Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1917
- Issue
- Nr. 7 - August
- Date
- 1917-08-01
- Page
- Seite 95 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Normen und Vorschriften nicht fügt, aber sie läßt auch keinen Zweifel darüber, daß die Feier des Sabbat und der Feste, die Beachtung ihrer gehaltvollen und stimmungsreichen Formen religiöse Pflicht ist, Indifferenz und Teilnahmslosigkeit vielleicht das größte Unrecht sind, das man sich selbst und der Gesamtheit zufügt Die aristokratische Selbstgenügsamkeit des einzelnen, der sich seine innere Welt selbst aulbaut, erkennt unser Glaube nicht als berechtigt an, er verlangt auch von bedeutenden Männern, daß. sie sich nicht abseits halten * und ihre wertvolle Kraft dem religiösen Leben der Gesamtheit nicht entziehen. Ein Judentum, das sich im Glauben an den einen Gott erschöpft und sich nicht in lebensvollen religiösen Handlungen entlädt, besitzt nicht mehr die volle, ungebrochene Kraft, ist . nur noch ein matter Nachklang der Vergangenheit. Die Autorität des Glaubens schränkt nicht nur -die Freiheit des einzelnen ein, sondern bindet auch die jüdische Gemeinde. Es ist ein verhängnisvoller Irrtum, wenn Rathenau der Meinung ist, datf die Gemeinde in ihren Gotteshäusern nach ihrem Belieben Kulthandlungen vornehmen kann. So entschieden der Liberalismus für unsere Zeit das Recht in Anspruch nimmt, die überlieferten Formen unserer Religion mit dem Denken und Fühlen und mit den Lebensbedingungen der Gegenwart in Einklang zu bringen, so notwendig ist auch der Hinweis auf das geschichtliche Recht und die verpflichtende Kraft der Tradition. Die jüdische üeberlieferung ist nicht ein herrenloses Gut, mit' dem jede einzelne Gemeinde beliebig schalten kann, sondern es ist die unbestreitbare Pflicht der jüdischen Gemeinde, den geschichtlichen Zusammenhang mit der Vergangenheit aufrecht zu erhalten und die Tradition zu wahren, die die aufeinanderfolgenden Geschlechter aneinanderknüpft und die Vielheit der Bekenner zur Einheit zusammenfaßt. Die Üeberlieferung des Judentums hat ihre, eigene Würde und Autorität, sie ist eine Macht, die über der einzelnen Gemeinde steht und ihrer Willkür eine Schranke setzt. Wo aber bleibt bei diesem Sachverhalt die vielgetühmte Glaubensfreiheit des Judentums? Auf dem Gebiet des Theoretischen, der Glaubensvorstellungen und Symbole liegt sie nach liberaler Anschauung darin, daß der Gedankengehalt der jüdischen Religion nicht in endgültiger und für alle Zeiten: bindender Weise formuliert ist. Wie wir uns das Wesen Gottes, Schöpfung, Freiheit, Unsterblichkeit vorzustellen haben, dafür gibt es keine festrf ■ ■> ■•- ■ ■ ■■ ■ - - : j- 1 \\ stehende Vorschrift. N ur den Glauben an das Dasein und Wirken eines das All durchwaltenden sittlichen Prinzips, an die moralische Kraft des Menschen, an die Unzerstörbarkeit der geistigen Weit verlangt das Judentum., Die Formung .und besondere Gestaltung seines Gehalts jedoch überläßt es der ständig sich erneuernden | Denkarbeit des Menschen. Auch der gedankliche Inhalt unseres Glaubens; schließt sich nicht eigenwillig gegen jede Bereicherung und Entwicklung ab, sondern sein organischer Wachstumstrieb entfallet sich in der Bildung neuer religiöser Vorstellungen. Ebenso sind auch unsere religiösen Gesetze nicht starr und. unabänderlich, sondern besitzen eine gewisse Anpassungsfähigkeit und. Biegsamkeit, die nalü liehe Elastizität eines lebendigen Organismus. Das Gesetz ist nicht ein für alle Zeiten feststehendes und gegebenes, demgegenüber nur 'ein denutsvoller Oehorsam und ein passives Sichfügen geboten ist, sondern jede Zeit' hat ihr religiöses Gesetz sich erst, zu schaffen. Es ist nicht eine Fessel, die die Kräfte bindet, sondern eine Aufgabe, die die gestaltenden Seelenkräfte in Bewegung setzt. In all diesem Suchen und Formen aber herrscht nicht völlige Ungebundenheit und Willkür, j 'sondern seine Richtung ist durch den Geist des Judentums bestimmt. Durch die Subjektivität der einzelnen Persönlichkeiten nd der verschiedenen Zeiten wirkt die objektive acht der jüdischen Religion hindurch. Eben darin scheint mir das Eigentümliche und esandere des Judentums zu liegen, daß.die religiöse ahrheit hier dem Menschen als ein Objektives nd Höheres entgegentritt und trotzdem die Denkrbeit und gestaltende Tätigkeit des einzelnen vermgc wird, die religiösen Gesetze uns zu leiten suchen nd dennoch das Lebensrecht verschiedener Zeiten nerkennung findet Nicht schrankenlose Freiheit, sondern eine Synthese von Freiheit üid Bindung ist im Judentum gegeben. D-ie christliche Religion hebt die Freiheit des Individuums auf, die jüdische, schränkt sie in nat'ürl i ch er-Weis e e 1 n.-Freiheit und Bindung aber widersprechen sich hier nicht, weil unsere Lehren und Gesetze, nicht im Gegensatz zum Denken und Fühlen stehen, sondern im Einklang nit ihnen sihd, und ihre. Harmonie sich stets von neuem herstellen läßt. j In der Frage der Glaubensfreiheit übertreibt Rathenau den Unterschied zwischen jüdischer und christlicher Religion, in einer anderen Frage aber von grundlegender Bedeu'ung übersieht er ihn. Er d