Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 7 - Juli
- Date
- 1913-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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versichexr. Soweit wie möglich sollen von der Großloge Kollektiwersicherungen vorgenommen werden, und sie soll jede einzelne Station mit den Auslagen belasten. Ferner wünscht Redner, daß die Stationen nur Schwestern der Großloge beschäftigen sollten. Br. L i e b h o 1 d stimmt mit den Vorrednern darin überein, daß die Zentrale bei der Oroßloge bleiben müsse, schon der Schwestern wegen. Er wendet sich'aber gegen Br. Marx und meint, daß die Unfallversicherung absolut notwendig sei, zumal der Betrag von 22 Mark kein—hoher sei. Die Oroßloge müßte außer der 250 Mark Pensionsversicherung noch 25Mark mehr für die Unfallversicherung von den Stationen verlangen. — Er stellt einen diesbezüglichen Antrag. Redner ist auch für eine Versicherung gegen Krankheit, damit die Schwestern in Krankheitsfällen in den Krankenhäusern ein Krankenzimmer zweiter Klasse und die entsprechende Pflege erhalten können. Br. Metzenberg: Die Ansichten über die Unfallversicherung gehen auseinander. Br. Marx und ich sind gegen die Unfallversicherung; aber ich glaube, daß sie doch teilweise nötig ist, insbesondere für kleinere Stationen, die die 5 Mark pro Tag, die sie von der Versicherungsgesellschaft erhalten, für die Ersatzschwester verwenden könnten. Für das einzusetzende Komitee schlage ich die BBr. Bacher, Wölpe und Landsberg vor mit der Vollmacht, die Versicherungsfragen endgültig nach ihrem^ Ermessen zu regeln. Br. L i e b h o I d ist für die Wahl von drei Berliner Brüdern. 3r. Maretzki unterstützt den Vorschlag des Br. Metzenberg. Br. Hirsch tritt ebenfalls für die Unfallversicherung ein, weil die Stationen bei Erkrankung von Schwestern für ihren Aufenthalt in der zweiten Klasse eines Krankenhauses einen Zuschuß von 5 Mark geben müßten. Br. Wölpe meint, Aerzte und Schwestern können nicht genug versichert sein. Br Marx bittet, zu beschließen: Die Oroßloge übernimmt die Versicherung und setzt ein Komitee ein nach dem Vorschlag des Br. Metzenberg. Br. Metzenberg faßt nochmals seine Anträge zusammen : Das Komitee beschließt: 1. eine Pensionsversicherung in sich bei der Großloge zu errichten, 2. eine Unfallversicherung zentral von der Großloge vorzunehmen, 3. eine Haftpflichtversicherung von der Großloge vorzunehmen, 4. Einsetzung eines Komitees zur Ausführung der Beschlüsse. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen, der Antrag 2 mit 10 Stimmen gegen 3 angenommen, der Antrag 3 mit Stimmenmehrheit angenommen, der Antrag 4 einstimmig angenommen. In das Komitee werden einstimmig gewählt: die BBr. Bacher, Wölpe und Landsberg. Die Brüder nehmen die Wahl dankend an. Ueber die Schwesterntracht findet eine eingehende Aussprache statt, bei der die Mitglieder Metzenberg, Goldschmidt, Liebhold, Marx, Maretzki, Lahnstein, Wolff, Pfeffermann und Frau Komm.-Rat Wagner ihre Wünsche und Vorschläge äußern. Schließlich gelangt ein Antrag des Br. Metzenberg auf Einsetzung eines Subkomitees für die Kleiderfrage, bestehend aus den BBr. Lahnstefn und Goldschmidt, einstimmig zur Annahme. Br. Marx bittet noch, mit zu beschließen, daß die Vorschläge des Subkomitees den einzelnen Stationen zur Begutachtung vorgelegt würden. Auch dieser Zusatzantrag wird angenommen. Die Beratung des Normalstatuts. Die Beratung des Normalstatuts leitet Br. Maretzki mit folgenden Worten ein : DieKrankenschwesternsache ist bereits im Jahre 1900 von der Großloge angeregt und in die Hand genommen worden. Auch hat sie beträchtliche Opfer in dieser Angelegenheit gebracht. Nach einer Reihe von Jahren hat sich eine Richtung unter Führung des ßr. Feldmann in den Logenkreisen geltend gemacht, die die Frage aufgeworfen hat, ob es zweckmäßig sei, daß die Großloge als Zentrale die Regie des Krankenschwesternwesens in ihrer Hand behalte. In der letzten Großlogensitzung wurde ein besonderes Komitee zur Prüfung dieser Frage eingesetzt, das am 25. Juni 1911 in Frankfurt getagt und beschlossen hat, daß die Regie des Krankenschwesternwesens weiter von der Großloge wie bisher geführt werden solle. Soll nun die Schwesternorganisation künftighin sich in gesunden Bahnen bewegen, so mssen Satzungen geschaffen werden, die das Verhältnis der Großloge zu den einzelnen Stationen festlegen. Den Stationen die Ausbildung und Anwerbung von Schülerinnen selbst zu überlassen, könnte zu Rivalisierung unter den einzelnen Stationen führen. Danri läge die bestimmte Gefahr vor, daß die Stationen, um möglichst schnell und möglichst viele Schwestern zu bekommen, nicht wählerisch genug in der Auswahl der Schülerinnen sein würden. Das Schwesternmaterial würde sich sicher verschlechtern, das gesamte Niveau der Schwestern würde herabsinken, und die gute Sache würde eine schwere Ein- — 100 —