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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-05-01 · Nr. 5 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 5 - Mai
Date
1914-05-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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öffentliche Steinheim 1839 eine Schrift „ Meditationen über die Verhandlung in der holsteinischen Ständekammer". Herr Dr. Victor kennzeichnet sie mit den Worten: „Sie enthält auf ihren 2S Seiten in kerniger heroischer Sprache eine Vindikation der Menschenrechte, wie sie schlagender noch nicht aufgestellt ward. Diese Broschüre, wie alle Schriften Steinheims, läßt keinen Auszug zu. .Sie verdient lückenlos gelesen zu werden, diese Sehrift, die einen so modern anmutet, als wenn Sic eben erst gedruckt wäre." Diese Steinheimsche Broschüre rief eine lebhafte Diskussion in der Presse hervor. Viele Blätter brachten glänzende Krittken, ein , protestantischer Geistlicher veröttentlichte einen Aufsehen erregenden Artikel über die Judenschatt in Schleswig-Holstein in den „Liierarisv hen und kritischen Blättern-' der „Börsenhafle" zu Hamburg, in welchem er der Kritik Steinheims.an den Verhandlungen der Stände beitrat. Doch fehlte es nicht aiv Gegenstimmen, die leider dem politisch liberalen Lager entstammten und die entrüstet über Steinhülm herfielen. Steinheim richtete deshalb ein offenes Sendschreiben an den Führer der Liberalen, den Abgeordneten Obergerichtsadvokaten Lock. Daraufhin kam Anfang ISjlO durch die Hamburger Neue Zeitung die -Nachricht in die Oeftenthchkeit. dal! auf den Wunsch König Christian VIII. ven Dänemark die Regierung den jüdischen Behörden der Stadt Altoina Eröffnungen gemacht habe über eine geplante vollige bürgerliche Gleichstellung 'der Juden inbezug auf Handel und Gewerbe.' Am .17. Juli 1S40 gelangte der Regierungsentwurf in der Ständekammer zur Verhandlung und wurde" an eine Kommission von tunt Mitgliedern verwiesen. Die Majorität der Kommission war für Ablehnung des üesetzentwurfs. Die SchlulJberatung fand am 18. September 1S4U statt. Es war gerade der Geburlstag des Königs Christian VIII. Bei der Abstimmung wurde der Paragraph 1 der Regierungsvorlage mit 29 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Damit war der Entwurf gefallen. Doch *iier Kampf, um die Emanzipation tobte in' der Presse und in Broschüren weiter und Steinheim hel> seine Meditationen im Jahre 1S41 in neuer Folge erscheinen.. Es war eine Schrift, so sagt Herr Dr. Victor, in welcher das überschäumende Temperament Steinheims wahre Fluten edelsten Zornes über seine Gegner in der Ständeversammlung ausgoß. Dieser ganze Emanzipationskampf erhielt nun dadurch noch eine «eitere kulturhistorische Bedeutung, dal! der mit Steinlieim befreundete Karl Gutzkow in des Streit eingriff. Gutzkow, der Steinheim „leicht den tiefsten unter den jetzt lebenden Juden" nannte, schrieb in seinem ,,Telegraphen-1: „Der grolie Wert, den wir auf Dr. Steinheims Schritten legen, ist unsern Lehern bekannt. Wir sind so glücklich, dann und wann einen Teil seiner Tätigkeit dem Telegraphen zugewandt zu sehen. Manche.