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Bericht der Großloge für Deutschland · 1913-11-01 · Nr. 11 - November · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1913
Issue
Nr. 11 - November
Date
1913-11-01
Page
[Seite] (sequence 16)
Language
German
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. stationiert werden dürften. Der Antrag wurde angenommen. Im Laufe .der Zeit hatten sich nun, wie aus dem Vorhergesagten erhellt, zwei Kategorien von Schwestern ergeben; die eine, bestehend aus den in Berlin ausgebildeten Schwestern, war durch ihre Zugehörigkeit zum Berliner Mutterhause gegen Alter und-Invalidität versichert, wofür wir pro Schwester und Jahr M. 250.— in den Pensionsfond des Berliner Vereins zahlten; die andere, die in Cöln und Breslau ausgebildeten Schwestern, waren nicht versichert, und da wir ohnehin für das Alter unserer Schwestern Vorsorge zu tragen hatten, muliten wir schon für diese einen Pensionsfond rechtzeitig anlegen; und da eirv-solcher Pensionsfond umso sicherer fundiert ist, je breiter die Basis ist, auf der er steht, und auch um der so notwendigen Einheitlichkeit willen, mußte es uns sehr bald wünschenswert erscheinen, auch die aus dem Berliner Mutterhaus kommenden Schwestern unserem Pensionsfond anzugliedern. Hierzu kam die sehr bald sich unangenehm bemerkbar machende Verschiedenheit der Tracht, die es uns notwendig erscheinen ließ, eine Großlogentracht einzuführen, ein Vprhaben, dem sich der Berliner Verein widersetzen mußte. So beschlossen wir, diesem zwiespältigen Zustand ein Ende zu machen. Wir stellten die „Berliner Schwestern" vor die Alternative, welcher Vereinigung sie angehören wollen, der Großloge oder dem Berliner Verein, und der Erfolg war ein für uns durchaus erfreulicher, da sämtliche Schwestern einmütig erklärten, daß sie bei der Großloge verbleiben und aus dem Berliner Verein austreten wollten. Das geschah denn auch sofort und wir konnten nun damit rechnen, daß alle von uns ausgebildeten Schwestern tatsächlich ausschließlich zu uns gehörten. Aber nicht nur der Pensionsfond war zu regeln, sondern es war, wie Br. Feldmann nachgewiesen hatte, auch bezüglich der übrigen Versicherungsarten ein wirres Durcheinander, da die meisten unserer Stationen in dem Glauben standen, daß die ihnen überwiesenen Großlogenschwestern gegen die verschiedenen Vorkommnisse durch die Großloge versichert seien, was tatsächlich nicht der Fall war. Es handelte sich um folgende Versichefungsarten: gegen Krankheit, gegen Unfal I, gegen Haf tpfl icht Z ur Besprechung und Regel ung aller dieser Dinge trat das Krankenschwesternkomitee am 18.Mai d.Js. zu einerSitzung zusammen, in der bestimmt wurde, daß die Stationen die bei ihnen arbeitenden Schwestern gegen Krankheit frei der zuständigen Krankenkasse ^zu versichern haben und außerdem die erforderlichen Marken für die Landesversicherung kleben müßten, daß aber die Versicherung gegen Unfall und Haftpflicht zentraliter eingegangen und die Stationen für den auf sie entfallenden Betrag belastet werden sollen. Mit der Vorarbeit für die beiden letzten Versicherungsarten wurde ein Subkomitee betraut. Dieses solltemitdem vom Krankenschwesternkomitee gewählten Arbeitsausschuß dann endgültig die Versicherung abschließen. Dies ist dann auch geschehen. Gleichzeitig wurde in der erwähnten Sitzung beschlossen, daß gegen Alter und Invalidität (Psnsicnsversicherung) die Großloge eine Versicherung in sich selbst vornehmen und zu diesem Zweck einen Pensionsfond ansammeln solle, zu dem jede Station pro Jahr und Schwester M. 250.— beizutragen habe. Zur Begründung dieses Pensionsfond übergab Br. Maretzki die ihm zu seinem siebzigsten Geburtslage von der Großloge zur Verfügung gestellte Summe. Gleichzeitig flössen ein Geschenk des Br. Heymann-Görlitz im Betrage von 5000 M. und eine Stiftung der Geschwister Tietz von 12 500 M. zu, sodaß dem Pensionsfond ein Grundstock von 32 000 M. zugeführt werden konnte. Zum Zweck der Erledigung der für die Großlogenschwestern vorzuschreibenden Tracht wurde gleichfalls ein Subkomitee eingesetzt, welches dann in Uebereinstimmung mit dem Arbeitsausschuß und nach Prüfung durch die Stationsleiter die Tracht wählte. Eine andere Lücke hatte sich im Laufe der Zeit recht empfindlich herausgestellt Die dem Berliner Mutterhause noch zugehörigen Schwestern hatten ein „Mutterhaus", d.h. eine Stätte, in der sie glaubten sich stets zu Haus fühlen zu können, und die für sie eine geistige Zentrale abgab. Dieses fehlte den übrigen Schwestern und es stellte sich heraus, daß das dringende Bedürfnis vorlag, am Sitz der Großloge ein Mutterhaus zu errichten in Verbindung mit einem Schwesternheim, welches allen unseren Schwestern in gleichem Maße zur Verfügung stehen sollte, um dort, wenn es ihnen gefiel, ihren Urlaub zu verbringen, ihnen Gelegenheit zu verschaffen, mit Schwestern anderer Stationen in Gedankenaustausch zu treten, kurz, den äußerlich sichtbaren Mittelpunkt für unsere gesamte Organisation abzugeben. Um diese Lücke auszufüllen, stiftete die Witwe unseres Br. Julius Wagner einen Fond von 100 000 M., dessen Zinsen stiftungsgemäß für die „Ein-! richtung und Erhaltung eines Mutterhauses der Großloge in Berlin" bestimmt sind. Die für diesen Zweck etwa nicht erforderlichen Zinsen dürfen von der Groß- — 163 —

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