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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-06-01 · Nr. 6 - Juni · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 6 - Juni
Date
1914-06-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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worden. Ein Mann, der das Klagen nicht liebte, der auch bei dem Verhängnis, das der Tod des Sohnes bedeutete, nicht klagte, ein Mann, der mit gütigen Worten den Schmerz der Gedrückten zu lindern sich mühte, der, wo es not tat, auch die Tat folgen ließ und bei seinen Gaben an erster Stelle nicht die Frage setzte, für wen, sondern wieviel soll ich geben? — das war Julius Udewald. Die Märkische Loge, deren Präsident der Verstorbene in den Jahren 1907 und 1908 gewesen, beklagt einen ihrer besten Brüder, mit ihr der Orden einen wahren Ben Briss, der die Grundsätze unserer Gemeinschaft durch sein Leben verwirklicht hat. Am Graoe sprach Br. Rabbiner Dr. Jacob, bei der Trauerfeier der w. Märkischen Loge Br. Präsident Sondheim, Br. Vizepräsident Gans und für die Großloge Br. Expräsident Dr. Hoffmann. Logenfähigkeit Von Br. Expr. S a 1 i n g e r-Oppeln. Auf dem weiten Gebiete unseres Logenlebens ist nichts schwieriger als eine sichere Beantwortung der Frage, wer logenfähig, d.h. wer geeignet ist, in unseren Bund aufgenommen zu werden. Nichts aber auch wichtiger. Das leuchtet sofort ein, wenn man die Folgen einer ungünstigen Kugelung betrachtet. Die schwere Kränkung, welche einem Abgelehnten dadurch zugefügt wird, istnicht einmal das Schlimmste — damit muß er sich abfinden —, viel bedenklicher sind die sonstigen Wirkungen. Da fühlen sich zunächst die Brüder mit verletzt, welche seine Bewerbung ver. anlaßt, oder unterstützt haben. -Nur zu leicht — das' gilt besonders für Logen in kleineren Städten — heften die schwarzen Kugeln dem Kandidaten in den Augen seiner Mitbürger einen dauernden Makel an, und so kann und wird oft eyie Gefährdung des Friedens sowie eine Mißstimmung gegen unseren Orden ent-' stehen, während er doch gerade den Frieden nach innen und außen, das Ansehen'der Loge und ihrer Mitglieder befördern will. All das hängt nun schließlich von der Entscheidung s dreier Brüder ab. Allerdings wird ein aufmerksamer. Präsident in fast allen Fällen wenigstens das Schlimmste die ungünstige Kugelung, vermeiden können, indem er vor der offiziellen Meldung vertraulich die Stimmung der einzelnen Brüder erforscht und, sofern er bei mehreren auf ernste Abneigung stößt, von vornherein den die Bewerbung unterstützenden Bruder bestimmt, von der zweifelhaften oder gar aussichtslosen Meldung abzustehen. Aber das ist doch nur ein Notbehelf, der die geschilderten unangenehmen Wirkungen, insbesondere die Unzufriedenheit unter den Brüdern, keineswegs ausschließt. Diese Mißstimmung wird um so größer sein,' je weniger stichhaltig die Weigerungsgründe der einzelnen Brüder erscheinen. Darum ist es wohl lohnend, einmal der Frage näher zu treten, wie jener Gefahr zu begegnen ist. Völlig abzuweisen ist vorweg der Gedanke, durch Einschränkung der Befugnisse des einzelnen Bruders, das heißt durch Erhöhung der zur Ablehnung erforderlichen Zahl von Kugeln, die Möglichkeit der, Aufnahme zu erleichtern. Denn wenn der Logengedanke die Brüder einander tunlichst nahe bringen und ihnen große persönliche Verpflichtungen auferlegen will, so setzt das voraus, daß eine strenge Sichtung der Kandidaten die Gewähr gegen eine unliebsameZusammensetzung der Logenvereinigung biete. Sobald drei Brüder erklären, daß sie einen Bewerber nicht als Bruder in ihrem Logenverbande haben mögen, so ist diese Tatsache an sich genügend, jenen als ungeeignet erscheinen zu lassen, weil eben sonst die harmonische Einigkeit, die wichtigste Voraussetzung für ein gedeihliches Logenleben, gefährdet wäre. Man muß also tiefer graben, will man Abhilfe schaffen, man mußdas Gewissen und die Urteilsfähigkeit deä einzelnen Bruders schärfen, damit er wirklich nuraus ernsten, berechtigten Gründen. seine Entscheidung fälle, sei es bei der Kugelung selbst, oder bei den vorbereitenden Schritten des Präsidenten. Das führt uns zu der grundlegenden Frage: Welches sind die zutreffenden Gründe, die eine Ablehnung rechtfertigen, mit anderen Worten: Wer ist logenfähig? § 11 der Allgemeinen Gesetze für die Logen des VIII.Distrikts bestimmt: „Mitglied einer Loge kann nur ein großjähriger, unbescholtener Israelit werden." Dies hilft uns wenig, denn damit sind nur die beiden Eigenschaften fest bestimmt, die jeder haben muß, der überhaupt als Kandidat in Frage kommt; keineswegs aber heißt das natürlich, daß jeder, welcher diese beiden Bedingungen erfüllt, nun auch einen Anspruch au Aufnahme hat. Ja, bereits bei dem selbstverständlichen Erfordernis der Unbescholtenheit möchte man bei näherem Zusehen mit Faust ausrufen: „Hier stock' ich schon, wer hilft mir weiter fort?" Wer ist unbescholten? Ist es der, der z. B. in früher Jugend eine verbotene Handlung — nicht gerade ein Verbrechen — beging, der . damals eine geringere Strafe erlitt; dann aber durch ein / '

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