Mannheim
Compact Memory

Bericht der Großloge für Deutschland · 1918-08-01 · Nr. 5 - August · p. Seite 72

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1918
Issue
Nr. 5 - August
Date
1918-08-01
Page
Seite 72 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4864325-6029095-6074419--2372-4866460
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

etwaige* Vorschläge dem einzusetzend*! Sonderausschuß zu machen. Auch vom Korreferenten Br. Peiser-Breslau liegt ein ausführliches Korreferati vor, in welchem er diese Anregung für eine gesunde und erfreuliche hält: Sie sei aufs wärmste ptf begrüßen. Oerade jetzt, da der Ruf „Stadtkinder aufs Land" überall erschallt, könnte die Großloge mit der Heymann-Strftung bahnbrechend vorangehen und nacheifernd wirken in der Fürsorge für d|e Kmder unserer Brüder. Dieses Ferienheim durfte mit den Ferienkolonien im üblichen Sinne nifcht verquickt werden. — Br. Peiser spricht die Hoffnung aus, daß der glückliche und segensreiche Gedanke tatkräftige Förderer finden werde. — Ferner verweist er auf seine Vorschläge, dj£ .in seinem Referate niedergelegt sind. In der Besprechung erinnert Br. Expräs. B a u - m a n n - D a n z i g an das Ferienheirh des Nordostdeutschen Logenverbandes in Zjoppot und meint, dieses Ferienheim könnte von jder Großloge übernommen werden. Dadurch würden sich die Kosten verringern. - , Dk BBr. L'sser-Hamburg und Heinem a n 11 - H a n n o v'e r heben nochma s das altruistische Prinzip unseres Ordens hervor und sind der Ansicht, daß wir nicht gut die Heymann-Stiftung für die Logenkinder verwenden könntlen. Br Cohn-Dtes'den erinnert an das Ferienheim der Fraternitas-Loge in Ro c h w i t z und empfiehlt dieses Ferienheim für die Zwecke der Großloge zu übernehmen. Demgegenüber weist Br. Großprisident darauf hin, daß nach dem. Sinne des Vermächtnisses die 40 000,— Mark nur als Grundstock einpr besonderen Einrichtung Verwendung finden könnten. — Das altruistische Prinzip', das . hieV die BBr. Lisser und Heinemann betont haben, wollen wir nach wie vor berücksichtigen, dürfen uns aber nicht verhehlen, daß wir angesichts des Krieges auch für die Logenangehörigen selbst von Ordenswegqn et^as tun müßten: Auch erwähnt Br, _ Timendorfer eine schriftliche Aeußerung des Br. Apfel-Cöln, die dahin geht, daß ein solches Ferienheim der Großloge in eineT Gegend errichtet werden müßte, die am zweckmäßigsten in der. Mitte Deutschlands liege. Dk BBr. Finkel-Berlin und PeiseV-Breslau weisen in ihrem Schlußwort nochmals darauf hin, daß das Heim, mit Rücksicht auf die Stifter, ins Riesengebirge verlegt werden müßte. — Es bleibt dann den Logen durch Schaffung von weiterer) Geldern unbenommen, auch an einer anderen Stelle ein i Heim des U. O. B. B zu errichten Oemäß dem Vorschlage des Referenten und Korreferenten wird beschlösse« den Geschäftsausschuß mit der Einsetzung eines Sonderansschusses zu betrauen und das Material an die Logen weiter zu geben. Br. Hirsch-Berlin befürwortet den Antrag des Krankenschwestern-Komitees einen weiteren Kriegskredit von 10000,- Mark zu bewilligen. Es sei nicht richtig, was Br. Lisser-Haniburg vormittags ausgeführt habe, daß die Krankenpflegesache die Großloge gewissermaßen erdrosselet Das Komitee habe in seinen Grenzen gearbeitet; in den beiden letzten Jahren sogar eine Ersparnis von 9000,— Mark gemacht. Die Krankenschwesternsache muß nach wie vor Großlogensache bleiben und von ihr finanziert werden. Auf Logenbeiträge u. dgl. allein könne man sich nicht einlassen bei einer Einrichtung, die ihre Bedeutung in letzter Zeit auch dadurch wieder erwiesen habe, daß wir — durch Vermittlung der Zionistischen Organisation — aufgefordert werden, Krankenschwestern in den Orient zu senden. Br. Ginsberg-Berlin befürwortet gleichfalls den Antrag mit der Maßgabe, daß, wenn der Fond nicht aufgebraucht würde, der Rest der Großloge wieder zufließen solle. Unter dieser Voraussetzung wird der Antrag angenommen: Ueber die Zugehörigkeit eines Bruders zu zwei Logen und Ablösungder Jahresbeiträge durch Zahlung eines einmaligen größeren Gesamtbetrages referiert Br. Moritz-Stettin. Es handelt sich um die Frage, ob ein- Bruder, der nach einem anderen Logenort verzieht und dort Logenmitglied wird, die Zugehörigkeit zu seiner alten Loge fortführen kann. . Br. Moritz bejaht diese Frage. Die alte Loge habe ein beachtenswertes finanzielles und moralisches Interesse; der fortziehende Bruder erfülle auch eine Pietätspflicht. Andererseits wolle er bei der Loge seines neuen Wohnortes nicht nur der dauernde Gast sein, auch das Stimmrecht durch Mitgliedschaft ausüben. Es läge ein eminent praktisches Interesse vor. Auslegung in seinem Sinne lasse das Großlogengesetz wohl zu. f Bezüglich der Möglichkeit der Ablösung der Jahresbeiträge durch Zahlung eines einmaligen größeren Gesamtbetrages, dessen Zinsen mindestens die Höhe des Jahresbeitrages ausmachen, äußert

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.