Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1908
- Issue
- Nr. 7 - Juni
- Date
- 1908-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 88 — Nach kurzer Debatte wi»-d der Freibrief für Icsterburg einstimmig bewilligt. Ueber den Zeitpunkt der Installation, sowie über den der Loge beizulegenden Namen wird die Entscheidung dem Geschäftsausschuss überlassen. Hierauf macht der Grosspräsident die Versammlung darauf aufmerksam, dass die Punkte £, 3, 4, 5 und 6 der Tagesordnung, bei denen es sich um Unterstützungsgesuche handelt, mit Absicht einzeln aufgeführt seien und für jedes Gesuch ein Referent bestellt sei, damit durch die Aussprache das Prinzip festgestellt werden könne, wo die 'Grossloge geben und wo sie sparen solle. Der geschäftsführende Ausschuss möchte aus der heutigen Debatte über diese Punkte die Direktive gewinnen, wie ersieh in Zukunft bei Unterstützungsgesuchen zu verhalten'habe. In der an die einzelnen Referate sich anschliessenden, überaus eingehenden Aussprache sprechen die Brüder in der Hauptsache folgende Ansichten aus. Der Orden sei kein . Wohltätigkeitsverein, er habe nur dort einzugreifen, wo es sich um ethische Momente handele oder um bedrohte Existenzen einzelner Brüder und wo die Logen zu schwach seien, wirksam zu helfen. Andere wieder meinten, die Grossloge habe keine Wohltätigkeit zu üben, dürfe aber bei außergewöhnlichen Fällen wie Pogromen nicht untätig sein; ihre Hauptaufgabe solle allerdings darin bestehen, die einzelnen Brüder auf das Unglück aufmerksam zu machen und sie anzuregen, in den bekannten Hilfsorganisationen, denen unsere Brüder wohl sämtlich angehören, fleissig und tätig mitzuarbeiten. Andere führten aus, auch im Sparen dürfe man nicht zu weit gehen; wohl solle verhütet werden, dass für ein und dieselbe Sache dreimal gegeben werde, und zwar von den Brüdern, den einzelnen Logen und der Grossloge, aber von allen Unterstützungsaufgaben, die an die Grossloge herantreten, sich fernzuhalten, gehe nicht an. Aus dem Grunde müsse folgendes Prinzip beachtet werden. Sachen, die lokaler Natur sind, können von Einzellogen erledigt werden; bei Angelegenheiten allgemeiner Art dagegen, sei es auf ethischkulturellem Gebiete, sei es bei allgemeinen Unglücksfällen, wie Erdbeben, Feuersbrunst und dgl. mehr, müsse die Grossloge, wenn in Wirklichkeit Not vorhanden ist, nach Kräften eintreten. Viele Brüder wünschen, die Grossloge solle wie bisher mit allen grossen Institutionen in Tätigkeit bleiben; sie solle Wohltätigkeit im grossen üben, dagegen die Wohltätigkeit im kleinen sollen die einzelnen Logen im Vereine mit den Gemeinden besorgen, da sonst die Nichtbrüder zu sehr geschont, während die Brüder zu sehr in Anspruch genommen würden. Die Ansicht einzelner Brüder wiederum geht dahin, dass die Grossloge bei Unglücksfällen, die grosse Hilfsaktionen erheischen, nicht Geld, sondern ethisch autoritative Kräfte zu stellen habe, wie es s Z. bei der Unterbringung der Pogromwaisen geschah. Eine von Br. Peiser eingebrachte Resolution lautet: „Die Wohltätigkeitsaktionen der Grossloge beschränken sich auf diejenigen Fälle, welche von der Allgemeinheit des Judentums als Unglück anzusehen sind; abzulehnen sind Unterstützungen für Zwecke, welche nur lokale Bedeutung besitzen, soweit es sich nicht um Institutionen handelt, die als Ordens- resp. Logen-Institute zu betrachten sind." Ceber dieselbe findet keine Abstimmung statt, da das, was die Resolution besagt, in der Debatte allseits zum Ausdruck gelangt ist, das sich der Geschäftsausschuss als Richtschnur wird dienen lassen. Von den 4 Unterstützungsgesuchen werden 3 abgelehnt, hingegen wird für das vierte Gesuch eine Summe von 100 M. bewilligt. Br. Timendorfer fragt hierauf an, ob die Reden der Generaldebatte, die sich bei der Vollversammlung an den Bericht des Grosspräsidenten angeschlossen haben, veröffentlicht werden sollen. Auf ihn hätten die Reden sehr gewirkt, und er glaube sicherlich, dass diese Reden auch sehr gutes, anregendes Material für Logensitzungen sein könnten. Im Falle der Zustimmung möchte er anregen, für die Redaktion dieser Veröffentlichungen ein Komitee einzusetzen. Diese Anregung wird zum Beschluss erhoben; zu Mitgliedern des Komitees werden die Brüder Maretzki, Ginsberg, Metzenberg, Stein und Wolff berufen. Das Täbleaufür die Besuche der Logen wird wie folgt festgestellt: W i s 1 o c h : Nassau-, Dalberg-, Mosel Loge. B e r g e 1: Stuttgart-, Berend Lehmann-Loge. Bloch: Ostpreussische-, Borussia-, Hohenzollern-, Libanon- Loge. , ' , . Ginsberg: Anhalt-Loge. Kuznitzky: Moritz Lazarus-, Zion-Loge. Metzenberg: Henry Jones-, Toleranz-Loge. Stein: Leipzig-, Victoria-Loge. Bacher: Leopold Zunz-, Jacob Plaut-Loge. B a e r w a 1 d : Amicitia-, Gabriel Riesser-Loge. Beer: Unitas-, Saar-Loge. C a h e n : Düsseldorf-, Eintracht-Loge. Flörsheim: Westfalia-, Glückauf-Loge. Frank: Fraternitas-Loge. H ö n i g e r : Concordia-, Mamreh-, Humboldt-, M. Sachs-, Humanitas-, Veritas-Loge. Jeselsohn: Rhenus-, Starkenburg-, Lothringen-Loge. L i e b h o, 1 d : Carl Friedrich-, Herder-, Breisgau-Loge. Meyer: Erfurt-, Julius Bien-, Germania-Loge. Moritz: Pommerania-, Esra-Loge. Pj*iser: Caritas-, Silesia-j Eger-, Raph. Kosch-Loge. Schulhöfer: Maimonides-, Julius Plotke-Loge. Wahl: Kaiser Friedrich-, Sinai-Loge. Ueber die Aenderung der Monatsberichte referiert Br. Maretzki; er nimmt Bezug auf sein in der Grosslogensitzung gehaltenes Referat und die dort aufgeführten Thesen und betont, dass es sich hier um zwei Dinge handele, und zwar um formale und prinzipielle Dinge. Ueber die Form und die Formalien könne man leicht hinwegkommen, hingegen aber müssten die prinzipiellen Dinge besprochen werden. Zunächst ist die Frage, sollen die Monatsberichte einen vertraulichen Charakter besitzen, oder auch an Nichtbrüder gegeben werden dürfen (These a). Es werde namentlich von vielen Seiten gewünscht, dass unsere Monatsberichte zu Piopagandazwecken benutzt würden. Referent ist für den vertraulichen Charakter der Monatsberichte. Br. Timendorfer teilt bei dieser Gelegenheit mit, dass