Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 4 - April
- Date
- 1913-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Hr. Stein erhält das Schlußwort, in dem er darauf hinweist, daß der Etat des Verbandes 20 000 Mark betrage. — Gegen wenige Stimmen wird Beschluß: Das General-Komitee bewilligt 1000 Mark für den •Verband der jüdischen Jugendvereine. Umbau einer Synagoge .— Gesuch. Br. Timendorfer bringt das Gesuch einer Svnagogengemeinde um Bewilligung einer Unterstützung für einen Umbau vor das General-Komitee, weil es ihm am Herzen liegt, die Stimmung des Komitees zu Fragen dieser Art kennen zu lernen. Der Geschäftsausschulj hat sich nicht befürwortend zu der Frage stellen können. In der Diskussion lehnt Br. Moritz aus Kenntnis der Verhältnisse heraus die Unterstützung ab. Das General-Komitee beschließt demgemäß. Mischehen. Br. M a r e t z k i referiert. Eine Loge hat die Anfrage gestellt, ob es zulässig sei, in ihre Nebengesetze eine Bestimmung einzufügen, derzufolge ein lediger Bruder in dem Falle aus der Loge ausscheiden müsse, wenn er eine Ehe mit einer NichtJüdin eingehe. Die Zustimmung zu dieser Anfrage würde naturgemäß auch besagen, daß jemand, 'der bereits eine Mischehe eingegangen ist, Aufnahme in die Loge nicht finden könnte. Der Referent stellt sich auf den Standpunkt, daß man eine so allgemein gehaltene Bestimmung von außerordentlicher Tragweite unmöglich aufnehmen könne. Der einzelne Fall für sich sei zu prüfen. Der könne ja unter Umständen ein derartig verwerflicher sein, daß der Ausschluß aus dem Orden -das Gegebene sei. Auf der anderen Seite seien doch 'aber auch allgemein-menschliche, ethische, moralische, soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die den Fall einer Mischehe in ganz anderem Lichte zeigen könnten. Selbstversjändlich müßte die Forderung erhoben werden, daß die Nachkommenschaft dem Judentum erhalten bleibe. An der lang ausgedehnten Dehatte beteiligen sich fast sämtliche Brüder. . Einem der Brüder ist der vom Referenten vorgetragene Standpunkt zu tolerant, ein anderer verlangt im Gegensatz dazu nur Pflichten ■ für das Einzelindividuum, das sich auch für seine Nachkommenschaft nicht zu binden brauche. Inte allgemeinen aber herrscht Einigkeit darüber, daß derjenige, der seine Nachkommenschaft nicht dem Judentum erhält, nicht in den Orden gehöre, wobei u a. betont wurde, daß ein Verlassen dieses Standpunktes gleichbedeutend wäre mit einem Verzweifeln an unseren. Aufgaben, an den Aufgaben der Zukunft. *" - 4! Die Anwort, die der Loge auf ihre Anfrage mitgeteilt werden soll, stützt sich auf Antrag der BBr. Merzbach und Moritz auf den § 22 der Allgemeinen Gesetze für die Logen des 8. Distrikts, Absatz 3. Sie ist in dem Sinne zu halten, daß betont wird: die fragliche Bestimmung könne nicht genehmigt werden, da die Ausschließungsgründe bereits im § 22 der Logengesetze erschöpfend niedergelegt.seien. Selbstverständlich betrachte das General-Komitee die Mischehe mit Rücksicht auf die Gefahren, die sie für den Bestand des Judentums habe, als eine unerwünschte Erscheinung. Ob aber das Eingehen einer solchen unter die Bestimmung des § 22 falle, sei Frage des einzelnen Falles. Krankenschwestern. Am Aufbau der Krankenschwesternorganisation wird mit besonderer Kraft gearbeitet. Br. Metzenberg, der über die Frage referiert, wird sämtliche Stationen der Krankenschwestern besuchen. Die Anträge des Br. Feldmann aus der Sitzung des Krankenschwestern- Komitees vom 22. Dezember 1912 (im Druck vorliegend als Bericht der Sitzung dieses Komitees) werden angenommen. Sie betreffen a) das Verhältnis des Krankenschwestern-Komitees zur ' Großloge, b) die Geschäftsordnung des Krankenschwestern-Komitees. Dem Krankenschwestern-Komitee wird innerhalb bestimmter Grenzen eine gewisse Selbständigkeit gelassen. Der Großpräsident oder der ihn vertretende Vicegroßpräsident kann die Ausführung eines gefaßten Beschlusses durch sein Veto verbieten; gegen dieses Veto ist Berufung an das Gen.-Korn, zulässig. Bezalel. Der Verein Bezalel ist — wie" Br. Metzenberg berichtet — mehrfach an uns mit der Bitte um Unterstützung herangetreten. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß es sich um ein unterstützungswürdiges Unternehmen handelt. Der Geschäftsausschuß hat jedoch festgestellt, daß 41 Einzellogen und Hunderte unserer Brüder den Verein bereits unterstützten. Aus diesem Grunde hat er es nicht für erforderlich gehalten, nun auch seinerseits eine weitere Unterstützung zu gewähren. Der Standpunkt ist dem Verein eingehend motiviert worden. — Da 3 Logen Widerspruch erhoben haben, wird dem General-Komitee Gelegenheit gegeben, seinerseits dazu Stellung zu nehmen. Das Komitee stimmt in Würdigung aller von dem Referenten vorgetragenen Gesichtspunkte dem Geschäftsausschuß bei. — Br. Timendorfer erwähnt bei dieser Gelegenheit, daß namens der vier Berliner Logen (als Stiftung eines ungenannt bleiben wollenden Bruders) im An-