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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-02-01 · Nr. 2 - Februar · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 2 - Februar
Date
1914-02-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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Wohnungen der ärrneren Bevölkerung, wie auf die körperlichen und sittlichen Schädigungen des übertriebenen Wohllebens der höheren Stände. Sie will Schutz der armen, schwer arbeitenden Frauen in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der künftigen Generation, sie will Arbeitsmöglichkeit für die Frauen der höheren Stände zu eben dem gleichen Zwecke. Sie will die Kinder, deren Eltern sich nicht genügend um sie kümmern können, durch Säuglingsheime, Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Fortbildungsschulen pflegen, beaufsichtigen, beschäftigen, belehren und sie für den Lebenskampf lebenstüchtig machen. Sie richtet ihr Augenmerk auf hygienische Einrichtungen jeder Art für Alle, auf Errichtung geeigneter Lehranstalten für jeden Beruf. Die soziale Fürsorge will so vorbeugen, daß das große Kontingent der Kranken, der Siechen, der Krüppel, der Lebensuntüchtigen vermindert werde. Für alle Letztgenannten aber will sie wiederum besondere Heilstätten und Anstalten errichtet wissen und trifft bei dieser Tätigkeit wieder mit der Wohltätigkeit zusammen. Denn das ist ja ein Gebiet, das sich die Wohltätigkeit, außer der Linderung der plötzlich eingetretenen Not, schon seit langem zum Felde ihrer Tätigkeit erwählt hat. So ist hier das Grenzgebiet der sozialen Fürsorge und der Wohltätigkeit. — — Aber auch hier gibt es wieder Unterschiede. Unterschiede der Gesinnung, in der Unglücklichen Hilfe gewährt wird. — Die Wohltätigkeit errichtet alle jene Stätten aus Barmherzigkeit, in Befolgung der Religionsgebote oder mitunter gar des verheißenen Gotteslohnes wegen. Die soziale Fürsorge faßt ihre Tätigkeit als eine selbstverständliche auf, als eine Sache der Gerechtigkeit. Sie erkennt den Unglücklichen einen Rechtsahspruch auf Hilfe zu, der die drückende Dankespflicht, die das Wohltun nach sich zieht, ein" für allemal beseitigt. Dafür prüft sie aber auch viel strenger als die Wohllätigkeit in jedem Falle nach, ob Hilfe wirklich,nötig ist. Die soziale Fürsorge hat in gleichem Maße Pflichten gegen die Bemittelten wie gegen die Mittellosen. Nicht unbegründet darf sie den Bemittelten zu Gunsten der Unbemittelten Mittel entziehen. Sie muß darum jeden Bedürftigen nach seinen Kräften zur Selbsthilfe erziehen. Erst wenn jeder das leistet, was er leisten kann, hat er einen Rechtsanspruch auf dann noch fehlende Existenzmittel. Darum ist die blinde Wohltätigkeit, die ohne Prüfung gibt, und anstatt die Menschen zur Selbsthilfe anzuleiten, Bettler großzieht, der sozialen Fürsorge ein rechter Dorn im Auge. Die wohlbedachte Wohltätigkeit aber ist ihr eine liebe Bundesgenossin, die sie bis auf weiteres gar nicht entbehren kann. Wohl gibt sich die soziale Fürsorge Mühe, die Ursachen der Not zu ergründen, wohl versucht sie mit Schulen aller Art die Erwerbsfähigkeit der Massen zu steigern, durch Erziehung ihren Charakter zu festigen, durch Erholungsstätten und Geselligkeitsveranstaltungen ihre Kraft zu stärken, ihren Lebensmut zu kräftigen. Aber die soziale Ge-, meinschaft hat keine ausreichenden Mittel für alle diese Dinge. Die körperliche und die geistige Not der Massen ist übergroß. Nur langsam wird sie einzudämmen sein. Einen großen Schritt vorwärts in sozialer Beziehung * haben wir durch unsere von modernem sozialen Geist getragene Reichs-Versicherungsgesetzgebung getan: sie setzt an die Stelle der patriarchalischen Einzelunterstützung, die so recht der Ausdruck der Wohltätigkeit im engeren Sinne ist — die moderne Massen- und Klassenversorgung. Da wird nicht — um es an einem Beispiele /■ zu illustrieren — einem Arbeiter, der krank geworden ' ist, von dem mildiäligen Dienstherrn Eisen und eine Flasche Wein ins Haus geschickt und dies von beiden Seiten als eine große Tat betrachtet — sondern der Arbeiter hat einen Rechtsanspruch auf sein Krankengeld. Er hat es sich durch seine Arbeit und seine Beitragsleistung in gesunden Tagen wohlverdient, wobei die Tatsache, daß der Arbeitgeber als wirtschaftlich Stärkerer 1 , des Krankengeldes zusteuert, den Charakter des Rechtsanspruches nicht aufhebt. Und in idemselben Sinne, wie hier vom Staate soziale Fürsorge geleistet wird, muß, solange der Staat nicht alles übernehmen kann, die Wohltätigkeit sich in private soziale Fürsorge umwandeln. Wir müssen es uns darum zur Aufgabe machen zu erkunden, auf welchen Gebieten des Lebens soziale Fürsorge nottut Nun, die soziale Fürsorge tut eigentlich* überall not. Sie prüft bei den unteren Schichten der Bevölkerung die Wohnungsverhältnisse, die Art der Ernährung, die Arbeitsbedingungen. Sie belehrt die Arbeiter über Hygiene, rationelle Ernährung, die Schädigungen des Alkohols und der Unmoral. Die soziale Fürsorge wendet' sich aber ebenso mit Belehrung und Aufklärung über die Schädigungen eines ungeeigneten Lebenswandels an die oberen' Schichten der Bevölkerung. Es handelt sich hier nur um andersartige, nicht um geringere Schädigungen. —' . i Auch der Kampf um geeignete Bildungsstätten ist — bei den immer komplizierter werdenden Lebensverhältnissen — in allen Klassen der Bevölkerung nötig. In der Beziehung brauchen besonders' wir

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