Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1916
- Issue
- Nr. 3 - März/April
- Date
- 1916-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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bisher vier Logen und zwar auf Anregung der Stuttgart- Loge noch die Julius- Plotke-Loge in Kaiserslautern, Freiburg-Loge in Breisgau und die Nassau-Loge in Wiesbaden von vornherein gegen eine derartige Steuer Protest erhoben Jiätten. * Für die gesetzliche Auffassung der Berechtigungsfrage käme cer § IQ der Großlogensatzungen in Frage. Dieser Paragraph sei so gefaßt, daß eine -etwaige^Unmöglichkeit einer Kriegssteuerauflage nicht anzunehmen sei. Die positive Auslegung im Sinne des Antrages könnte wohl — besonders mit Rücksicht auf die ungewöhnlichen Zeiten — herausgelesen werden. Eine andere Fragesei die, ob es nicht zweckmäßiger sei, anstatt ein.er Großlogensteuer freiwillige Beiträge aufbringen zu lassen. - Auch Br. Merzbach äußert sich dahin, daß die besondere Notlage es wohl rechtfertigen könne, eine Ausjeguhg des § 19 im Sinne des Geschäftsausschußantrages'vorzunehmen. Er befürchtet aaer, daß der unangenehme Zustand eintreten könnte, daß einzelne Logen sich weigern könnten. Auf alle Fälle seien freiwillige Beiträge ' welche auch mehr einbringen würden, vorzuziehen. Im übrigen erscheint dem Br. Merzbach der Betrag von 10 Mark pro Kopf etwas ho:h gegriffen Auch ein Betrag von 5 Mark sei ausreichend, da. dies für die Grossloge schon etwa 40000 Mark ausmache. Daß die Befürchtung 'der Schwierigkeiten besonders bei den kleinen Logen durchaus begründet sei, wird sofort durch die Ausführungen des Br. Nußbaum in Hinsicht auf die Ferdinand Gamourg- Loge und Nassau-Loge-Wiesbaden erhärtet. In gleichem Sinne äußert sich Br. S c h u l h ö f e r. Br. Heinemann schlägt die rechtlichen Bedenken nicht sehr hoch an, gibt aber zu erwägen, daß für einen Teil der Mitglieder, zt B. für die Kriegsteilnehmer, die Steuereinziehung wohl als fast ausgeschlossen gelten müßte. Br. Peiser warnt aus Rechtsgründen vor der Auferlegung *iner Kriegssteuer, beintragt aber, die Logen zu ersuchen, der Großloge sei et aus bereiten Logenfonds sei es aus Einzelspenden Mittel zu überweisen unter Zugrundelegung eines festen Satzes von 5 oder 10 Mark für das Mitglied Ueber Form und Einzelheiten des Antrages knüpft sich eine weitere Besprechung an,' an. welcher sich die Brüder Ginsberg, Beer, Liebhold, Lisser, Baerwald, Ste n und Cohn beteiligen. Br. Bau mann befürwortet zunächst eine Darlegung der Bedürfnisfräge. »icL . Die Brüder Nußbaum, Pick und Merzbach empfehlen den Antrag des Br. Peiser in der hier unten folgenden Fassung Stein mit der Maßgabe •anzunehmen, daß im vorletzten Absatz statt 10 Mark 5 Mark gesetzt werde. Der Antrag des Br. P e i s e r mit Zusatzanträgen der Br. Ginsb'erg und Liebhold gewinnt schließlich in der Fassung Stein folgende Form: „In der 12.^ Sitzung des Generalkomitees am 26. März 1916 stand der Antrag auf der Tagesordnung, eine Kriegssteuer von 10 M. pro Kopf zur Schaffung feines Kriegshilfsfonds der Großloge zu beschließen, den die Großloge dringend benötigt, um Jen durch die Kriegszeit hervofgerufenen großen Anforderungen gerecht werden zu können. Es wird1 beschlossen, von der Umlage einer obligatorischen! Kriegssteuer zwar abzusehen, die Einzellogen jedoch zu ersuchen, sei es durch freiwillige Sammlungen, sei es aus verfügbaren Logenmitteln einen Beitrag an die Großloge zur Dotierung des benötigten Kriegsfonds der Großloge zu leisten. Es wird hierbei der Erwartung Ausdruck gegeben, daß dieser erbetene Beitrag der Logen zum mindesten in einer Höhe von etwa 10 M. pro Miigüed geleistet werden wird. . Es soll ein von der Großldge, dem Generalkomitee und den Einzellogen unterzeichneter Autruf an sämtliche Brüder durch die Logen verschickt werden." I ' * *L Nach der Annahme dieses Antrages stieß der von Br. Lewinsky vorgetragene Vorschlag des Br. E11guther, für einen Kriegshilfsfond auf mehrere Jahre hinaus eine jährliche Kriegssteuer von 10 M. zu erheben, auf Schwierigkeiten und wurde entsprechend dem Antrage des Br. Baerwald vertagt, bis das Ergebnis der Sammlung, die an die Stelle der beantragten Kriegssteuer getreten ist, feststehen würde. Aus den eingehenden Begründungen des Br. Ellguther als Antragsteller und des Br. Lewinsky als Referenten sei die zusammenfassende Form wiedergegeben, die Br. Lewinsky dem Antrage Ellguther gegeben hatte: 1. Die Großloge schaffe unter möglichster Beschränkung ihrer Unterstützungstätigkeit äuf diesen einen Zweck einen Fond, aus dem Glaubensgenossen, die durch den Krieg mittelbar oder unmittelbar ins tlend geraten sind, . . * a) Unterstützungen über gesetzliche Ansprüche hinaus, b) Darlehen zur Begründung einer Existenz — zinslos oder gegen mäßige Zinsen — gewährt werden. 2. Der Fond ist zu bilden aus den folgenden bei — 42