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Bericht der Großloge für Deutschland · 1916-08-01 · Nr. 6 - August · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1916
Issue
Nr. 6 - August
Date
1916-08-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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einmal vor dem Versuch gemacht streifen sei aber kein geeignetes Mittel für eine evtl. Austrittserklärung. Das könnte als ein zu kleinliches Moment erscheinen. Br. L i e b h o 1 d warnt noch Austritt. Per Antrag, daß der energische werden soll, beim D. V.J. K. auf Beibehaltung des Haubenstreifens für unsere Schwestern zu dringen, wird angenommen. ■; ¥ * 6. Kriegibücherei Br. Timendorfer stellt diö Frage zur' Besprechung, ob wir einen oder mehrere Kriegs '• bücherei-Wagen für die Front zur sollten, um die Lektüre der Krieger (an der Front in beeki Verfügung stellen lussen. Der einwenn die Lektüre aeeinflußt werden, bedenke, daß von ähnliche Zwecke für uns günstigem Sinne zu zelne Wagen koste 2000 M. ' Br. L i e b h o 1 d sähe es gern, an der Front in unserem. Sinne könnte, insbesondere wenn man anderer Seite große Summen für ausgegeben werden. So hat ein Heidelberger Bürger 500 M. für den Zweck der Verbreifung Chamberlainscher Werke gestiftet Br. Liebhold ist sich aber bewußt, daß selbst, wenn wir 6000 All, für drei Wagen autwenden würden, die Gegenwirkung unsererseits gegen so viel vorhandene abträgliche Strömungen nur ganz minimal wäre. ßr. Stein tritt gleichfalls dafüJ ein, den ganzen Plan fallen zu lassen, da man nicht gut Büchereien stiften könne, auf deren Zusammensetzung man keinen Einfluß habe. Auf Grund dieser Aussprache dorfer von einer Abstimmung ab * sieht Br. Titcen- ' % Reorganisation der Finanzverwaltung. Br. Stein führt aus: Das Generalkomitee hat in seiner Sitzung am 18. April' 1915 nach einer ausführ-, licLen Debatte auf Grund eines Exposes des Br. Wolf- Stuttgart die Einsetzung eines Spezialkomitees beschlossen, um die Frage einer Reform der Finanzverfassung zu beraten und dem Generalkomitee Bericht zu erstatten. In seinen damaligen Ausführungen hatte Br. Wolf hervorgehoben, daß die Vorschriften der Gesetze der üroßloge in Bezug auf die Vei waltung und Kontrolle ihrer -Finanzen zu dürftig wärm, und daß die tatsächliche Art der Finanz Verwaltung mit-den satzungsgemäßen Vorschriften in der Pnaxis nicht im Einklang stehe, Weil die frühere Verwalti ng auf die Person des verstorbenen Br. Großsekrefäi Wölff zugeschnitten war, während sich jetzt andere Verhaltnisse herausgebildet haben. . j •' '•'. Da? vom Generalkomitee e nannte Spezialkomitee zur.„Rjeform der Finanzverfass ing und Verwaltung" hat am 20. Februar 1916 getagt und Beschlüsse gefaßt, qie in dem Protokoll Je- Sitzung des Spezialkomitees enthalten sind und dem Antrage des Großschatzmeisters entsprechend darauf hinauslaufen, daß infolge der Praxis, wie sie sich herausgebildet hat, die Finanzverwaltung ähnlich vie dies in den Einzellogen der Fall ist, auch in dei Großloge vom Großschatzmeister in Gemeinschaft nit dem Finanzkomitee ausgeübt werden solle. Darin könne aber das Finanzkomitee, weil es auch Vervaltungsinsianz würde, nicht gleichzeitig Revisionsko nitee sein.. Es würde daher lein besonderes Revisiönskomitee einzusetzen sein, pin Entwurf zur i Aerid :rung der Großlögengesetzej im Sinne dieser Vorschläge liegt vor. Es soll für die nächste Großlogentaguhg ein diesbezüglicher Antrag nach vorheriger Beratun j im Geschäftsausschüß und im Gesetzeskomitee vorb« reitet werden. Die nächste Genera Monat November 1916 komiteesitzung ist für den in Aussicht genommen, da der Gedanke einer Großlog :i Sitzung mit Rücksicht auf den Krieg noch immer rieht für zweckmäßig gehalten wird. Schluß der Sitzjung"vi Uhr 30 Min. Cn G ol ds c h m i dt.

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