Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 5 - Mai
- Date
- 1913-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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minenten Einfluß von christlichen Betriebsleitern zurückzuführen ist (was ja bei den Banken nur selten der Fall sein dürfte), die dem Betreffenden manchmal kaum bewußte aber förmlich Blute liegende Aversion gegen die Juden mitsprechen — aber als •treibendes Motiv kann ich den Antisemitismus in allen diesen Fällen nicht erachten, einmal wegen der überzeugenden Kraft der vorgebrachten sachlichen Gründe und ganz insbesondere deshalb, weil die sonstigen Ursachen des Antisemitismus — Neid und Mißgunst, Auflehnung gegen die Autorität eines Juden usw. — bei dieser Frage absolut nicht mitsprechen. Eine Bekämpfung dieser Zurücksetzung scheint mir daher keineswegs vorwiegend oder auch nur im wesentlichen gegen Ausflüsse der antisemitischen Bewegung gerichtet zu" sein und deshalb kann hier völlig dahingestellt bleiben, ob es überhaupt statthaft oder zweckmäßig ist, in den Logen eine Abwehr gegen antisemitische Bestrebungen: und deren Folgen zu organisieren. Eine z w e i t e Vorfrage ist schon von vielen Seiten diskutiert worden, ob wir uns bei einem evtl. Vorgehen gegen die wirtschaftliche Zurücksetzung nicht auf das, wenigstens bisher streng verbotene Gebiet der Politik oder Sozialpolitik begeben. In einem in den Akten der üroßloge über diese Materie befindlichen Vortrage, der mit dem Namen Jacobus gezeichnet ist, wird diese Ansicht als unanfechtbar vertreten. Der Autor führt aus, das Gebiet reicht-unzweifelhaft in die Politik hinein, und wenn auch bei dem pulsierenden Leben unserer Zeit über kurz oder lang die Politik in unsere Hallen einziehen werde, so sei sie doch gegenwärtig durch Logenstatut und bürgerliches Gesetz streng verpönt, und deshalb dürfe die Frage des wirtschaftlichen Antisemitismus nur insoweit von den Logen behandelt und bearbeitet werden, als es nach den Gesetzen statthaft sei. Der Verfasser geht von falschen Voraussetzungen aus. Politische Angelegenheiten sind nach anerkannter Definition öffentliche Angelegenheiten, die als solche unmittelbar den Staat, seine Gesetzgebung oder Verwaltung berühren, seine Organe und Funktionen in Bewegung setzen, insbesondere auch die Angelegenheit der staatsbürgerlichen Rechte. Es genügt nicht, daß der fragliche Gegenständ unter Umständen und Bedingungen in die Interessen und Aufgaben des Staates hinübergreifen könne. Angesichts dieser von unseren höchsten Gerichtshöfen festgestellten Begriffsbestimmung erscheint es unzweifelhaft, daß wir es hier mit einer politischen Frage nicht zu tun haben, Ebensowenig führt uns die Frage in das sozialpolitische Gebiet hinein, wie man auch diesen strittigen Begriff auffassen mag, — ganz gewiß nicht, wenn man darunter politische Angelegenheiten sozialer Natur versteht weil eben der Staat oder seine.Organe nicht unmittelbar in Bewegung gesetzt werden sollen, aber auch dann nicht, wenn als sozialpolitische Angelegenheit die auf Förderung der Interessen einer bestimmten Gesellschaftsgruppe als solcher -gerichteten Bestrebungen, die den gleichartigen Interessen der übrigen Gesellschaftsgruppen entgegengesetzt sind, erachtet werden. Denn wir streben ja im Gegenteil nür die Gleichberechtigung mit den übrigen Gesellschaftsgruppen an und wehren uns nur gegen die Zurücksetzung anderen gegenüber. Danach ist es den Logen nach unseren Gesetzen, und soweit sie eingetragene Vereine sind, auch nach dem bürgerlichen Recht nichf verboten, -sich mit der vorliegenden Frage zu beschäftigen, weil sie weder politischer noch sozialpolitischer Natur ist Die Untersuchung dieser beiden Vorfragen hat erwiesen, daß prinzipielle Bedenken gegen eine Behandlung der Frage in den /Löge n nicht, bestehen.. Ihre Erörterung in den Logen ist.aber nfcht allein statthaft, sondern sogar dringend, geboten und zu empfehlen — vorausgesetzt, daß sie sich in richtigen Bahnen und im Sinne und Geiste der Ordensidee bewegt. Denn es ist ja nicht bezweifeln, daß wir. uns in einem gefährlichen Notstande befinden, der ' schon jetzt von schädlicher Wirkung ist und bei weiterem Umsichgreifen die schwerwiegendsten Folgen nach sich ziehen müßte, wenn nicht beizeiten Abhilfe geschafft wird. Allerdings nützt eine rein akademische Behandlung der Frage nur sehr wenig. Wenn in dem schon berührten Aufsatz von Jacobus resümiert wird, die Logen sollen «ich "mit der Bekämpfung des wirtschaftlichen Antisemitismus nur insoweit beschäftigen, als sie bemüht sein sollten l. bedeutende und im , ökonomischen Leben einflußreiche Männer in ihre Reihen zu ziehen, . 2. durch Selbsterziebung die Ac'hning aller Neben - menschen zu erwerben und durch ihr Beispiel auf die außerhalb des. Ordens Stellenden zu wirken, 3. durch öffentliche Vorträge über jüdische Geschichte, Judentum u. dergl.' ,unsere Glaubensgenossen zu bilden und zu rückgratfesten Menschen zu erziehen, so sind das Aufgaben, die uns. ohnehin obliegen und mit der liier erörterten Frage nur in losem-Zusammenhange stehen. Einen praktischen Nutzen' für -die nächste Zukunft und eine Abwendungder in bedrohliche (