Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1914
- Issue
- Nr. 3 - März
- Date
- 1914-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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früher behandelt worden seien als in Deutschland — wie beispielsweise das Pflegschaftswesep — könnten wohl mit Nutzen herübergenommen, Aufsätze — natürlich ohne Verletzung des Autorrechts — ausgetauscht werden. Die Redaktionen der Großlogen sollten auf jedem Fall in engem Kontakt bleiben. Die Debatte ergibt ein gegenseitiges Einverständnis auch in dieser Frage. Die ausgesprochenen Wünsche, gegenseitige Quartalsberichte einzuschicken, von wichtigen Vorkommnissen jederzeit Kenntnis zu geben, ganze Artikel mit Einverständnis des Autors zum Abdruck zu bringen, werden auf beiden Seiten nach Möglichkeit erfüllt werden. „lieber die Zuführung galizischer Juden zu Bergwerks- und Hüttenarbeiten" berichtet Br. Sonnenschein. In dem ausführlichen, von ihm ausgearbeiteten Referat schildert er das Schicksal, das das jüdische Arbeitsamt in Kattowitz mit seinen Bemühungen der Zufuhr jüdischer Arbeiter nach Oberschlesien gehabt habe. Die Ausweisungspolitik der preußischen Regierung habe die Tätigkeit in Oberschlesien zum Stillstand gebracht. Die vorliegende Frage sei für das Hilfswerk in Galizien von großer Bedeutung, da Tausende von Arbeitern unterzubringen seien. Für die Unterbringung dieser Arbeiter kämen die österreichischen Kohlenbergwerke in Mährisch - Ostrau, vielleicht auch das westfälische Kohlenbecken in Betracht. Sobald die Vorarbeiten etwas weiter gediehen seien, müßte man sich an die westfälischen Logen um Auskunftserteilung wenden. Br. Sonnenschein stellt folgenden Antrag: - „Die Unterbringung von galizischen jüdischen Arbeitern in den Kohlenbetrieben und anderen Industrieen wird als eine gemeinsame Angelegenheit des VIII. und X. Distriktes erklärt. Diebeiden Distrikte werden einander über die von ihnen zur Erreichung dieses Zweckes eingeleiteten Aktionen stets auf dem Laufenden erhalten, aber auch, wo dies nötig erscheinen soll, sich gegenseitig unterstützen. Jeder Distrikt hat die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen finanziellen Mittel lediglich für seine eigenen ' Aktionen aufzubringen." Br. Timendorfer erwähnt, daß nach den uns zuteil gewordenen Auskünften ausländische jüdische Arbeiter im oberschlesischen Kohlenbecken seit Ende 1912 nicht mehr arbeiteten, nachdem die Ausweisung erfolgt sei. Er erinnert daran, daß seitens der deutschen Großloge 10 000 Mk. für das galizische Hilfswerk für den Bedarfsfall zur Verfügung gehalten würden; Die weitere Debatte ergibt den Wunsch, Initiativanträge von österreichischer Seite abzuwarten, ehe ein weiteres Vorgehen, beziehungsweise eine Anfrage an die westfälischen Logen erfolgen solle. Br. Kohn bespricht das „Verhalten der beiden Distrikte bei gTÖßeren internationalen Hilfsaktionen". Er tritt dafür ein, daß die österreichische Großloge von den jüdischen Organisationen bei größeren internationalen Hilfsaktionen herangezogen werden solle. Br. Kohn beklagt sich darüber, daß bei der letzten Hilfsaktion die Allianz in Wien, aber nicht die österreichische Großloge vom deutschen Hilfsverein herangezogen worden sei. Er bittet die Brüder ihren Einfluß in dem von ihrri eben angeregten Sinne zu verwenden. Br. Timendorfer bemerkt dazu, daß die deutsche Großloge nach dieser Richtung kaum etwas werde tun können, da sie selbst bei der . Begründüng der sog. Föderation in Brüssel trotz des Eintretens des •Hilfsvereins für die deutscHe Großloge übergangen worden sei. Trotzdem werde er sich bemühen, dem Wunsche Redinung zu tragen. Die BBr. Hammerschlag und Kuznitzky schlagen vor, auf jeden Fall das Interesse des Hilfsvereins für die Heranziehung der österreichischen Großloge zur Mitarbeit waenzurufen. Br. Maretzki beginnt nunmehr mit dem ersten derjenigen Punkte, die deutscherseits auf die Tages- . Ordnung gesetzt worden waren: „Mischehe und Logenzugehörigkeit". Br. Maretzki führt etwa folgendes aas: Von den hanseatischen Logen ist seinerzeit beantragt worden, von Großlogenwegen ein Gesetz zu beschließen, wonach Juden, die Tn Mischehe leben, keine Zugehörigkeit im Orden zu gewähren sei. Das Generalkomitee .hat diesen Antrag der Vollversammlung der Großloge zur Beschlußfassung überwiesen, und die Großloge hat'Vertagung beschlossen, um die Materie sorgfältig vorzubereiten. Zudem ist vom Exekutiv-Komitee ein Erlaß an die Großloge ergangen, daß die Distriktsgroßlpgen in dieser Frage nicht zuständig seien, und nur die Konstitütionsgroßloge allein das Recht habe,' Bestimmungen über die EignungeNi für die MitgliedschafJ ]m Orden festzusetzen. Danach sind wir nicht In der Lage, in Sachen der Mischehe Beschluß zu [ fassen. Dieser Ansicht ist auch Br. Bacher, deri ein begründetes Gutachten darüber eingesandt hat. Eskönnte sich i jetzt für uns dal-um handeln; einen Antrag irrt Sinne der hanseatischen Logen an die Konstitutionsgroßloge