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Bericht der Großloge für Deutschland · 1908-04-01 · Nr. 5 - April · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1908
Issue
Nr. 5 - April
Date
1908-04-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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in der Loge, dem Gedanken näher zu treten, um die Jogend anf diesem Wege dem Judentum zu erhalten. Oft genug ist dabei der Satz variiert worden, wer die Jugend hat, hat die Zukunft, oder wer die Zukunft haben will, muss die Jugend haben; hoffen wir, dass uns beides gehört, Zukunft und Jugend. Von all den andern Anträgen und Beratungsgegenständen, für welche ich auf die nachfolgende Zusammenstellung der gefassten Beschlüsse hinweise, will ich nur noch die Festlegung der Beiträge in der bisherigen- Höhe von 5 und 3 M. hervorheben, weil es da manchmal bei der Debatte den Anschein erwecken konnte, als wären alle idealen Forderungen gleichgültig in dem Augenblick, da der unangenehme Moment der Steuerzahlung da ist; aber es schien auch nur so. Wenn zur Sparsamkeit in der Grossloge aufgefordert, w enn gesagt wurde, auch von den Vertretern der grossen Logen, wir können nicht mehr zahlen, so war doch die selbstverständliche Begründung immer, sonst leiden unsere eignen idealen Aufgaben in den einzelnen Logen, und so schloss sich ebenso selbstverständlich die Zusicherung an, kommt die Grossloge mit den 8 M. nicht aus, dann werden eben Nachbewilligungen erfolgen müssen. Fassen wir nun die Eindrücke zusammen, die die Grosslogentagung wohl auf alle Teilnehmer, die sich auch am zweiten Tage noch in der stattlichen Zahl von 83 eingefunden hatten, gemacht hat, so glauben wir berechtigt zu sein mit dem Br. Grosspräsidenten zu sagen, dass eine Menge Arbeit, eine Menge fruchtbarer Arbeit geleistet worden ist. Der Geist der Zusammengehörigkeit, eine ernste und tiefgehende Verbrüderung leiteten und lenkten auch diesmal die versammelten Vertreter der einzelnen Logen, und das gibt die beste Garantie für eine gedeihliche Weiterentwicklung unseres Distrikts in nächster Zeit. Landsberg - Stettin. Beschlüsse der Grossloge. In der Grosslogen-Sitzung sind folgende Beschlüsse gefasst worden: ■1. A. Die Vollversammlung der Grossloge, welche mindestens alle 2 Jahre zusammentritt, hat die Aufgabe, die grossen Gesichtspunkte und die Richtung festzustellen, welche für die Führung der Ordensgeschäfte massgebend sein sollen. In diesem Umfange soll sie an der bisherigen Geschäftsführung an der Hand der vorgelegten Berichte Kritik üben und für neue Vorlagen die massgebenden Grundsätze aufstellen. Die Ausführung in den Einzelheiten nach Massgabe der festgestellten Grundsätze ist dem General-Komitee zu überlassen. Der Vollversammlung der Grossloge obliegt die Gesetzgebung, die Bestimmung der Steuern sowie die Wahlen der Beamten, des General-Komitees, des Finanz-Komitees und des Apellationsgerichts. Anträge auf Aenderung der bestehenden Gesetze sind von 5 Kopräsidenten, welche mindestens 3 Logen angehören müssen, bei dem General-Komitee spätestens 2 Monate vor der Grosslogentagung einzubringen. Diese Anträge werden zunächst vom Gesetzes-Komitee begutachtet und im Gescnäftsausschuss beraten; mit dem Bericht des Ausschusses gelangen sie an das General-Komitee,' welches seine Beschlussfassung durch Bericht der Grossloge unterbreitet. Die Vollversammlung entscheidet über die Anträge mit 7; Majorität endgültig. B. I. Das General-Komitee, welches aus den Beamten der Grossloge und 20 von der Vollversammlung der Grossloge gewählten Expräsidenten besteht, führt die Verwaltung nach Vorbereitung im Geschäftsausschuss. Das General- Komitee hat der Vollversammlung der Grossloge mit dem Berichte des Finanz-Komitees einen Haushaltungsvoranschlag für die nächsten 2 Jahre vorzulegen. 1 C. Der Geschäftsausschuss, welcher aus den Beamten und drei vom General-Komitee ' aus - seiner. Mitte gewählten Mitgliedern besteht, führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung; er fasst die dringlichen Beschlüsse und bereitet die Beschlussfassung des General-Komitees vor. Zu Geldbewilligungen ist die Zustimmung von mindestens 4 Mitgliedern erfordet lieh. Beschlüsse des Ausschusses können vom General- Komitee, dem sie bei der nächsten Tagung vorzulegen sind, mit Stimmenmehrheit aufgehoben oder abgeändert werden. D. Logen können zu Logentagen zusammentreten. Aufgabe der Logentage ist:.' 1. Besprechung und Beschlussfassung über gemeinsame lokale Angelegenheiten, 2. Besprechung von Grosslogenangelegenheiten. Beschlüsse zu 1 binden die Logen erst nach ihrer Annahme in der einzelnen Loge. Die Versammlungen mit . der Tagesordnung sind der Grossloge baldmöglichst anzuzeigep. Die Grossloge bestimmt ein Mitglied des General-Komitees, welches der Versammlung beiwohnt. Ueber die Versammlung ist ein Protokoll zu führen, dessen Abschrift der Grossloge baldmöglichst einzusenden ist. 2. Der Antrag: .Die Verhandlungen der Grossloge sollen zum Teil, soweit Gegenstände von allgemeinem Interesse, insbesondere leitende Gründsätze für die Ordenstätigkeit verhandelt werden, für die Brüder des Ordens öffentlich sein", wurde abgelehnt. . 3. Die Grossloge soll in das Vereinsregister eingetragen werden unter formaler Abänderung der Gesetze, soweit der Registerrichter in Berlin dies für notwendig hält. 4. Die etwaigen Änderungen der Monatsberichte nach den ausgesprochenen Wünschen werden dem Generalkomitee überlassen. 5. Für Galizien werden je 5000 M für 1908 und 1909 bewilligt zu Händen des HilfsVereins der deutschen Juden; die erneute Nachprüfung in der nächsten Grosslogen-Sitzung wird vorbehalten. »i. Die Beiträge pro 1908 und 1909 werden mit je 5 M zum Grosslogenfond und 3 M zum neuen Zentralfond pro Kopf festgesetzt. 7. Die Grossloge spricht sich im Prinzip für Gründung von Jugendvereinen aus; mit der Durchführung der dazu gegebenen Anregungen wird das Generalkomitee beauftragt.

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