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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-05-01 · Nr. 5 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 5 - Mai
Date
1914-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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politischen Programmes als solchen sein. Die Diskussion -dürfte nicht in Polemik ausarten und es müßte jeder Versuch unterbleiben, einen Bruder innerhalb der Loge zu irgend einer anderen politischen Ueberzeugung zu bringen. Auf religiösem,Gebiet ist das Problem naturgemäß viel schwieriger als auf politischem, da dieAnschauungsuntersclüede viel größer sind. Allein auch hier darf wohl z. B. die Zugehörigkeit von orthodoxen und iilV-ral gesinnten Brüdern zur gleichen Loge nicht verhindern, daß die Loge z. B. über die liberalen ..Richtlinien" durch ein objektives Referat unterrichtet wird. Es muß möglich sein, einen Vortrag über ein historisches Thema auch von einem Standpunkt aus halten zu iasseti, der auf Grund moderner historischer Forschung der orthodoxen Tradition widerspricht, ohne daß selbstverständlich eine Polemik des einen Standpunkts gegen den anderen stattfinden darf. Religiös und politisch zugleich ist z. B. das ganze Zionistenproblem, mit dem sich doch gewiß jeder wirklich interessierte Jude der Gegenwart beschäftigen muß, gleichgültig auf welchem Standpunkt er selbst steht. Soll darüber in der Loge absolutes Schweigen herrschen, während draußen die Gemüter in erhitztem Streite sich bekämpfen"- Soll den Brüdern innerhalb der Loge vorgetäuscht werden, daß draußen harmonischer friede zwischen den einzelnen Strömungen und Parteien herrsche? An einem solchen künstlichen Gebote des Schweigens würde das geistige Leben in der Loge zugrunde gehen. r+ierzu kommt noch, was der Bruder Expräsident Dr. Cohn mit Recht hervorhebt, daß gerade in den Logen auf dem Boden der Bruderliebe und Eintracht „die unerhörte Schärfe jüdischer Parteikämpfe am besten gemindert werden kann". Ein f-ail," der sehr leicht praktisch werden kann, ist der, daß in irgend einem Bundesstaate die Einführung einer neuen Gemeindeverfassung geplant ist, eventuell die Schaffung eines Konsistoriums, Oberrates etc. Auch diese religiös-politische Frage wird naturgemäß bei den Brüdern ebenso großes Interesse finden, wiesieauf der anderen Seiteje nachdem religiösen Standpunkt unter Umständen verschieden beantwortet w erden wird. Soll sich" auch hierum die Loge nicht kümmern, wenn an den Fundamenten des jüdischen Gemeinschaftslebens an dem Sitz der betreffenden Loge Aeriderungen vorgenommen werden sollen, also Dinge in Frage stehen, welche für die Loge und die Brüder die höchste Wichtigkeit beanspruchen müssen? Die Frage stellen, heißt sie gleichzeitig in dem Sinne beantworten, der den in dem Ordensgesetz enthaltenen Verbot der Erörterung religiöser und politischer Fragen widerspricht. Es ist zuzugeben, daß gerade die'angeführten Beispiele unter Umständen Probleme enthalten, die in der Praxis der einzelnen Logen recht schwierig zu lösen sein mögen. Allein daßdieErörterungdieser Dinge nicht schlechthin aus den Logen ausgeschlossen werden kann, erscheint zweifellos. Wesentlich dürfte aber auch nicht die religiöse und politische Färbung des Gegenstandes der Erörterung sein, sondern der Umstand, daß die Loge als neutraler Sammelplatz aller jüdischer Strömungen nicht der Ort sein darf, an welchem Streitigkeiten politischer und religiöser Art ausgetragen werden dürfen. Nicht"^die Erörterung der politischen und religiösen Fragen ist zu verbieten, sondern der Ausfrag politischer und religiöser Streitigkeiten innerhalb der Loge. Zweck dieser Ausführungen kann es natürlich nicht sein, das aufgerollte schwierige Problem definitiv zu lösen und eine endgültige Formulierung der neuen ordensgesetzlichen Bestimmung zu geben; es ist nicht mehr als eine Anregung und ein Beitrag zu der Lösung des Problems beabsichtigt Unter diesem Gesichtspunkt soll aber auch die folgende Neufassung des Logengesetzes vorgeschlagen werden, daß an die Stelle der Bestimmung: „Politische und religiöse Fragen sollen von den Verhandlungen der Loge gänzlich ausgeschlossen sein" »• ... gesetzt wird: „Streitigkeiten politischer oder religiöser Art dürfen innerhalb der Loge unter keinen Umständen zum Austrag gebracht werden". Zugleich hiermit müßte eine; neue Gesetzesbestimmung eingeführt werden, die die Machtbefugnis des Präsidenten gerade in diesem Punkte besonders stärk! und durch ausdrücklich betonte Formulierung besonders hervorhebt, etwa folgenden Inhalts: „Der Präsident ist berechtigt und verpflichtet, ein Therrfa politischer oder religiöser Art dann von der Erörterung innerhalb der Loge auszuschließen, wenn eine die Eintracht unter den Brüdern gefährdende Behandlung des Themas zu befürchten ist. Ebenso ist der Präsident berechtigt und verpflichtet, die Erörterung eines solchen Themas aus Jenselben Gründen sofort zu schließen." Durch diese Bestimmung würde das Taktgefühl des Präsidenten, das natürlich gerade hier unentbehrlich

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