Mannheim
Compact Memory

Bericht der Großloge für Deutschland · 1913-04-01 · Nr. 4 - April · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1913
Issue
Nr. 4 - April
Date
1913-04-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4864325-6029030-6074212--1479-4865606
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

nicht ein, denn die Mitgliedschaft hänge nicht nur von der Beitragszahlung, sonden auch von dem moralischen Verhalten des Bruders ah, der der Jurisdiktion des Ordens — beispielsweise, was hier nahe liegt: — bezüglich der Möglichkeit eines Ausschlusses aus dem Orden — genau so wie sonst unterstehe. Die Fraternitas-Loge, die auch damals den Antrag gestellt hatte, bringt ihn nunmehr erneut in Anregung. Br. Cohn macht im allgemeinen die Begründung, die Br. Joachim gegeben hat, zu der seinigen. Eine ungleiche Behandlung der Brüder finde nicht statt. Den einzelnen Logen würden Mittel zugeführt, durch die sie ihre Aufgaben noch besser erfüllen könnten, denn es sei kein Zweifel, daß eine solche Einrichtung zur Nacheiferung anrege. Wenn rreben dem eigenen Herzensbedürfnis ein Stückchen Eitelkeit mitwirke, so sei das auch kein Unglück. Das komme bei einer großen Anzahl wohltätiger Handlungen vor. Es sei schließlich gleich, ob eine Loge einen Bruder als Stifter in ihren Büchern dauernd unter den Namen der Spender aufführe oder ob sie seinen Namen im Anschluß an die Mitgliederliste als immerwährendes Mitglied verzeichne. Es liege kein Grund vor, den im Jahre 1896 gefaßten Beschluß wieder aufzuheben. In welchem Sinne die Fraternitas-Loge Beiträge zur immerwährenden Mitgliedschaft verwendet wissen will, ygeht aus den Satzungen des Stiftungen-Fonds hervor, den sie besitzt. Sie lauten: 1) Der Stiftungen-Fonds bildet sich aus den Kapitalien, die zur Erlangung der immerwährenden Mitgliedschaft gestiftet werden, sowie aus sonstigen Stiftungen. 2) Die Zinsen des zur Erlangung der immerwährenden Mitgliedschaft hinterlegten Kapitals werden bei Lebzeiten des Stifters zur Deckung des jeweiligen Beitrage^ zum Logenfonds verwendet. Etwaige Überschüsse fließen demselben ebenfalls zu. J 3) Sind die Zinsen des hinterlegten Kapitals infolge Herabsetzung des Zinsfußes oder Erhöhung des Beitrages zum Logenfonds zur Deckung des letzteren nicht mehr ausreichend, so ist der Stifter verpflichtet, entweder das hinterlegte Kapital entsprechend zu ergänzen oder das Fehlende in bar zu erlegen.' Nach dem Tode des Stifters hört diese Verpflichtung auf. 4) Das hinterlegte Kapital nebst Zinsen steht nun der Loge ebenso zur Verfügung wie sonstige Stiftungen, über die eine besondere Bestimmung nicht getroffen ist 5t Der Stiftungen-Fonds wird nach denselben Grundsätzen verwaltet, wie der Logenfonds und der Witwen- und Waisenfonds. Diskussion: Br. Ginsberg erwähnt, daß es in der Herthold Auerbach-Loge nichts Ungewöhnliches sei, daß für einen verstorbenen Bruder der Beitrag weitergezahlt werde. Die Möglichkeit der Einrichtung einer immerwährenden Mitgliedschaft sei gegeben, es müsse nur der Charakter einer Verleihung eines Sonderrechtes wegfallen. Br. Co h n äußert sich noch einmal über die Form der Einzahlung des Kapitals. Die Einzahlung könne bei Lebzeiten erfolgen oder testamentarisch verfügt werden. Br. Schul höfer erklärt sich gegen die Einrichtung Die Brüder sollten lieber Stiftungen anbrin en als gewissermaßen auf Umwegen sich eine Art von Ehrenrechten verschaffen. Br. Motzenberg ist aus demokratischen Gründen gegen die Einrichtung. Br. Jeselsohn möchte demgegenüber festgestellt wissen, daß eine Differenzierung der Leistungen der Brüder nicht stattfindet. Br. Jeselsohn stellt als Versammlungsleiter am Schluß der Debatte den Satz zur Abstimmung: „Es bleibt den einzelnen Logen überlassen, im Sinne der Ausführungen des Referenten eine immerwährende Mitgliedschaft einzuführen." . Die Annahme erfolgt gegen eine Minderheit von einem Drittel der abgegebenen Stimmen. Anstellung von Juden in Banken etc. Die wichtige Frage der Anstellung von Juden in Banken und industriellen Unternehmungen etc., die eine Zeitlang ruhte, hat der Geschäftsäusschuß gern auf Anregung der w.üermania-Loge auf die Tagesordnung der diesmaligen Sitzung des G.-K. gesetzt. Br. Baumann,, der zusammen mit Br. Kuznitzky das Material behandelt hat, faßt die leitenden Gesichtspunkte und seine persönlichen Wünsche zur Sache noch einmal zusammen. Als Grundlage der Besprechung dient das bereits früher im Druck versandte Referat von Br. Kuznitzky, bezw. das Korreferat von Br. Baumann. Von einer öffentlichen Bekämpfung des zur Beratung stehenden Übelstandes müssen wir absehen. Die kann hur dem Central-Verein verbleiben, dem geeignetes Material einzusenden ist. Die Gefahr der Proletarisierung des jüdischen Nachwuchses ist aber so bedenklich, daß wir von innen heraus alles tun müßten, um ihr entgegenzuarbeiten. Die Zurückdrängung der Juden geht weit über ein einzelnes Gebiet hinaus. Der Referent zieht u. a. die Verhältnisse auf dem Gebiete des ostdeutschen Getreidehandels heran. Innerhalb des Arbeitsmarktes sei auch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.