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Bericht der Großloge für Deutschland · 1917-01-01 · Nr. 9 - Oktober/November · p. Seite 13

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1917
Issue
Nr. 9 - Oktober/November
Article
Beilage zu Nr. 9
Date
1917-01-01
Page
Seite 13 (sequence 5)
Language
German
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in nicht ihr Schwergewicht einseitig verschoben wird. Eine Stiche Einseitigkeit müßte in dem Verlangen erblickt werden, daß die Großloge mehr noch als bisher das geistige Leben der einzelnen Loge beinflussen soll. Der hohe Wert der Anregungen, die uns von bedeutenden, bewährten und führenden Brüdern mit einem durch Erfahrung geschärften und weiten Gesichtskreise zuteil werden, wird wohl von niemandem verkannt; ohne die allgemeine richtunggebende Führung unserer oberste» Körperschaft, ohne ihre beständige, lebhafte Teilnahme für alle Sorgen -der Logen ist ein äedeihen des Ordens nicht denkbar; aber diese Tatsachen dürfen nicht dazu führen, das Heil überwiegend von der Grof lege zu erwarten. .Das Ziel des Beamtenrates muß vielmehr in steigendem Grade auf die geistige Selbständigkeit der Loge gerichtet sein, und in diesem Bemühen wird er wie bisher die Unterstützung der Großloge bszw. des Generalk«mitees finden, selbstverständlich innerhalb der durch die Verhältnisse bedingten Grenzen. Es muß bedacht werden, daß die ständigen Vertreter der -Großloge, das Generalkomilee und der aus seiner Mitte gewählte Gescbäftsausschuß, Brüder, die. fast ■ausnahmslos schon durch ihren Beruf stark in Anspruch genommen sind, bei dem* besten Willen nicht immer in der Lage sind, selbst allen an sich berechtigten Wünschen der Logen nachzukommen. Insbesondere gilt das für die Mitglieder des Geschäftsausschusses, deren angestrengte, durch den Krieg s* außerordentlich vermehrte Tätigkeit Sie alle ja an der Hand der Sitzungsberichte zu würdigen in der Lage sind, aber auch von den übrigen Brüdern des Generalkomitees, die neben ihrer Beteiligung an der Verwaltung die Pflicht auf sich nehmen, als Berichterstatter, als Berater, als Redner die Logen ihres Bezirkes' zu besuchen. Berechtigt somit kein Umstand, den tätigen Anteil der Gre-ßloge an den Einzellogen zu bemängeln, so darf andererseits zugegeben werden, daß gewisse Notslände eintreten können, welche ein stärkeres Eingreifen der Großlog« fordern. Solche Möglichkeiten namentlich bei kleineren Logen sind der Gegenstand ständiger ernster Erwägung und der doppelt gestellte Antrag auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung, die Tagungen des Generalkomitees nicht ausschließlich in Berlin abzuhalten, mag Ihnen als Beweis dienen, welcher Wert auf die möglichst nahe Fühlung mit den Einzel- 'ogen von uns gelegt wird. Aber auf der anderen .'-•>' .'Vi — 18 Seite müssen doch auch, für die Hebung der Selbständigkeit der Lögen rastlose Anstrengungen!gemacht werden. Sie werden zunächst erleichtert, wenn der Beamtenrat bei der Werbung in der geschilderten Art vorgebt, die einer gleichstrebenden harmonischen Tätigkeit Vorschub leistet, umsomehr, wenn dem ungeheuren zur Verfügung stehenden Gebiet der geistige Arbeitsstoff unter Aufwand der-größten Sorgfalt "entnommen wird. Die Klagen über eine nicht fesselnde Tagesordnung bilden, wenn a|e begründet von beachtlicher Seite kommen^ eine Anklage für den Beamtenrat. Die Tagesordnung darf niemals ein Verlegenheits- und Augenbliefcsergebnis sein, sie muß im Beamtenrat stets für einige Sitzungen im voraus beraten und festgelegt sein. Die geschäftlichen Mitteilungen müssen vor ihrer Verlesung einer genauen Durchsicht und etwaigen Kürzungen unterworfen werden, wobei nicht zu Vergessen ist, daß sie fast immer eine Fülle anregenden Verhandlungsstoffes bieten, den herauszuschälen eben Sache des Beamtenrates ist, und daß die Art der Bekanntgebung nicht selten die Ursache der gleichgültigen Aufnahme bildet. Man verweise Dinge weniger wichtiger Art wie Unterstützungsgesuche, Verhandlungen über offene Logen, Vorträge und Aehnliches mit ihren Einzelheiten in die Ausschüsse und sei im übrigen weitherzig in allem, was das geistige Stoffgebiet betrifft- Wenn der Präsident seines Amtes mit Entgegenkommen und Takt waltet, aber auch nötigenfalls von der ihm verliehenen Machtbefugnis Gebrauch zu machen sich icht scheut, dann braucht es kaum ein verbotenes and zu geben. Es kommt auf den Geist an, welcher egiert. Wir haben uns längst überzeugt, daß wir eligiOn und Politik nicht ausschließen können, und wir weisen einen.-wirklich wertvollen St»ff nicht deshalb zurück, weil er keine Beziehung zum Judentum oder zum Orden hat. Macht man uns jedoch —. es allzu selten von manchen Brüdern — zjum Vorwurf, daß wir keinen politischen, religiösen oder nationaljüdischen Parteistreit in unseren. Tempel einziehen lassen, so können wir darüber ruhig hinweggehen, denn ein solcher Vorwurf verrät beklagenswerte Verkennung ünserer fest und unerschütterlich stehenden Grundsätze. Nur in ausgesprochenem Gegensatz zu dem Tatsächlichen könnte1 man behaupten, daß unsere Satzungen und Gepflogenheiten die Heranziehung irgend eines Stoffes aus unserem Kulturkreise un- :schieht dies nicht

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