Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1913
- Issue
- Nr. 1 - Januar
- Date
- 1913-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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fikation als , Mitglied des Ehrenrats haben soll, der Beratung beiwohnt. Bedarf der Ehrenrat — oder das Berufungsgericht <— noch irgend welcher Aufklärung seitens des Anklägers, so mag es ihn in Gegenwart des Verteidigers hören, und zwar in nochmaliger Verhandlung, damit die etwaige Unklarheit auch von der Gegenseite aufgeklärt werden kann. Gemäß einer auch hierzu von der Deutschen Reichsloge bereits gefaßten Resolution würde ich vorschlagen, § 17 wie folgt zu fassen: „In der Verhandlung vor dem Ehr'enrat und in der Berufungsinstanz muß vor dem Referate des Berichterstatters ($ 6 Abs. 2) die Anklage durch ein hierzu vom Präsidenten erwähltes Mitglied des Ehrenrats vertreten, werden. Dieses Mitglied darf an der Beratung und Abstimmung des Ehrenrats nicht teilnehmen; desgleichen nicht der von dem Angeklagten oder dem Präsidenten erwählte Verteidiger, welcher gleichfalls Mitglied des Ehrenrats sein soll. Im übrigen wird, soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen getroffen hat, die Art des Verfahrens vom Ehrenrate selbst von Fall zu Fall bestimmt." Expräs. Schindler, Deutsche Reichs-Loge. Die Deutsche Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge. Von Dr. Wilhelm N e u m a n n. , Durch seinen Artikel „Jüdische Wanderarrnenfürsorge" in der Nbvembeniummer unseres Logenblattes hat sich Br. Dr. Romm das Verdienst erworben, die Aufmerksamkeit der Brüder aufs neue auf die so bedeutungsvolle soziale Aufgabe der Wanderarmenfürsorge, gelenkt zu haben. Es handelt sich, wie vielen Brüdern nicht gegenwärtig sein dürfte, um ein Gebiet, für das unser Orden sein Interesse von Anfang an bekundet und durch offizielle Beteiligung auch betätigt hat. Die hoch würdige Groliloge gehört neben dem D. I. G B., dem Hilfsverein der deutschen Juden und der Alliance Israelite zu den GründeYkörperscha^ten, leistet einen Jahresbeitrag und wird durch Br. Dr. Max Ginsberg als stellvertr Vorsitzender im Vorstande der Deutschen Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge vertreten. Auch sämtliche übrigen Vorstandsmitglieder gejiören unserem Orden an, es sind die Herren: Prof.' Dr. Martin Philippson (Vors.), Dr. Bernhard Kahn istellv. Vors.), Gabriel Hirsch-Halberstadt (Schriftführer), Dr. Wilhelm Neumann (stellv. Schriftführer), Julian Meisel (Schatzmeister), Max Beer (stellv. Schatzmeister). Ähnlich steht es um die leitenden Persönlichkeiten der Provinzialkassen. Der innere Zusammenhang der Großloge mit der Zentralstelle für Wanderarmenf ürsorgc wird dadurch gekennzeichnet, daß der Verband der Arbeitsnachweise der Großloge, mit seinen 57 angeschlossenen Logen-Arbeitsnachweisen sich den. Bestrebungen der Wanderarrrienfürsörge' in vollem Maße zur Verfügung gestellt hat4). Dankbar anerkennen muß ich auch eine Erklärung des Br. Dr. Sonderling in der denkwürdigen Konferenz-vom 5. Dezember 1909. Sie lautet: fc . „Ich habe den Auftrag, im Namen ,der Großloge die Erklärung abzugeben, daß wir sämtliche Bestrebungen zur Systemarisierüng des Wahderbettels unterstützen werden und unsere Mitglieder veranlassen wollen, in den Gemeinden die Unterl i Stützung auf privatem Wege aufzulassen. Wir glauben, daß Ihrer Sache durch diese Kleinarbeit viel genützt werden kann," Er hat damit sehr zutreffend die Aufgabe gekennzeichnet, die unseren Brüdern innerhalb der großen Organisation zufällt, und es ist meine. Absicht im Sinne des Br. Dr. Romm, diese höchst schätzenswerte Mitarbeit anzuregen. Als erstes erscheint mir zweckmäßig, zur Information der Brüder eine kurze Darlegung der Organisation für Wanderarmenfürsorge, von der die ostpreußische Provinzialkasse, auf die sich seine Erfahrungen beziehen, ein bedeutsamer Teil ist, zu g^tfefi. Wie sich das Wanderbettel weseh aus, den sozialen Verhältnissen^ unter denen unsere Glaubensgemeinschaft im verflossenen Jahrhundert gelebt hat, ^historisch entwickelte und welche •Modifikationen es in der neueren Zeit erfahren hat, habe ich in einer Studie „Reform des jüdischen Wander-Unterstützungswesens", die von Haus aus für unser Logenblatt bestimmt war, ausgeführt. Diese ist, .eberiso wie die interessanten und belehrenden Ausführungen des Br. Dr. Bernhard Kahn über den seitherigen Stand der organisatorischen Maßnahmen zum Zweck der Wanderarmentürsorge, durch das Büro der Deutschen Zentralstelle, Berlin W, Steglitzerstr. 85, portofrei zu beziehen». Ich darf in unserem Kreise als bekannt voraussetzen, was man unter einem jüdischen Wanderarmen zu verstellen hat. Der einschlägige Personenkreis ist aber nur die eine Hälfte der auf der Wanderschaft befindlichen Armen, denen unser Interesse gewidmet ist. Die andere bilden die sogenannten Rückwanderer, das sind diejenigen östlichen Glaubensgenossen, die aus dem Wanderbettel kein Gewerbe machen, sondern dem wirtschaftlichen Druck durch Auswanderung nach den westlichen europäischen oder überseeischen Ländern *) Hierzu siehe diese Monatsberichte Mfll Nr. 4. — 7 —