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Bericht der Großloge für Deutschland · 1919-08-01 · Nr. 9/10 - August/September · p. Seite 110

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1919
Issue
Nr. 9/10 - August/September
Date
1919-08-01
Page
Seite 110 (sequence 16)
Language
German
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nat weder in sozialer Hinsicht noch für das Zusammenleben der Geschlechter irgend etwis mit Demokratie zu tun, sondern träärt fast überall die Züge des härtesten asiatischen Despotismus. Zwischen diesen extremen Anschauungen liegen die gemäß g:en: die eine von ihnen betont die Gleichwertigkeit der Menschen trotz ihrer verschiedenen Art; die andere dagegen nimmt gerade Ranjrunterschlede an bei wesentlicher Gleichartigkeit. Untersuchen wir zunächst die erste dieser Auffassungen — Gleichwertigkeit, Verscbiedenartigjkeit — und was aus Ihr folgt. Auf sozialem Gebiet entspricht Ihr etwa eine G'iederung der Gesellschaft nach Berufen in der* Art wie ein Teil der jetzigen Demokratie sie vornehmen will. . Da heißt es, daß jeder an seiner Spelle genau so viel bedeute wie jeder andere auf der s e i n e n: der 'Handarbeiter und der Kopfarbeiter z.B. unterscheiden sith spezifisch von einander;'aber beide sind gleich notwendig für die Gesellschaft und daher gleich wertvoll für sie und mit gl eich en Rechte n [auszustatten. In der Frauentage sind es gewöhnlich die Gegner der Emanzipation, die sich auf den!Standpunkt stellen, daß Main und Weib kraft der V:rscbiedenartigkeit ihrer Naturen auch verschiedene Aufgaben in der Gesellschaft zu erfüllen haben. Ein Teil dieser Gegner verbindet mit dieser Meinung noch die andere vorher behandele von der Minder- Wertigkeit der Frau. Die Frau soll sich mit den höheren - Aufgaben der Menschheit überhaupt nicht beschädigen, weil ihr die höheren Fähigkeiten fehlen.— Ein anderer mehr modern gesinnier Teil unter den Bekämpfe™ der Frauenemanzlpatijra will die Frau jedoch nicht ihrer Minderwertigkeit wegen aosscbließen von der Teilnahm: an d«i Tätigtigksitea und der Arbeit, des Mannes, sondern ihrer besonderen Beschaffenheit wegen. Er {erkennt an — oder behauptet doch anzuerkennen —, daß die Anlagen und Fähigkeiten der Frau den männlichen gleichwertig seien, ihren Leistungen kommt eine eben3D groß; -Bedeutung zu für die Gesamtheit; nur lägen eben beide auf verschiedenen Gebieten. Wi* im Berufsleben überhaupt Arbe-itsteilu,ng die Losung ist, si soll die Arbeit auch zAnsehen den Angehö-i^en der beiden G> schlechier ihrem Weien ep.isprecb^nd vrrtdlt »erden. Mann und " Frm sollen einander tu Hafc-e erganzer ebensa wie auß:r dem Hiuse etwji Landwirt und Industrieller einander in die Hände ar- . iten. Und wie dies« miteinander und mit andere i das Ginze des Staates, so sollen jene miteinander r das Ganze des Hause: begründen. Diese Lehre vo i der Ergänzung, de Mann und Weib ineinander finden, wird auf die Spitze getrieben in der Theorii, daß beide in der Ehe m t einander verschmelzet. Die Frau wird identisch mit n"em Mmne. Mit d; ■ von dem männlichen Geschlecht nun einmal für sie in Anspruch genommenen Lojik folgt darauf da l die Ehefrau keine Rechtsperson ist, der Mann abt - seinen Charakter als Rechtsperson behält, d. h. ohne Einwilligung der Frau alle auch die Ebe betreffende i Angelegenheiten allein rechtskräftig bestimmen dar . Diese Anschauung findet sich theoretisch bei Fich : ausgebildet, praktisch liegt sie (zugestandenermaßei dem englischen Eherecht zu Grunde, wie es bis zui i Jahre 1870 gültig gewesen ist. Entzückend nal heißt es im Common _aw: „Husband and wlfe ar one and the husband is that one." — Aus jener Ei gänzungslehre folgt dann weiter, daß die Geschlecht« r überbaupt verschiedene Seiten des Menschentun $ verkörpern sollen. Der Mann soll den Menscheri als Staatsbürger und Berufspflichtiger , die Frau den Menschen als Familien wesen uo andererseits als von der Einseitigkeit des Berufes tx freite Persönlichkeit darstellen.' Wo die Frau dennoch genötigt ist m Berufsleben zu stehen, c soll sie wieder die spezifisch weiblichen Berufe d Krankenpflegerin, Htu: angestellten, K<nderä>ziin usi ergreifen. Unternimmt sie aber auch in den eigen - liehen männlichen Tätigkeiten: in Wissenschaf „ Kunst und Politik die Mitarbeit, so muß sie auci hier eine spezifisch weibliche Note in ihre Leistungen bringen, in ihnen die besondere Wesensart der Frax hervortreten lassen 1 Jeberoll aber bleibt hier d Furcht bestehen, daß durch das Eintreten der Fra in die ursprünglich minnlichen Gefilde ihre Weit liebkeit leiden müsse, daß durch ihre „Vermännlichung'! spezifisch weibliche /orzüge und Werte ihres Wesens verloren gingen. U Bleibt nun noch 1 De letzte Kombination übrig iie Verbindung von Gleichartigkeit und Verschiedet Wertigkeit, das ist die J nschauung, die das Weib dei Manne ah das „scbwi icbere Gefäß" zur Seite stell Das Weib ist. zwar auch ein Mensch, aber ei Tiii-derwer'.igemr als der Mann; es trägt di entscheidende v Merkmale der Menschlichkeit, d' Unterschiede vom Tier \, von der Sache in geringerei Maß? an sich. Diese M inder Wertigkeit kann ersten eine allgemeine Unvollkommen heit seil - 110 - : 4

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