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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-05-01 · Nr. 5 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 5 - Mai
Date
1914-05-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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jetzt noch in dem Ordensgesetz Vorsorge getroffen werden müßte. Es handelt sich also darum, durch Abänderungen unserer Logengesetze einen Rechtszusland zu schaffen, der einerseits ohne Gesetzesübertretung den geistigen Bedürfnissen der Brüder Rechnung trägt, andererseits aber die Gefahr der Zwietracht von den Logen abhält. Diese Gefahr der Zwietracht besteht heute naturgemäß bei weitem nicht mehr in dem Maße, wie in deni Anfang unserer Organisation. Unsere Vereinigung als solche ist so gefestigt, daß sie schon eine gewisse Belastungsprobe vertragen kann, und auch in den einzelnen Logen sind Bruderliebe und Eintracht nicht nur leere Begriffe, sondern sie sind zwischen den einzelnen Brüdern zu einem so starken geistigen Bande geworden, daß nicht schon jede Disharmonie die Existenz der Logen bedrohen kann Allein trotzdem muß Vorsorge getroffen werden, daß die Parteiungen speziell auf religiösem Gebiet, deren' Schärfe wir ja noch in allerletzter Zeit beurteilen konnten, nicht'auf die Loge übergreifen, und daß die Loge unter allen Umständen der neutrale Boden bleibt, auf dem sich alle Strömungen des Judentums treffen und vereinigen können. Darum ist es auch nicht unbedenklich, dem Taktgefühl des Präsidenten die ganze Sorge für die Verbannung von Streitigkeilen zu überlassen, die aus der Erörterung religiöser und politischer Fragen in der Loge entstehen könnten. Es muß zum mindesten dem Präsidenten gerade in diesem Punkt ein besonders starker Rückhalt an dem Ordensgesetz gegeben werdet, der ihn in den Stand setzt, entstehende Differenzen' zwischen Brüdern im Keime zu eisticken. Unter diesem Gesichtspunkt müßte die neue Gesetzesbestimmung gefaßt werden. Ehe ich aber hierauf eingehe, möchte ich noch den Versuch einer Abgrenzung der beiden Begriffe politisch und religiös, soweit sie für das hier vor^ liegende Problem von Bedeutung sind, machen. Als politisch wird in der Regel das erklärt, was die Einwirkung auf die Gestaltung der Staatsgewalt und deren Ausübung erstrebt In diesem Sinne ist politisch bereiis die Besprechung von Zurücksetzungen der Juden im Staatsleben und der Mittel, denselben entgegenzutreten. Wenn in einer Loge, was sicherlich schon recht häufig der Fall war, ein Referat über die Nichtbeförderung von jüdischen Einjährigen zu Reserveoffizieren gehalten wird, und sich daran eine Diskussion anschließt, so ist dies politisch im strengsten Sinn des Wortes. Politisch ist sicherlich, wenn tinmal ein Präsident vor einer Wahl der Beisitzer zu den Kaufmannsgerichten die der Loge angehörigen Prinzipale auffordert, selbst und durch ihre Angestellten dafür zu sorgen, daß die Liste der antisemitischen deutschnationalen ' .i © " , - . Handlungsgehilfen nicht zum Siege kommt, und ich zweifele nicht,, daß dies schon recht häufig vorgekommen ist. Ebenso muß als politisch angesehen werden, wenn in der Loge über die russischen oder rumänischen Judenverfolgungen und Bedrückungen gesprochen wird etc. Derartige politische Erörterungen zu vtrbieten hat selbstverständlich, keinen Sinn, denn in diesen Fragen ist ohne weiteres dieUebeTeinstimmun;,' sämtlicher Brüder vorauszusetzen und es ist als unmöglich anzusehen, daß.aus solchen Erörterungen irgendwelche Differenzen entstehen können.. Nehmen wir ein anderes Beispiel. Es wird die Brüder bei der bevorstehenden Erneuerung unserer Handelsverträge sicherlich interessieren, auch einmal^ in der Loge über die handelspolitischen Probleme Freihandel, Schutzzoll etc. unter Bezug gerade auf die künftige Gestaltung der Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches zu dem Ausland etwas zu hören. Unter Umständen stehen derartige Erörterungen im Mittelpunkt des geistigen Interesses und die Loge würde zweifellos in diesem Falle einen Fehler begehen, wenn sie ihrerseits sich dieses Interesse nicht nutzbar machen würde. Oder setzen wir den Fall, daß einmal von irgend einer Seite eine Abänderung des in dem Deutschen Reich bestehenden allgemeinen Wahlrechts erstrebt würde, eine Frage, die sicherlich die Gemüter aufs tiefste beschäftigen und bewegen würde und die gewiß auch allen Brüdern geradezu auf der Zunge, läge. Soll auch hier die Loge einfach Augen und Ohren verschließen und sollen die Brüder dasjenige was im Mittelpunkt des geistigen Lebens der Zeit steht, vor den Pforten der Loge zurücklassen, weil es sich um politische Dinge handelt? Es würde dies einfach nicht gelingen und es "würde sicherlich auch nicht geschthen, sondern man würde über diese Probleme referieren, es würde auch unnatürlich und sicherlich in vielen Logen unausführbar sein, den Referaten keine Diskussion folgen zu jassen. Jedenfalls wäre das Schweigen. über alle diese Dinge ein Verlust für das geistige Leben der Loge und für die Stellung, die die Loge in der Geistesweft des einzelnen Bruders einnimmt. Alles dies wäre wohl trotz seines politischen Charakters zu gestatten. Verboten müßte jedoch unter allen Umständen z. B. die Bekämpfung^ eines

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