Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 1 - Januar
- Date
- 1913-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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ausgewichen sind, wo sie überhaupt nicht oiler nur vorübergehend Beschäftigung gefunden haben, und nun enttäuscht und mittellos nach dem Stiefvaterlande zurückkehren. Die Situation bringt es mit sich, dali viele sich bei längerer Dauer^er Rückreise zur Wanderbettelei wenden. Die Einbeziehung dieser, Gruppe von wandernden Judciverklärt sicli aus der Mitarbeit des Hilfsvereins der deutschen Juden, der,dem Deutsch- Israelitischen Gemeindebunde seine Grenzbüros zur Verfügung gestellt hat Die grobe Gegengabe des D. I G. B bestand in der Schaffung der Provinzial- bzw. Landes^assen, dazu kommt noch seine jüdische Arbeiterki >!■ -nie in Weißensee, die einzige bis dahin vorhandene großzügige Institution auf diesem Gebiet. Am 1. Oktober 1910 hat die Deutsche Zentralstelle ihre Tätigkeit eröffnet, und obgleich es sich um eine ko replizierte Neuschöpfung handelte, arbeitete doch .der Apparat von Anfang an überraschend gut. Der ganze Aufbau von unten nach oben ist folgender: Iii jeder Gemeinde ist eine Ortskasse zu b ilden, deren Einnahmen sich aus den Beiträgen der persönlichen Mitglieder und tunlichst auch des Vorstandes zusammensetzen Daeine Unterstützung im Hause nicht mehr stattfinden soll (die Hausbettelei hat sich überlebt und ist trotz der mitwirkenden wertvollen religiös-ethischen Motive heutzutage ein Hindernis jedes Fortschrittes im Fremdeu-UnterstützungsweserT), so kann der von der Deutschen Zentralstelle aufgestellte Grundsatz nur immer von neuem eingeschärft werden, den Jahresbeitrag zur Ortskasse so zu bemessen, dali er der bisherigen jährlichen Aufwendung für Fremdenunterstützung entspricht. In dieser Beziehung können ■ unsere Brüder allerorten mit gutem Beispiel vorangehen Würde dieser Grundsatz überall befolgt, so käme eine ungeheure Summe zusammen, die für soziale Hillswerke von dauernder Wirkung verwendbar wäre. Das lehrt folgende einfache Erwägung: Schätzt man die, Zahl der ständig auf der Durchreise in -Deutschland befindliche» Wanderarmen niedrig auf 3000, und veranschlagt man die Unterhaltskosten für Kopf im Jahre auf 700 Mark, was gewiß nicht zuviel ist, wenn man bedenkt, dali der größere Teil der Unterstützungssumme beklagenswerter Weise dem Eisenbahnfiskus zufließt, so gelangt man zu einer Summe von über zwei- Millionen Mark im Jahre. Wenn man sich dem gegenüber die knappen Etats der grolien Hilfsinstitute oder der Wohltätigkeitsanstalten ansieht, so erkennt man die ganze UnWirtschaftlichkeit des bisherigen Systems, ganz zu schweigen von der moralischen Seite, wie Erziehung zum Müßiggang mit allen Folgen dieser bekannten Wurzel aller Laster. * Aber auch die Unterstützung durch die Ortskasse hat bedenkliche Folgen, dennsie erleichtert den Gewohnheitsbettlern den Betrieb ihres Gewerbes: was ihnen an 'der Höhe des eingeheimsten Betrages verloren ginge, brächte ihnen die schnelle Abwicklung des Geschäftes wieder reichlich ein. Im Zeitalter der Eisenbahn hält es nicht schwer, Zeit in Geld umzuwandeln. Mißlich ist ferner, daß in kleinen Gemeinden ehrenamtlich ätige Herren vielfach nicht in der Lage sind, sich über die Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bittsteller zu informieren, oder dali ihnen die Festigkeit fehlt, sich gegenüber den l nterstützungsunwürdigen ablehnend zu verhalten'. Deshalb wird in den organisierten Bezirken, die nach den Intentionen der Deutschen Zentralstelle arbeiten, die Unterstützung durch die Ortskasserl nur in Ausnahmefällen 'Erkrankung auf der Weise, notwendige Unterbrechung an Sabbat und Festtagen) geübt. Die Ortskassen liefern; „ ihrer Einnahmen an die Provinzialkassen, die die eigentlichen Abfertigungsstellen sind. In einigen Provinzen ist den lokalen Verhältnissen durch.Nebenabfertigungsstellen (Danzig neben Thorn. Halberstadt neben Magdeburg _u. s. w.) Rechnung getragen. * .1 Die Aufgaben der Provinzialkassen ergeben sich aus der nachstehenden statutarischen Festlegung ihres Zweckes: . Aus dem Normalstatut i der Provinzial- bzw. Landeskassen.' Es wird erstrebt: ai Die einheimischen.Annen an ihrem Wohnsitz durah Beschäftigung und erforderlichenfalls durch O Idzuschüsse unter Zuziehung der kommunalen Armenpflege /u unte'rstützeiv Außerhalb des Wohnsitzes findet eine Unterstützung grundsätzlich nicht statt. 1). Die ausländischen Wanderarmeu s.oller| nur am Sitze der Provinziaikasse unterstützt werden. Eine sachkundige Prüfung findei nach den von der Deutschen ' Zwitralsteile für jüdische Wanderarinenfürsorge in Berlin ausgearbeiteten Grundsätzen hinsichtlich der L'nterstützungsu ürdigkeit statt. Nacji einer erstmaligen Unterstützung soll eine zweite nur in besonders geeigneten Fällen gegeben werden. In allen geeigneten Fällen in die Arbeitsunterstützung der Barunterstiitzung vorzuziehen. Die Bittsteller sind in der^ nächst gelegenen Arbeitsstätte oder in einer durch die Aibeitsnachweise vermittelten freien Arbeitsstelle unterzubringen. ei Die Provinzial-i Landesikasse soll möglichst in dem Vorstande der innerhalb ihres Bezirkes bestehenden Arbeitsstätten, Arbeitsnachweise und Orenzbüros vertreten sein. d) Für die Rückwanderer, die auf dem kürzesten Wege nach ihrer Heimat zurückgebracht werden, trägt die l'rovinzialkasse nur die Kosten für die Reise bis