- was seit drei Jahren aus seiner Feder erschien, fand hier frohe Anzeige, 'Billigung, Bewunderung. So verfehlen wir auch nicht von dieser, neuen Broschüre in Angelegenheit der sogenannten Judenemanzipation in Ausdrücken der höchsten Wertschätzung zu sprechen. Man hat es mit keiner Partetschtift in gewöhnlichem Sinne .zu tun, rhetorisejie Deklamationen sind die Sache eines Schriftstellers nicht, der gewohnt ist, Spekulation und Geschichte -aufs innigste zu verbinden, eines Schriftstellers, der sich injier Gelehrtenwelt auf dem theologischen und medizinischen Gebiete durch originelle Behauptungen, scharfsinnige Beweise und eine seltene Kunst der Polemik einen N'.imen gemacht hat. Auch diese Schrift ist die Frucht einer reifen, selbständigen Urteilsweise, überall anregend zu Vergleichen im geschichtlichen und politischen Gebiete und überraschend durch eine Präzision des Ausdruckes, die .sich an manchen Stellen zur stilistischen Kunst erhebt." Weiterhin aber erklärt Gutzkow, daß die Emanzipation des Judentums als Prinzip unter den Gebildeten wohl längst entschieden sei, anders aber gestalte sich diese Frage auf dem praktischen Gebiete. Vorurteile ließen sich allerdings beim Gebildeten wirksam bekämpfen, aber auch selbst bei dies'.m nicht so schnell ausrotten, als sich Rießer, Steinheim und andere, einbilden." Dr. Steinheim, mein hochgeschätzter Freund, wird mir diese mannigfach von ihm abweichende Kritik seiner geistvollen Broschüre verzeihen. Was ich an ihr aussetzte, entspringt nur aus dem Bestreben, die Schranke zwischen uns wirksamer aufzulockern als er es mit dem durchweg auf seinem Standpunkt gerechten aber doch der Sache nur schäd.icnen Ausdruck seines Unwillens durchsetzen wird." Während nun auf djesen Artikel Gutzkows Philippson in der Allgemeinen Zeitung des Judentums und Rießer in seinen ^jüdischen Briefen ausführlich und energisch eingingen, schwiegt Steinheim. Dr. Victor schreibt- Man verdachte es ihm von jüdischer Seite, daß er nicht allein schwieg, sondern auch mit Gutzkow weiter Freundschaft und Linigang hielt. Dies veranlaßte Steinheim endlich, das Schweigen zu brechen. Diesen Ausführungen möchte ich mich nicht anschließen.' Steinheims Verhalten muß aus der Kenntnis der ganzen politischen Lage erklärt werden. Niemand hatte annähernd intime Beziehungen 'wie er zu allen in Frage kommenden großen und hohen Persönlichkeiten. Das Jahr 1848 fegte dann die alten Vorrechte und Vorurteile hinweg. Auf Grund eines von ^den vereinigten Ständen angenommenen demokratischen * Wahlgesetzes wurde eine allgemeine Laudesversammlung gewählt, welche Anfang September in Kiel zusammentrat. In dieses Parlament sandte die Stadt Altona einen Juden, den Advokaten Warburg, und Gabriel Rießer wurde von dem Wahlkreise Lauenburg für das Frankfurter Parlament gewählt. tteiriheim hatte inzwischen seinen Wohnsitz nach Italien verlegt. Als durch den Vertrag von Olmütz Preußen und Oesterreich Schleswig-Holstein an Dänemark auslieferten, trat abermals eine Reaktion ein./ Erst im Jahre l£6l wurde durch die dänische Regierung der Ständever- -sammlung der Entwurf eines Verfassungsgesetzes vorgelegt-, in dessen? 11 es heißt, daß das religiöse Bekenntnis den Genuß der bürgerlichen sowie der staatsbürgerlichen und kommunalen Rechte weder bedinge noch beschränke. Am 14. Juli 1863 trat das Emanzipationsgesetz in Kraft; die allerletzten Schranken der politischen Gleichberechtigung beseitigte aber erst das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869, das nach der Einverleibung Schleswig- Holsteins in Preußen für das Gebiet des Norddeutschen Bundes erlassen wurde. t Die Lektüre dieses schön ausgestatteten wichtigen Buches kann der Referent den Brüdern dringend empfehlen. Dr. Lucas-Glogau.

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