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Bericht der Großloge für Deutschland · 1917-10-01 · Nr. 9 - Oktober/November · p. Seite 130

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1917
Issue
Nr. 9 - Oktober/November
Date
1917-10-01
Page
Seite 130 (sequence 6)
Language
German
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. Peiser in spricht die Ansieht aus, daß der unangreifbar«r eiserner F«rtd als in seinem Kapital F«nd gedacht war und wünscht, daß zum mindesten' ein Teil dieses Fonds in diesem Sinne festgelegt bleibt, damit der Fond nicht eines Tages ganz aufgebraucht! Der Antrag Baerwald wird angenommen. er bjegrüßt den erscheinenden wir 1. i r. Timendorf Br. Lang, Eschwege und Am ein. 3 r. L i s s e r berichtet über die von ihm gestellten führt ihn in sein neues Ant äge zur jrr und Staffel u hg der Beiträge. Die Beiträge in den deutschen Lögen schwanken M .100.—, ebenso die Einl Regelung derselben aber sollten die Logen die Freiheit haben, diese Gebühren wenn es sich um den Zuzug von zwischen M 40.— tritt >gelder. Eine allgemeine empfiehlt sich nicht Wahl gesetzlich zu ern äßigen geistig wertvollen Elementen handelt. (Die Höhe der Beiträge wirkt auf Geistesarbeiter mit bescheidenem Einkommen abschreckend, zumal man weiß, daß die Lagenbrüder zu wohllätigen Zwecken auch sonst direkt und indirekt stark in Anwerfen. Durch eine Ermäfigung diese Kreise würde deutlich sprach genommen der Beitragspflicht für gezeigt, daß der Orden besonderen Wert auf die Anung geistig tätiger jung« Kräfte legt und an keine pekuniären'Ansprüche stellen will, r. Lisser beantragt: Söhne von Brüdern entrichten keine Aufnahmeebühr. eher von Universi äten, Hochschulen, Lehrerbildungsstätten sind von Eintritts- und Beitrittsgeldern befreit bis zum vollendeten dritten Jahr nach beendigten Studium. Es bleibt den Logen überlassen, diese Frist in geeigneten Fällen zu - verlängern. 3. Beamte, Lehrer und Künstler, stwie andere geeignete Persönlichkeiten, von denen sich eine Loge eine Bereicherung ihres künstlerischen und geistigen Lebens verspricht, zahlen die Hälfte des gesetzlichen Beitrags und entrichten keine Aufnahmegebühren. Die Beilragen zur Großloge werden in Fällen zu 2) garnichr, zu 3) zur Hälfte entrichtet. Br. Lisser führt ergänzend aus, über seinen Anträgen müßten die Worte stehen „Freie Bahn dem Tüchtigen." Die Logen haben ein großes Bedürfnis räch geistig hochstrebenden Elementen, die vielfach dai Mitgeschick haben, nicht sonderlich bemittelt zu sein. Es müßte aber doch ein Weg gefunden wer den, um diese Kräfte dem Orden nutzbar zu machen.. Br. Moritz tritt~dafür ein, daß man in dieser Frage nicht bindende Entschlüsse fassen, sondern nur eine Empfehlung an die Logen geben solle. Br. Apfel berichtet als Stimmungsbild aus seiner Lage, daß in Köln die geistigen Elemente für eine Lösung dieser Frage im Sinne Lisscrs gewesen seien, während viele Brüder, die sonst nicht die häufigsten Besucher seien, die Anträge dort zu Fall gebracht hätten. Br. Ollendorff Bereicherung, daß die hält es für keine wertvolle Söhne von Brüdern durch Erlaß det Autnahmegebühren dem Orden zugeführt werden, er sieht aber nicht ein, warum man auch bei den Wohlhabenden eine Ausnahme machen s*ll. Br. Timendorfer erwähnt, daß er stets dafür alten und durch Beeingetreten sei, daß die unter 30 Jahre nicht selbstständigen Söhne von Brüdern freiung der Aufnahmegebühren zum Eintritt in den Orden bewogen werden sollten. Man solle hier gar keine Ausnahme machen, würden schon einen' Weg hältnis auszugleichen. Br. K u z n i t z k y stellt folgenden Antrag: D'e wohlhabenden Väter finden, um ein Mißyer- »Der Beamtenrat ist befugt in geeigneten. Fällen Kandidaten von den Aufnahmegebühren sowie von Mitgliederbeiträgen auf bestimmte Zeit oder zu einem Bruchteil zu befreien". Er glaubt, daß in seinem Antrage: die Möglichkeit gegeben sei, die Wünsche von Br. Lisser aus den Antragen 2 und 3 zu befriedigen, ohne auch evtl, die Wohlhabenden von den notwendigen Lasten zu befreien. Dann entscheide eben der/ einzelne Fall. Generell ließe sich die Frage nicht lösen. Br. Lisser wünscht dagegen, gerade dadurch propagandistisch zu wirken, daß er bestimmten Klassen v«n Intellektuellen den Eintritt erleichtert. Bezüglich der Aufnahme von Jugendlichen wird von Br. Beer eingewendet, daß wir nur fertige Menschen brauchen können, von anderen Brüdern, daß wir Elemente in den Orden hineinbekommen könnten, welche nach kurzer Zeit ohne entsprechenden Nutzen eine dauernde finanzielle Last sein könnten. Br. Maximilian St ei n hält die Leitgedanken der Lisserschen Anträge für sehr beachtenswert Die Gewinnung der Söhne unserer Brüder sei durchaus zu erstreben. Man könnte zu diesem Zwecke den Brüdern das Vorrecht gewähren, daß ihre Söhne von Aufnahmegebühren frei bleiben. Die Festlegung der regelmäßigen Beiträge nach Alter, Bildung, Vermögen sei« — 130 —

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