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Bericht der Großloge für Deutschland · 1917-01-01 · Nr. 1 - Januar · p. Seite 4

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1917
Issue
Nr. 1 - Januar
Date
1917-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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lieber die Zukunft der Juden im Königreich Polen. Kurzgefaßte Betrachtungen von Br. Prot. Dr.M. Sobernheim. Kaiser An 16. November 1916 ist von Kaiser Wilhelm und erfahren. Die Beirschturg der polnischen Geschichte lehrt, dab* dies durchaus möglich sein wird. Solange Franz Josef eine Proklamation an die Bewohner von Kongreßpolen ergangen, in der ihnen die Errichtung ewer autonomen erblichen Monarchie nach lern Frieden "versprochen wird. ZurjVoibe- Diese Minderheiten konnten sich in Sprache, Kultur reitung der neuen Verhältnisse wird ein Landtag und e in S aatsrat emberu'en werden, die sich mit Polen ein freies Königtum war, ist es immer tolerant zu den es bewohnenden Minderheiten gewesen. Diese Minderheiten konnten sich in Sprache, Kultur und sogar eigener Geselzgtbung frei entwickeln. Darum holten wir, daß, wenn die Freiheit wieder in Polen eu z eht, die frühere Toleranz den Minderheiten gegenüber Platz gleiten wird. Das ejrsie, großj treignis für die Juden seit der Proklamation war das von den deutschen Bchörkütiler geworden;, denn es bleiben naturgemäß den erlassene, von Br. Dr. Ha^-Kirlsiuhe verfaßte mancherlei Zweifel beshhen, da man.im einzelnen noch nicht wefl, wie die Verhältnisse geordnet wirder. De polnischen Juden haben die ^reiheit, die d m Köngreich Polen lür künftig versprochen der Ausarbeitung der Gesetze für die neue Monarchie besc argen sollen.- Dese Proklamation, dae den Polen eu en Teil ihrer Ideale erfüllen sollte,; wurde herzlich bvg üit, doch ailmäilich ist die S ijnmung wird, reudig begrüßt, und es ist zu hoffen, daß auch lür sie e ne neue glückliche Zeit anbrechen wird. Es künftige R ist wohl nicht zu bezweifeln, daß die gierung den J iüen hti aflgem'inen Gleichwartigtjn in b er e< h t'i g u n g vor dem Gesez gewähre^ wird" Wie vt.it sich daraus eine ör^ch s t e 11 u n g ent wickeln kann, ist eine-Fiage der Zukunft. D.ejgegen- Verrä misse vor der Proklamation! waren mancher Beziehung recht ungüns ig. So j ist es, da die ungerechten russischen Gese ze nicht ^i allen Teiltn aufgehoben sind, ihnen vorläufig noch n;cnt erlaubt sich auf dem Lande anzusiedeln und dort Grunühes tz zu e werben. In den S ä Jen, namentlich in Warschau, haben sie einen außerordentlich geringen Anteil an den Aemtern. Eigib', abgesehen von Tran bahnführern, nur vier Jüdische Beamte! unter 11000 .hri.tlichen. Aach auf dem. Gebiet des Schul wesens sfnd sie augenb icklich stark benachteiligt. Die christlichen ui.d jüdischen Volksschulen sind in Warschau getrennt, da die Sabbatnheiligung und die strikte Innehaltung der jü tischen Feiertage; bei der Ge*e*zes>reue der dortigen Juden eine viel bedeutendere Rille als in Deutschland'spielt und andererseits die allgemeine Orientierung des Unterrichts in den jüdischein und katholischen Volksschulen stark von einander abweicht. So wird es als Ungerechtigkeit empfunden, daß trotzdem in Warschau beispielsweise die jüdische Bevölkerung 37 Prozent zählt, es etwa 600 christliche und nm 55 jüdische Voiksschulklassen gibt Diese Zustände müssen im neuen Polen eine ■ Aenderung . i ):■:'::,. .T W-iM unterstützen, mit Zu. i n nung über die Gemeindceinieilung, Organisationsstatut. Dieses Statut erkennt die jüJischen Gemeinden als Körpascnatteii öi entlichcn Rechtes an und legt ihnen uie Pilicht auf, ihre Angelegenheiten, betreuend Kul.us und Wohlläugkeitspjilege, selbst zu organisieren unü zu überwache i unj verteilt innen d<s dazu uneräßticne Seu.rumla.erecht. Die Umemjen selost werden zu bezirken vereinig', und diese so geb ldeten Komplexe von "einem KretsausscnuU verwaltet. An der Spitze cer Organisation steht aer von din Gemeinden gewählte Oberste Rh, der, ebenso wie die Krcisaus- Schü.-se, das Steuerm nlagerecht hat. Er soll leistungssenwache Gerne.ndei der Zentrjaibetördcr Bi düng von Kuttu .vereinen usw. entscheiden. Er steht üie gest zi.che Vertretung der jüdischen Gemeinden Polens in ifmr Gesamtheit aar. Für die tieoung des Rabbit trstanüts ist in auskö.nml cner Weise gesorgt wordin. Diese müssen eine ge ügende Vorbildung naenwei en und tnre Studien auren eine Prü ung abschließen. Ihr E.n luß auf das ge amte jüJisoe Leben ist jdaduren zur Geltung gebracht, daß man ihnen im '< Obersten Rat sieben Snze eingeräumt hat. . Nicht ganz klar ist das Aufsichtsrecht der jüdischen Körperschaften ü >er die Schulen. Die Gemeinden dürfen dort, wo dem scnulbecürtnis nicht in genügender Wen« Rechnung getragen ist, Volksschulen giünden. Es ist aber ntent gesagt, wer über dis Bedürfnis entscheidet, und ob der Staat diese S-hulen jederzeit übernehmen kann; darüoer wird in den Ausführungsbestimmungen wohl noch Klarheit geschalten werden.. I i Im groben und ganzen hat das Statut allgemein Befriedigung erweckt, obwohl sicherltcn die zionisti- M. \ * " *

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