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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-07-01 · Nr. 7 - Juli · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 7 - Juli
Date
1914-07-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Wünsche der Stationen Rücksicht nehmen müsse. Die energische I Form des Arbeitsausschusses, mit der er die Wünsche der Station rundweg abgelehnt, hat den Vorstand sehr befremdet. Auch in dieser Station steht man auf dem Standpunkt, daß die Zentrale das Recht der Versetzung und Stationierung von Schwestern haben soll. Aber andererseits ist man dort der Ansicht, daß der Arbeitsausschuß die lokalen Verhältnisse eines jeden Ortes nicht so gut beurteilen könne wie die einzelnen Kuratorien am Platze. Man wolle lieber, wenn zur Zeit keine geeignete Schwester frei sei', sich ohne Schwester behelfen, als eine annehmen, zu der man von vornherein nicht das Vertrauen habe, daß sie der Tätigkeitsart am betreffenden Orte gewachsen sei. Durch eine ungeeignete Schwester könne die ganze Institution an diesem Platze gefährdet werden. Br. M a r e t z k i tritt dem Vorredner entgegen und betont, daß ihm von schroffer Form nichts bekannt sei. Der Arbeitsausschuß habe noch nie einer Station berechtigte Wünsche abgeschlagen, wenn es nicht sein mußte. Aber daraus ein Recht zu formulieren, daß eine Station jederzeit eine präsentierte Schwester able. nen könne, gehe zu weit. Br. Bacher stimmt mit Br. Liebhold überein, daß eine Station, die eine ihr überwiesene Schwester ablehnt, solange warten müsse, bis sie wieder an die Reihe kommt und eine ihr geeignet erscheinende Schwester erhalten kann. Man dürfe nicht vergessen, daß wir nicht ein großes sortiertes Lager von Schwestern besitzen, daß vielmehr das Material sehr spärlich und die Nachfrage sehr groß sei. Br. Hirsch will durch das Protokoll festgelegt wissen, daß den Stationen eine Nachprüfung einer ihr zu überweisenden Schwester durch private Erkundigungen nicht zusteht. — In der weiteren Aussprache, an der sich die BBr. Landsberg, Finkel, Maretzki, Bacher, Eger beteiligen, stellt Br. Marx folgenden Antraj: „Dem Arbeitsausschuß des Krankenschwesternkomitees steht grundsätzlich das Recht zu, den Stationen bestimmte Schwestern zu überweisen,wobeidie Wünsche der Stationen möglichst zu berücksichtigen sind.". - Zu diesem Antrage machen die Brüder in der Diskussion verschiedene Abänderungsvotschläge. Nach weiterer Debatte wird der Antrag Marx in folgender Fassung angenommen: „Der Arbeitsausschuß hat das Recht, den Stationen bestimmte Schwestern zu überweisen. Er erkennt es als seine Pflicht an, über die Annahme einer Schwester sich vorher mit der "Station in Verbindung zu setzen." Punkt 2: „Rechte der Sfatio.n für d i e W ä h 1 e i n e r T r a c h t" Ref. Br. Metzenberg: Wir haben vor einem Jahr ein Komitee zur Wahl einer Schwesterntracht eingesetzt, das nach eingehenden Beratungen eine bestimmte Tracht für die Großlogenschwestern gewählt hat:. Trotzdem kommen fortwährend Reklamationen von den Stationen. Der einen gefällt der U. O. B. B.-Streifen nicht, die andere hat an dem Mantelstoff etwas auszusetzen u. dgl. mehr Der Arbeitsausschuß bringt dies liier zur Sprache und bittet die Versammlung nochmals, zu beschließen: „Die Großlogenschwestern haben die vom Krankenschwtsternkomitee beschlossene Tracht zu tragen wie sie ist." Die Versammlung stimmt diesem Anlraae ohne Debatte zu. Hierauf wird ein von Br. Bactier vorgelegter Entwurf einer Ruhegeldsordnung für die Krankenschwestern der Großloge beraten. Br. Bacher gibt einige einleitende^ Bemerkungen, in denen er hervorhebt, daß sich sein Entwurf an das Pensionsreglement des Berliner Vereins anschließt und daß er die Bestimmungen des D.V. J K. mit berücksichtigt hat. Die einzelnen Paragraphen werden durchgesprochen. An der Debatte beteiligen sich die BBr. Maretzki, Metzenberg, Eger, Landsberg, Timendorfer und der Referent. Der Entwurf' wird - mit kleinen Abänderungen angenommen. Punkt 4: Beschäftigung von Großlogenschwestern irr 'Krankenhäusern. Nach dem Berichte des Br. Metzenberg ist in manchen Stationen der Wunsch rege geworden, eigene Krankenhäuser zu errichten. Nun könnte es zur ■ * " * T* *-• Hebung der Station am Platze beitragen, wenn sie ihre Schwestern diesen Krankenhäusern zur Verfügung stellen würde. Damit die Angelegenheit einheitlich geordnet wird, haben wir im Arbeitsausschuß beschlossen, einige Bestimmungen aufzustellen, nach denen Großlogenschwestern von den Stationen für Krankenhäuser verwendet werden dürfen. Den vorliegenden Entwurf dieser Bestimmungen hat Br. Hirsch ausgearbeitet. In der Debatte kommen die BBr. Wolff, Metzenberg, Landsberg, Israel, Steinhärter zu Wort. Schließlich wird auf Antrag des Br. Marx, die Angelegenheit vertagt, da die Frage noch nicht aktuell ist. Br. Eger wünscht noch, daß schon * jetzt im Protokoll festgelegt werden soll, daß ein großer Teil der Mitglieder des Krankenschwesternkomitees gegen

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