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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-06-01 · Nr. 6 - Juni · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 6 - Juni
Date
1914-06-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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tadellos geführtes Leben sich die volle Achtung seiner Mitbürger erworben hat? Ist der unbescholten, .der bedrängt durch mißliche Verhältnisse wegen einer Börsen Verpflichtung den Differenzeinwand erhoben hatte, später aber nach einer Reihe von Jahren infolge, ehrlicher, erfolgreicher Arbeit in gute Vermögenslage gekommen ist und sich des Ansehens seiner Mitmenschen erfreut? Solche und ähnliche Fragen werden gewiß oft praktisch werden, ohne daß sich eine für alle Fälle passende Formel für ihre Lösung aufstellen läßt: Ich persönlich möthte allerdings meinen, daß in beiden angeführten Fällen die Frage zugunsten der Aufnahme zu entscheiden wäre; verjähren doch sogar Verbrechen, und wer es versfanden hat, trotz des früher Geschehenen allgemeine Schätzung in den Augen der Umweltzugewinnen, der ist auch für uns annehmbar. — Unsere Gesetze vermeiden es wohl absichtlich, die Bedingungen für die Logenfähigkeit.näher festzusetzen, der § 12 I.e. begnügt sich nur damit, einen deutlichen Hinweis darauf zu geben, nach welchen Gesichtspunkten wir prüfen sollen, denn es ist dem Prüfungs- Komitee vorgeschrieben, Erkundigungen über den Charakter, Lebenswandel, Bildungsgrad, Gesundheitszustand sowie die Familien- und Vermögensverhältnisse des Kandidaten einzuziehen. All das soll also eine bestimmende Rolle bei der Entscheidung spielen, und es gilt nun zu untersuchen, wie die so gegebenen Richtlinien praktisch zu verwerten «ind. Dabei muß oberster Grundsatz — gegen den leider nur zu oft gefehlt wird — sein, Üaß die Erwägungen stetsnur sachlich erNatur sein müssen,. Es geht nicht an, daß die für deri Kandidaten wie für die Loge gleich wichtige Entschließung über Aufnahme oder Ablehnung nach dem; bloßen subjektiven Empfinden des einzelnen, Bruders gefaßt werde. Wenn mir z. B. jemand erklärte, er werde einem Kandidaten eine schwarze Kugel geberi, weil derselbe bei Gelegenheit einer wirtschaftlichen Auseinandersetzung nicht genug Entgegenkommen gezeigt, vielmehr starr auf seinem Rechte bestanden habe, oder'wenn ein anderer sich ablehnend verhielt, weil er den betreffenden Bruder „nicht leiden" könne, so sind das ganz gewiß keine berechtigten Gründe, denn nicht um den einzelnen Bruder und seine persönliche Angelegenheit handelt es sich, sondern um eine sehr bedeutsame Logenfrage. Ist ihm der Kandidat nicht sympathisch, so mag er ihm später aus dem Wege gehen — unbeschadet freilich der immer gebotenen Rücksicht und Höflichkeit —, deshalb aber dem Bewerber die veredelnden Einflüsse der Loge vorzuenthalten und uns eine vielleicht wertvolle Kraft zu entziehen, ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und .liegen die Interessen der Loge. Darum darf auch die politische und religiöse Stellung" des Kandidaten niemals irgendwie ausschlaggebend sein, sofern dieser sonst nur dafür bürgt, daß er seine persönliche Ueberzeugung in den. Grenzen der sachlichen Neutralität zu .halten versteht, sodaß er nicht zu einer Gefahr für den Frieden und die Würde der Loge wird. Mit Recht erklärt unser hochwürdiger üroßpräsident in seinem Berichte für die 20. ordentliche Sitzung der Großloge: „Ich würde es für ein großes Unglück erachten, wenn an diesem neutralen Standpunkte innerhalb des Ordens gerüttelt werden sollte. An Versuchen hierzu fehlt es leider" nicht." Die Hinderungsgründe, welche einer Aufnahme entgegengebracht werden, müssen sonach objektiv, d. h. so beschaffen sein, daß sie für, jeden Bruder wesentliche Bedeutung haben, nicht bloß für .den einzelnen. . ,' " . In Frage kommt natürlich in erster Linie die Persönlichkeit des Kandidaten. Ist er ein ungebildeter Mann, so braucht uns das durchaus noch kein Ablehnungsgrund zu sein, denn, mau-darf nicht Bildung mit Intelligenz verwechseln, und häufig wird der im praktischen Leben geübte natürliche Verstand sich empfänglicher für * die durch das Logenwesen zu fördernden Ziele zeigen, als ein fachwfssenschaftlich Gebildeter, der sich oft erhaben dünkt über, jede von außen her kommende Anreg'ung.' Nur muß der Kandidat allerdings fähig und hinreichend geistig regsam sein, den Verhandlungen in der Loge folgen zu können. Und er muß auch durch seine Erziehung so weit gebracht sein, daß er durch sein Auftreten nicht die Formen verletzt, die nun einmal für einen würdigen Verkehr der Brüder unumgänglich sind. ^wta ich z. B. sehe, wie ein sonst achtbarer Mann siqijiii der Oeffentlichkeit in einem Anzüge .und in einer Haltung zu zeigen pflegt, die auf bessere Elemente abstoßend wirkt, so sage ich mir: der Mann gehört nicht in die Loge, er würde dem Ansehen derselben und dem Verkehrstone unter den Brüdern abträglich sein. Nach demselben Gesichtspunkte ist die soziale Stellung des Kandidaten zu würdigen. < Auch hier . muß sorgfältig die goldene Mittelstraße gewählt werden. [Ist der Bewerber beruflich, in einer achtbaren Lage, ) so kommt es selbstverständlich wenig darauf an, ob 1 er Akademiker ist, oder nicht, Großkaufmann, Fabrikant oder Kleinhändler. Allerdings werden diejenigen Persönlichkeiten, welche Berufsständen angehören,

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