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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-06-01 · Nr. 6 - Juni · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 6 - Juni
Date
1914-06-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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die — unbeschadet persönlicher Ehrenhaftigkeit — ein gesellschaftliches Ansehen nicht genießen, nicht logenfähig sein, weil bei ungeeigneter Zusammensetzung einer Loge schwerübtrwindliche gesellschaftliche Schwierigkeiten en'stehen würden. Ganz entschieden aber muß gerade hier .betont werben, daß man die Ansprüche nicht zu hoch schrauben darf. Es gibt viele Brüder, welche meinen, dem Ansehen ihrer Loge dadurch am besten zu dienen, wenn sie den Kreis der Aufzunehmenden möglichst enge gestalten. Das-ist durchaus falsch: die Loge ist kein Klub; sie entziehen ihr auf diese Weise das dankbarste Material für ihre erziehlichen Einwirkungen, oft diejenigen, welche gewöhnlich sehr bald die besten Mitarbeiter an unseren hohen Zielen zu werden pflegen, und jene Brüder irren grundsätzlich, wenn sie glauben, daß die sogenannte Intelligenz die Hauptsache für das Logenleben ist. Gewiß entstammen unsere Führer oft — nicht immer, vielleicht nicht einmal in der Mehrzahl — den auf jene Bezeichnung Anspruch erhebenden Kreisen, aber die Geschichte und auch der gegenwärtige Zustand des Ordens zeigen jedem, der sehen wjll, daß die soziale Oberschicht der Juden in ihrer Mehrzahl teils uns ganz fern bleibt, teils nur nominell zu uns gehört, daß sie jedenfalls nicht einen ausschlaggebenden Anteil an dem Logenwirkeq darstellt.— Verhältnismäßig am leichtesten ist die Frage nach der finanziellen Voraussetzung der Logenfähigkeit zu beantworten. Daß der Loge „der reichere Jude, nicht als der bessere" gilt, ist selbsiredend, dennoch aber ist die Vermögenslage des Kandidaten keineswegs gleichgültig. Denn die Loge stellt immerhin nicht unerhebliche pekuniäre Anforderungen an den einzelnen Bruder — das muß sie ja schon wegen ihrer Wohl-. tätigkeitsbestrebungen —, wichtiger aber ist der Grund, daß die Loge möglichst davor geschützt werden muß, daß nicht etwa ein in Vermögensverfall geratener Bruder.ihr übermäßige Opfer auferlege. Daraus folgt, daß einenach menschlichem Ermessen gesicherte Vermögenslage des Kandidaten unbedingte Voraussetzung der Aufnahme ist. Das ist auch wohl der Grund, weshalb auf die Gesundheit des Bewerbers Rücksicht genommen werden soll. Merkwürdigerweise soll derselbe sogar bei seiner persönlichen Befragung darüber gehört werden. Mari wird indessen hierbei sehr nachsichtig sein können und müssen: wer nicht gerade so krank ist, „daß er dauernd und gänzlich an der tätigen Mitwirkung bei der Logenarbeit gehindert ist, den wird man sicherlich deshalb allein, weil er kränklich oder schwächlich ist, nicht zurückweisen dürfen.- Sehr schwierig und heikel ist endlich auch die Frage, wie die Familienverhältnisse des Kandidaten zu bewerten sind. Es wird nicht selten vorkommen, daß er selbst tadellos dasteht, daß er aber Verwandte hat, welche nicht einwandfrei, oder überhaupt nicht logenfähig sind. Wie-ist da zu entscheiden? Nimmt man ihn, der ja doch nicht für die andern verantwortlich ist, ohne weiteres auf, so kann das nicht nur dem immer zu berücksichtigenden Ansehen der Gesamtheit der Logenbrüder schaden, sondern eine noch größere Schwierigkeit nach sich ziehen, die entsteht, wenn bei allgemeinen Festen die Brüder ihre Angehörigen-und Verwandten mitbringen wollen und dürfen. Diese Schwierigkeit kann besonders dann sehr leicht gefährlich werden, wenn die mit Grund in unserem Kreise nicht gern gesehenen Verwandten eines Bruders mit diesem in derselben kleineren Stadt wohnen. Ich glaube, man wird in solchem Falle die richtige Entscheidung treffen, wenn man dem sonst einwandfreien Kandidaten vor seinef offiziellen Bewerbung vertraulich erklären läßt, daß man ihn aufnehmen würde, sofern er sich damit abfinden wolle \xnd könne, daß seine Verwandten der Loge" und ihren Festen fern bleiben müßten. Beharrt er dann bei seinem Vorhaben, so mag er aufgenommen werden, er muß dann aber die ihm vielleicht unangenehmen Folgen in den Kauf nehmen. Die hier interessierende Frage der Mischehe kann ich unerörtert lassen, da sie ja demnächst an maßgebender Stelle zur Entscheidung gebracht werden wird. . * Man sieht, die Beantwortung der Frage nach der Logenfähigkeit ist ebenso schwierig, wie wichtig. Wie in den meisten Dingen des vielgestaltigen Lebens, so wird sich auch hier keine auf alle Fälle unbedingt passende Vorschrift aufstellen lassen. Nur das sei noch einmal scharf betont, was sicherlich immer und überall Anspruch auf Beachtung hat: niemals darf das eigene,subjektive Empfinden maßgebend sein! Der Bruder, welcher sich durch solche Erwägungen leiten läßt, verletzt nicht nur die Interessen des Ordens, sondern auch dasvon ihm gegebene heilige Versprechen, das er bei seiner Einführung gegeben hat. Tagung der Oesterreichischen Großloge. Am 3. Mai 19)4 fand in Wien die neunzehnte Tagung der österreichischen Großloge statt. Expr. Br. Maximilian Stein, der als Delegierter unserer Großloge an der Versarfimlung der öster-

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