Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 12 - November II
- Date
- 1913-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Posten 5000 M. für Galizien — als Reservatio — aufgestellt sei. Das Geld sei noch nicht abgefordert worden. Für 1914 sei es in Wegfall gekommen. Er erwägt, ob aus Ersparnisgründen eine Beschränkung der Logenbesuche in Frage kommen könne. Auch fragt er an, ob die Ausgaben für die Krankenschwesternsache eingeschränkt werden könnten, was Br. Stein als nicht wahrscheinlich bezeichnet. Br. Wolf fragt an, wie es mit dem Mutterhaus für die Krankenschwestern stände, das eine Ausgabe von 4000 M. erfordert habe; ob das eine vorhergesehene und genehmigte Ausgabe sei. Er habe noch nie etwas von dem Mutterhaus der Großloge gehört. Br. M e t z e n.b e r g erwidert zunächst auf die Anfrage des Br. Timendorfer,' daß der Krankenschwesternausschuß nur dann allen Ansprüchen genügen könnte, wenn die 8000 M. wieder genehmigt würden. Bei dem Mutterhaus handele es sich um eine Gründung, für die eine Großlogenstiftung zur Verfügung stehe. Für die erste Einrichtung seien allerdings außerdem annähernd 4000 M. aufgewendet worden. Der Krankenschwesternausschuß müsse dafür Indemnität nachsuchen, da er eben notwendigerweise außer den—etatmäßigen Ausgaben von 8000 M. diese Ausgabe zu machen gezwungen gewesen sei. Br_Timendorfer meint, daß die Ueberschreiturig von 4000 M. für 1913 nachträglich genehmigt werden müßte. In Zukunft müsse sich das Mutterhaus aus den Zinsen der Stiftungen erhalten. Da das Mutterhaus aber eine Großlogensache sei, sollten die Ausgaben . im Etat vermerkt und der. gleiche Betrag als Einnahme aus den Stiftungszinsen notiert werden. Br. Stein geht auf die .Notwendigkeit der Gründung des Mutterhauses ein. Die Differenzen, die mit dem Berliner Krankenschwesternverein entstanden waren, hätten die Errichtung eines eigenen Mutterhauses für unsere Krankenschwestern nötig werden lassen. Glücklicherweise bekamen wir für diesen Zweck die Wagner-Stiftung, die uns die Möglichkeit gewährte, das Mutterhaus zu errichten. Für die einmalige Mehrausgabe von ca. 4000 M. ist die nachträgliche Genehmigung. der Großloge erf orderlich. Br. L i s s e r hegt gar keinen Zweifel, daß für dieses Mutterhaus die Logen späterhin, sobald sie nur dazu aufgefordert würden, Beiträge zur Verfügung stellen würden. Wasdie vorliegende Arbeit des Finanz-Komitees angehe, so müsse lobend anerkannt werden, daß die' Aufstellung eine gute sei. Nur eins habe er auszusetzen. Die Belegung unserer Kapitalien (40 000 M.) in Logenhaus-Obligationen könne als eine wünschenswerte Anlage nicht betrachtet werden. Br. Stein steht zwar auf dem Standpunkt des Br. Lisser, das Finanz-Komitee habe jedoch geglaubt, diese Kapitalsanlage vornehmen und vertreten zu können. Br. B a u m a n n fragt in bezug auf die Krankenschwesternsache noch an, ob eine Etatsüberschreitung zu erwarten sei. Br. Metzenberg berührt einige der notwendigen Ausgabeposten und bemerkt sodann, daß man später wohl mit 8000 M. auskommen würde. Br. Merzbach fragt an, ob die Effekten zum Kurswert oder zum Anschaffungswert aufgenommen seien. Br. Stein wird die gewünschten Ergänzungen des Berichts des Finanz-Komitees bei demselben veranlassen. Der Br.Großpräsident faßt nunmehr die Gesichtspunkte der gesamten Debatte zusammen. Darnach sind xlie 4000 M. für das Mutterhaus als Ueberschreitung für das Jahr 1913 zu erachten, in Zukunft aber die Ausgaben für das Mutterhaus als durch Stiftungsgelder gedeckt anzuführen, 8000 M. können für Krankenschwesternzwecke für 1914 aufgestellt werden. Es hat eine Feststellung zu erfolgen, ob die Effekten zum Anschaffungswerte oder zum Kurswerte stehen, ob die Fonds nach der Natur der Stiftungen eiserne Fonds oder nicht feststehende Fonds sind. ''DieAbdeckung desLombarddarlehns habe im Sinne von Br. Lisser zu erfolgen und zwar bis zum I. April 1914. Br. Lisser bemerkt noch einmal, daß also die 40 000 M. abzulösen und dafür reguläre Effekten zu beschaffen seien. Es sei vielleicht zweckmäßig, im Finanzbericht, eine Notiz anzubringen, daß das Lombarddarlehen bis zum 1. April 1914 gelöst werde. Br. Je sei söhn erwähnt, daß die Zinsen der Julius und lenny Tietz-Stiftung uns nur zur Hälfte zuflössen, das Kapitaf aber mit der ganzen Summe (25 000 M.) angeführt sei, während doch die Hälfte ' (12 50J M.) dein Berliner Frauenverein gehöre. Nachträglich sei hier als Antwort vermerkt, daß das gesamte Kapital ui;ter Verwaltung der Großloge steht Die Hälfte der Zinsen wird dem Frauenverein gutgeschrieben. Ferner fragt Br. J e-s e 1 s o h n an, warum der Schwesternpensionsfond nicht im Finanzbericht angeführt sei. Als Antwort sei auch hier nachträglich erwähnt, daß das Finanz-Komitee seinen Bericht mit dem 31. Dezember 1912 abgeschlossen hat und somit der erst im Januar 1913 überreichte Stifiungsbetrag noch nicht erwähnt sein kann. Zu den Anträgen der hanseatischen Lqgen die Mischehe betreffend bringt Br. Jeselsohn an dieser Stelle die Wünsche — 1*6 -