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Bericht der Großloge für Deutschland · 1919-12-01 · Nr. 13 - Dezember · p. Seite 151

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1919
Issue
Nr. 13 - Dezember
Date
1919-12-01
Page
Seite 151 (sequence 9)
Language
German
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§ 29 Bei Streitigkeiten unter Logenbrüdern, die nicht rein geschäftlicher Art sind, muß vor Anrufung der Oerlebte die Vermittlung des Fliedenskomitees derjenigen Loge nschgesucht werden, weicher der Gegner als ordentliches Mitglied angehört §29 Absatz 2. Für das ehrenrfttllche Verfahren ist diejenige Loge zuständig, welcher der beschuldigte Bruder als ordentliches Mitglied angehört. Die Entscheidungen des Ehrengerichtes und des Präsidenten dieser Loge sind auch für die Loge maßgebend, welcher ein Bruder als außerordentliches Mitglied angehört" xDIe vorstehenden Abänderungen werden gebilligt. Das Generalkomilee nimmt davon Kenntnis, daß entsprechend einem früheren Beschlüsse, der Beitrag der Oroßloge lür die Zentral wohlfahrtsstelle in Höhe von M 3.000.— auf Wunsch bereits vor Ablauf des Fälligkeitstermins gezahlt worden ist. Br. T imendo rfer berichtet, daß der Verlag Friedrich Andreas Perthes Gotha, bei welchem die Manheimer-Arbeiten gedruckt werden, einen Zuschuß erbeten habe, da der Absatz völlig ungenügend sei. — Der Geschäftsausschuß der Oroßloge habe sich bereit erklärt, für M. 1500— Exemplare in der Weise abzunehmen, diß der allgemeine Absatz dadurch nicht leide. Nach Verlauf einer gewissen Zeih soll eine Verteilung der Bücher stattfinden. Der Verlag wünscht aber weiterhin eine Unterstützung, da von dem Band 3 der Preisitbeiten „Friedenipflichten der Nationen" nur 287 Exemplare verkauft seien, so daß noch Mk. 2176.— ungedeckt blieben. Der Geschä'tsausschuß beschloß, dies? Deckungsfrage dem Kuratorium der „Moritz Manheimer - Stiftung" vorzulegen. Es soll dem Kura:orium vorgeschlagen werden, das Preisausschreiben für 1919 auszusetzen und die freiwerdenden Gelder zur Verbreitung der bereits gedruckten Arbeiten* sowie zur Deckung des Defizits aus dem Jabre 1917 zu verwenden. — Das Generalkomitee ist mit diesem Vorschlag einverstanden. In der Aussprache «erden erhebliche Bedenken gegen die Fortsetzung der Manheiteer-Arbeiten in der bisherigen Form, die auf die Dauer ermüdend wirken müsse, erhoben. Der Gedenke, wenn möglich, eine Aenderung der Stiftung für prak.isch - humanitäre Zwecke herbeizuführen, wird in1 den Vordergrund gestellt. Br. Cohn-Dresden schlägt vor, eine geeignetere Form der Veröffentlichung zu suchen, Insbesondere die Arbeit jedes einzelneu Autors gesondert herauszugeben. Die w/Mendelssohn-Loge beantragt das Ballotverfabren in folgender Form zu ändern: „Zur Ablehnung eines Kandidaten sind 5 Kugeln erforderlich, sofern eine Loge höchstens 50 Mitglieder hat, je weitere 2 schwarze Kugeln sind nötig, sofern die Zahl der Mitglieder sich um je 50 erhöht Eine Wiedererwägung ist zulässig, sofern die Zahl der schwarzen Kugeln nicht die zur Ablehnung gebotene Zahl um 2 übersteigt." : Zn diesem Antrage äußern sich die BBr. Kuznitzky und Blumenfeld schriftlich dahin, daß sie die Ablehnung empfehlen. Bei dem engen Verhältnis, das zwischen den Mitgliedern einer Loge besteben soll, Ist es erforderlich, daß In dieselbe nicht Mitglieder aufgenommen werden, die den bereits vorhandenen Brüdern aus irgend einem Grunde nicht geeignet erscheinen. Es könnte sonst der brüderliche Zusammenhalt außerordentlichen Schaden erleiden. Der Nachdruck des Aufnahmeverfahrens; sei auf die Tätigkeit des Prüfungsausschusses zu legen. — Beide Brüder äußern sich auch ablehnend zu den von Br. St ei n bar dt-Magdeburg gemachten Vorschlägen betreffend eine Neuorientierung: des Logenwesens. — Es schließt sich eine längere Aussprache an, in der von den einzelnen Brüdern die verschiedenen Verfahren der Neuaufnahmen in den einzelnen Logen besprochen werden. Die größte Sicherheit für den zu. Billotierenden! besteht neben der Prüfung durch den Vorpiüfungsauisebuß in der Maßnahme; dS bei günstigem Resultat des Vorprüfungs»US'.chusse3 die abgegebenen schwarzen Kugc n dem Präsidenten gegenüber nachträglich' veriraullch motiviert werden rr üsstn. Nach der Motivierung ist die definitive Entscheide g des erweiterten Bearatenrates herbeizuführen. Die antragste'.lenc e Loge ist darauf hinzuweisen, daß die weites-gehencle Sicherheit erreicht werden |knn,. wenn sämtlichen Logen erxpfohlen wird, mqglrcbsr von dem § 13 der „Allgemeinen Gesetze} lür die Logen des VIII. Distriktes" in der Praxis Gebrauch zu machen.' , . . ■ Br. Cohn-Dresden dankt zum Schluß, dem Br« Großpräsidenten lür die wie stets treffliche Leitung and bemerkt anläßlich der Tatsache, daß er nunmehr aus dem Generalkomitee ausscheidet, daß die Erinnerung für ihn an die Sitzungen des Geaeralkomitees stets eine angenehme sein wird. V Schluß der Sitzung 4 Uhr. Dr. Goldschmidt.

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