Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1908
- Issue
- Nr. 7 - Juni
- Date
- 1908-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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Sitzung des General-Komitees die ans wärt igen Mitglieder desselben unter tabrang der hiesigen Brüder die in Berlin bestehenden Institutionen besichtigen möchten, welche von den Logen und unter Mitwirkung der Grossloge geschaffen worden. Schluss der 8itzung 23/4 Uhr. . y i - * " Zur Frage dss geselligen Zusammenlebens der Brüder naeh Schluss der Arbeitssitzung. Das Fiotokoll der 20«. Ausschuss-Sitzung enthielt eine Notiz über den gestörten Frieden, der in einer Loge infolge Pokerspitlens entstanden ist. Daselbst wurde auch angeregt, die Frage der Ausgestaltang des geselligen Zusammenlebens der Brüder nach Schluss der Logensitzung in den Monatsberichten eingehend zu erörtern. " Zu dieser Angelegenheit äussert sich nun Br. Exprä«. Sc hol höfer in seinem Schreiben an uns folgendermaßen: „Die Frage des Spielens und insbesondere des Glücksspiels innerhalb der Logenräume, speziell in den sog. Nachsitzungen beschäftigte mich schon seit längerer Zeit; diesbezügliche Unterhaltungen pflegte ich wiederholt mit einigen Brüdern, insbesondere auch mit dem Generalkomitee-Mitglied, dem w. Expräs. Br. Beer - München. Im Interesse des Friedens und des Ansehens unseres gel. Ordens glaubte ich aber, vorläufig von einer öffentlichen Behandlung dieser Frage absehen zu müssen. Nachdem ich aber aus dem Protokoll der 208. Ausschusssitzung der hochw. Grossloge ersehen habe, dass diese Frage bereite zu unliebsamen Verhandlungen Anlass gab, halte ich es für angezeigt, meine Meinung an dieser Stelle zu veröffentlichen. Zunächst lasse ich die Mitteilungen einiger Brüder folgen: L Bei einem Stiftungsfeste einer Loge, der ich als Delegierter beiwohnte, war kaum das Brudermahl beendet, als schon an mehreren Tischen ein Pokerspiel entriert wurde und zwar ein Spiel um sehr hohe Einsätze, sodass manchmal Beträge auf dem Spiel standen, von denen eine bürgerliche Familie bequem einige Monate hätte leben können. Unbeachtet entfernte ich mich mit den übrigen Delegierten und suchte verstimmt unser Quartier auf. II. Gern würde ich der Anregung unseres w. Präs. folgen und auf meinen Reisen auswärtige Logen besuchen; allein kaum ist die offizielle Sitzung beendet, beginnt das Spiel; ich habe weder Anregung noch Genüss, von brüderlicher Aufmerksamkeit keine Spur; noch nicht einmal jene äusserliche Höflichkeit, die ich in jeder interkonfessionellen Gesellschaft zu finden gewohnt bin. Also das Uebel ist vorhanden, hat bereits üble Folgen gezeitigt und muss daher bekämpft werden. Der Jude neigt zum Glücksspiel, hier warnend, vorbeugend und helfend einzugreifen ist Pflicht der Löge. Um nicht als unfruchtbarer Nörgler zu erscheinen habe ich die Aufgabe, hier Abwehrmassregeln zu geben. Vor allem muss hier der Präsident eingreifen; nicht durch Drohen oder andere Gewaltmittel, j sondern durch Durchführung jener Ansichten, die im Begriff „Brüderlichkeit" enthalten sind. Er ist der Hausherr und muss diese Rolle mit Liebenswürdigkeit und Herzlichkeit absolvieren. So ist es z. B. in der Frankenloge Sitte, dass, wennmöglich, jeder auswärtige Bruder, sei es ein Bruder der Frankenloge oder einer andern Logg, zum Bahnhof oder in sein Hotel begleitet wird; ältere Brüder oder solche, die in entlegenen Stadtteilen wohnen, werden von jüngeren Brüdern nach Hause geleitet, kurz, es sind soviele gesellige Pflichten zu erledigen, dass zum Spiel, auch zum harmlosen Skat, keine Zeit bleibt, Die Nachsitzungen selbst sind bei uns nur eine Fortsetzung des offiziellen Teils. Hier finden jene Brüder das Wort, das sie in der geschlossenen Loge nicht erhalten konnten oder wollten. Hier werden jene Steckenpferde getummelt, für die sonst weder Zeit noch Raum vorhanden, die Brüder : machen, hier für ihre Spezial-Ideen Propaganda, wie z. B.! Krankenschwesteifragen, Mittel gegen Landflucht und dergl. und gar oft finden solche Lieblingsfragen einzelner ihre Fortsetzung noch bis zu früher Stunde in den Cafes. . Ich wiederhole also: durch das Glücksspiel nach geschlossener Loge wird der schöne Schlusssatz jeder Logensitzung: .und lasse die Brüder in Frieden ziehen" profaniert und zur Phrase herabgedrückt und mit ihm das ganze, trotz aller Kritik erhebende Ritual. Das muss vermieden werden, und kann so leicht vermieden werden. Der Präsident, die Beamten, die Brüder haben doch die Pflicht jedem Logenbesucher nicht „Brüderlichkeit" will ich sagen, aber soviel Aufmerksamkeit und Liebenswürdigkeit entgegen zu bringen, wie dies in jeder bürgerlichen Gesellschaft Sitte ist. Insbesondere sind Gäste, ältere Brüder, neu aufgenommene Brüder und dergl. mit ganz spezieller Aufmerksamkeit zu behandeln, so dass für ein Spiel gar keine Zeit sich findet. Noch eins: wenn der Präsident und die Beamten bemüht sind, durch Wort und Haltung und durch die äussere Erscheinung, wenn die Brüder durch liebevolle Aufmerksamkeit und rege Teilnahme an den Logenarbeiten zu erkennen geben, dass das Erscheinen zu den Sitzungen nicht die Erfüllung einer lästigen Pflicht ist, sondern dass es sich um eine Weihestunde handelt, dann ist es unmöglich, dass die Töne, welche in der Arbeitssitzung angeschlagen werden, so rasch abklingen. Es ist dann der Rückschluss naheliegend. Wird in der Nachsitzung gespielt, dann war die geschlossene Sitzung nicht das, was sie sein soll und muss. Das einzige Mittel also gegen das Glücksspiel in den Logenräumen ist: die würdige Arbeitssitzung.u Zur Illustration, dass die Juden von jeher eine gewisse Schwäche fürs Kartenspiel besassen, stellt uns dieser Bruder einen Erlass aus dem Jahre 1775 zur Verfügung, auf den ihn Br. Dr. Hornel aufmerksam gemacht hat, und der seines Alters wegen hier veröffentlicht werden mag: Die Juden sollen sich alles Spielens enthalten. Nachdem dahier die Anzeige geschehen, dass mehrere Hoch-' forstl. Schutzjuden dem Spielen sowohl in allhiesigen Kaffeeais sonstigen Privathänsern dergestalten nachgehen, dass auch manche bereits ihr ganzes Vermögen dabey zugesetzet. und sich gänzlich ruiniert haben, und nun dergleichen verderbliches Unwesen ferner nicht geduldet werden kann: als