluß an den Bericht des Br. S ein einige ergänzende Bemerkungen hinzu und betont, daß die M. 16000.—, die bisher | für die Krankenschwestern - Orginisation im Etat angesetzt waren, von der Aurstellung herausgenommen seien, weil erwartet werde, daß die erforderlichen Mittel aus Simmiungen, speziell Spende-, und BeilrJ^eTn der Logen und Logenbrüder aufgebracht werden würden. Br. L i sser .halt die Herausnahme aus de n Etat für firarz'tchnisch falsch, da die Sicherh :it ständiger Beiiragsleiitungen, noch nicht absoiut erwi Es müsse weherhin den Logen kiargemacht daß angesichts der gegenwärtigen und bis auf zukünftigen Ver'cälmisse d e rGp'sieuer zur Großloge dauernd M. 15.— »tatt M. 10.— betragen müßte. Br. Timendorf er wünscht eine Erhöhung /des Dispos tions-Pondj; Br. Heifft sagt zu, anstatt M. 2 000.— M. 4 000.— in den E at einzustellen. Ferner sind die Brüder Heifft und! Stein damit einverstanden, daß die M. 16 000 — für die Krankenschwestern-Organisation aus dem von Br. Lisser angeführten Grunde in der Etatsaubteilung belassen werden.' sen sei. werden, weiteres Zur Frage der U m Schwestern - Organisation selbständige Br. Hirsch auf n Br. Biuninn bemängelt die Höhe der Regiebeten. Br. Timendorfer erwidert, daß es wohl schwierig sein würde, eine Minderung eintreten za lassen, da In diesen Aufwendungen ein Teil unserer ernstesten Aufgaben (Vorträge, Logenbesuche etc.) Hegen. Mit Rücksicht auf die Teuerung aller Verhältnisse werden auf Anregung des Br. Apfel-Cöln die Tagegelder für die auswärtigen Oeneralkomitee- Mitglleder und Repräsentanten auf M. 40.— angesetzt wandlungder Kranke ni n eine Organisation ' verweist den von ihm in der Festram er zum Ordenstage veröffentlichten ausführlichen Icht. Zum Antrage Ooldmann: Zugehörgkeit nes Bruders in zwei Logen liegen seitens Gesetzeskomitees: olgende Abänderungsvorschläge zu den „Allgemeiner Gesetzen iür die Logen" vor: § II OrdentlichesMitjlied einer Loge kann nur ein großjähriger unbescholtener Israelit werden. Die Mitgliedschaft Itann ohne besondere Genehmigung der Orc Höge nur in der dem Wohnsitz des Kandidaten nächstgelegenen Loge erworben werdin. Außerordentliches Mitglied kann ein Bruder, der inlolge Domizilwechsels der Loge seines neuen Wohnortes beigetreten ist, in seiner bisherigen Loge werden. Er hat als solches die Rechte eines ordentlichen Mitgliedes, Stimmrecht aber nur in fiianziellen Angelegenheiten und bei Kugelungen. An Beiträgen zahlt er nur Vi des Mitglieds leitrages abzügl. der Kopfsteuer für die Großtoge. Eingangsworte des: 12 Das Gesuch un Aufnahme als ordentliches I Mitglied .... iM '■ Neu?r S:hluß bsstz des: i j ' § 12 Die außerordentliche Mitgliedschaft wird durch einlache schriftliche Erkärung und den Nachweis der erfo'gten Aufnahme in die Loge des neuen Wohnort« s erworben. § 23 Neuer Absatz (3). Außerordentliche Mitglieder einer Loge sollen weder zu Mitgliedern eines I Ausschusses noch zu Beamten gewählt werden; sie brauchen eine etwa auf sie gefallene Wahl nicht anzunehmen. — ISO "