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Bericht der Großloge für Deutschland · 1919-07-01 · Nr. 8 - Juli · p. Seite 87

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1919
Issue
Nr. 8 - Juli
Date
1919-07-01
Page
Seite 87 (sequence 9)
Language
German
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Br. Timcndorler erinnert daran, daß in fr Abelen Zeiten die Großlogcn-Taguiigen zeitweise außerhalb Berlins stattgefunden hätten. Es sei aber schon sehr geraume Zeit her, daß Einladungen seitens der Logen für die Abhaltungen der Oroßlogentagungen ergangen seien. Br. P e i s e r - Breslau meint, daß ein dringender Anlaß für den Ans rag Ollendorff nicht bestände. Das Generalkomitee bringt zum Ausdruck, daß es seinerseits keine Einwendungen dagegen erheben würde, daß Sitzungen des Generalkoraitees gelegentlich auch außerhalb Berlins stattfinden. j r M: ' ■"• . ' Kriegerehrungen und Friedhofskunst. Br. Ba u mann -Danzig batle die Anregung gegeben, daß die Großioge darauf hinwirken möge, daß Ehrungen für verstorbene Krieger in besonderer Form erfolgen sollten. Die Großloge solle auf diesem Gebiete die Führung übernehmen. Es wurde alsdann Br. Haller-Leipzig veranlaßt, einen Aufsatz über das Thema zu schreiben. — Der G 'schäfisausschuß lehnte jedoch die Führung in dieser Frage ab. Br. Schulhöfer -Würzburg vertritt dabei die Meinung, daß die Ausführung nur in paritätischer Form erfolgen könnte. ' Im Anschluß daran sei zur eventl. Nichachtung der {Logen nochmals auf die Form hingewiesen, in welcher die Maimonides-Loge die gefallenen Helden ihrer Loge ehrt; durch einen kurzen Hinweis und Namensnennung an eiiietc noch zu bestimmenden Tage eirfes jeden Jahres kurz vor Eröffnung der Sitzung, 2. dureh Verteilung von Sp:nden an diesem Tage, in erster Linie an Witwen und Waisen, die durch den Krieg in Mitleidenschaft gezagen sind, eventl. aus einem hierzu angesammelten Fond, K*J ' ■ ' 3f' durch Anbringen der in Betrjicht kommenden Nimen auf einer Votivtafel in den Räumen der Loge. Br. Oll endo rff-Barn: en hat den Gedanken angeregt, eine Stifturg zu errichten, die ohne, daß sie den Namen „Maretzki" trage, In unausgesprochener Form eine Ehrung des Wirkens des Br. Maretzki bedeuten solle. Br. Ollendorff hebt hervor, daß, außer der Minnheimer-Stiftung, eigentlich keine Stiftung der Großloge existiere, die mit seiner Wesenheit im innersten Einklang stünde. Von einer Stiftung, die die gewfluschten Voraussetzungen entbleite, müßte folgendes verlangt werden: 1. sie muß unter gleichmäßiger Beteiligung aller L ogen und freiwilligen Spenden einzelner Brüder In einer Hohe begründet werden, die dem An- . sehen des Ordens entspricht und dem in Aussicht genommenen Zweck Genüge leistet, 2. die Preisbewerbung muß so gestellt werden, daß sie nur Brüdern, aber auch a 11 tu Brüdern offen steht, 3. die Wahl des Preisträgers ist mit allen Maßregeln zu umgeben, welche die volle Unabhängigkeit und Freiheit verbürgen und jede nichtsachlichc Beeinflussung ausschließen, 4. der Preisträger ist bei Vergebung des Stifrungsbetrages j durch keinerlei einschränkende Bestimmungen gebunden; er ist berechtigt und / verpflichtet nach vollkommen freiem Ermessen zu entscheiden, 5. die getroffene Entscheidung hat der Preisträger in den Monatsberichte.! zu begründen, 6. der Preis wird derjenigen Person oder Einrichtung zuerkannt, welche im abgelaufenen Jahre dem Orden und dem Judentum die besten Dienste geleistet hat. Der Preisträger wird alljährlich durch eine drei- bis' fünfglicdrige Kommission des Generalkomitees unter Vorsitz I des Großpräsldenten bestimmt. Jede Loge hat das Recht, einen ihrer Brüder in Vorschlag zu bringen. Die kurz durch Tatsachen b »gründeten Vorschläge erfolgen vertraulich auf Grund einer Entscheidung des Beamtenrates; der Name des Vorgeschlagenen darf n u r der Kommission zu Händen des Großpräsidenten bekanntgegeben werden. Es ist wünschenswert, daß der Preis einem Bruder' zuteil wird, andererseits soll kein Hindernis bestehen, ihn außerhalb des' Ordens auch einem außerhalb unserer Glaubensgemeinschaft Stehenden zu verleihen/ Ausgeschlossen sind getaufte Juden und solche, die ihre Kinder einem anderen Bekenntnis z ugeführt haben, Punkt "6 muß näher dahin erläutert werden, daß dem Orden und dem Judentum ein der Auszeichnung werter Dienst in verschiedenster Art geleistet werden kann: durch ein literarisches Werk, durch eine besonders hervorragende Tat der Menschenliebe, der Duldsamkeit und vorurteilslosen Gesinnung, durch Herbeiführung friedlichen Zusammenwirkens in Staat und Gemeinde, durch vorbildliche Lebensführung usw. Die weiteren Einzelheiten der Einrichtung, Höhe der Stiftung, Aufbringung der Mittel usw. unterliegen der Bestimmung des Generalkomitees.

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