Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1914
- Issue
- Nr. 3 - März
- Date
- 1914-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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einzusenden. Dagegen muß ich mich aussprechen. Dazu liegt kein Bedürfnis vor. Aus der Umfrage, die unser Br. Großpräsident angestellt hat, ist ersichtlich, daß bei uns nur wenige Fälle von Mischehe vorhanden »ind, und es ist nicht angängig, der wenigen Fälle wegen eine so fundamentale Gesetzesänderung eintreten,zu lassen. Die Mischehe ist eine soziale Erscheinung, sie vollzieht sich mit Naturnotwendigkeit, sie ist geboren aus der veränderten Struktur der Gesellschaft im allgemeinen und der jüdischen im besonderen. Ich kann es verstehen, daß Brüder an der Mischehe Anstoß nehmen, denn sie ist kein Segen für das Judentum. Die Kinder aus Mischehen werden zumeist dem Christentum zugeführt. Hier sollte mehr der Hebel angesetzt werden, daß die jüdischen Väter beeinflußt werden, ihre Kinder dem Judentum zu erhalten. In dem Gemeindeblatt der jüdischer! Gemeinde kann man lesen, daß im vorletzten Quartal 1012' 36 Personen zum Judentum übergetreten sind, darunter 33 Frauen. - Es ist nicht zweifelhaft, daß viele dieser Frauen behufs Verehelichung mit einem Juden die jüdische Religion angenommen haben. Das ist auch ein Weg, wo eine Beeinflussung von jüdischer Seite möglich ist. Der Vorteil der Ablehnung von in Mischehe lebenden Kandidaten steht für den Orden in keinem Verhältnis zu'dem Schaden, den sie anrichten wird. Wir werden Einbuße erleiden nach innen wie nach außen. Haben wir ein Recht, ein solches Gesetz zu schaffen? Bei Kandidaten , und Brüdern sollen wir die höchsten Ansprüche an ihren sittlichen Gehalt stellen, aber in Bausch und Bogen denjenigen zu verurteilen, der eine Mischehe eingeht, das ist doch nicht gerecht. Es verstößt doch nicht gegen die Gesetze auch der höchsten Ethik, eine "Mischehe einzugehen. Wir haben Rücksicht zu nehmen auf unseren Ruf m der Außenwelt. Wir tadeln die Intoleranz gegen uns und wollen eine noch schlimmere Intoleranz gegen uns selbst üben. Nicht zum mindesten ist es eine Taktfrage für denjenigen Bruder, der in Mischehe lebt, ob er im Orden verbteibt. Und wer die Feinfühligkeit nicht besitzt, dem kann sie in geeigneter Weise durch Freuqde beigebracht werden, daß er ausscheidet. Aber Taktfragen soll - man nicht in Gesetzesparagraphen fassen. Auch die Logen sollen keine diesbezüglichen Gesetze schaffen. Sie haben es völlig, in der Hand zu entscheiden, wen sie aufnehmen wollen. Dafür sind zwei Prüfungen und das Ballot gegeben. Man wird sich jeden Fall genau ansehen müssen, die Gründe prüfen, aus welchen eine Mischehe geschlossen worden ist, darauf achten, ob die Kinder jüdisch bleiben oder nicht, und danach wird man urteilen. Ich warne dringend vor der Verallgemeinerung durch ein bindendes Gesetz. Wird ein solches Gesetz gemacht, dann wird es nur unheilvoll wirken. Denn die. Konsequenzen werden nicht ausbleiben. Wir geraten mit einem solchen Gesetz auf eine schiefe Ebene, auf der es keinen Halt gibt. Ueber kurz oder lang wird man die Frage aufwerten „Wer ist ein Jude?" Welche Tendenzen muß ein Jude haben, um im Orden aufgenommen zu werden?" Das wäre der reinste Fanatismus. Davor möchte ich unsern Orden bewahrt wissen. Der Orden strebt Vereinigung, nicht Trennung an, er will allen die Hände reichen, die mit uns arbeiten wolten." Ich will das Streben zJpi Höchsten, das zur Menschenliebe führt, aber ich ".will keine Menschenmäkelei. Br. Timendorfer schließt sich den Ausführungen des Referenten an und erklärt, daß von Fall zu Fall geprüft werden müßte. Br. Sonnenschein berührt die österreichischen Verhältnisse, soweit sie durch die österreichischen Gesetze beeinflußt werden. In Oesterreich gibt es bekanntlich formaliter keine Mischehe, da einer der eheschließenden Kontrahenten entweder zum Glauben des anderen übertreten oder konfessionslos werden muß. Auch er ist der Meinung, daß die quaestiofacti das Gegebene sei. Die Angelegenheit sei Sache der einzelnen Loge. Br. Deutschländer vertritt den bereits bekannten Standpunkt der hanseatischen Logen. Kinder christlicher Frauen, die mit Juden eine Ehe eingehen, werden ' gewöhnlich Christen. Im Notfalle würde er und vermutlich auch die hanseatischen Logen sich mit der Festlegung des Standpunktes begnügen, daß derjenige Bruder seine Ordenszugehörigkeit verwirkt hat, der seine minderjährigen Kinder dem Judentum nicht zuführt. Br. Timendorfer bemerkt, daß eine derartige Festlegung keinen Schwierigkeiten unterliegen würde. Br. Hammerschlag stellt sich ganz auf den Standpunkt des Br. Maretzki bezw. des, deutschen Generalkomitees. Br. S t e i n bemerkt, daß der Antrag der hanseatischen Logen eine unendliche Verwirrung hervorgerufen habe. Wie die Großloge über die Mischehe denkt, ist unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht worden. Die einzelne Distriktsgroßloge könne eine gesetzliche Regelung nicht herbeiführen. Aber jede