Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1908
- Issue
- Nr. 3 - Februar
- Date
- 1908-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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— 83 — > * D. Logen können zu Logentagen zusammentreten. Aufgabe der Logentage ist: " 1. Besprechung und Beschlussfassung über gemeinsame lokale Angelegenheiten. 2. Besprechung von Grosslogenangelegenheiten. Beschlüsse zu 1 binden die Logen erst nach ihrer Annahme in der einzelnen Loge; zu 2 dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. Die Versammlungen mit der Tagesordnung sind der Grossloge baldmöglichst anzuzeigen. Die Grossloge bestimmt ein Mitglied des General-Komitees, welches der Versammlung beiwohnt. Ueber die Versammlung ist ein Protokoll zu führen, dessen Abschrift, der Grossloge baldmöglichst einzusenden ist. Als Korreferent erhält Br. Moritz das Wort und empfiehlt die abgeänderten Reformvorschläge in der Fassung, wie sie Br. Joachim heute vorgetragen, dem Genetal-Komitee zur Annahme. Redner zollt Anerkennung dem Reform-Komitee dafür, dass es sich zur Abänderung der früheren Fassung der Vorschläge bewegen Hess. Aus den Berichten der Logen sei ersichtlich, dass sie fleissig mit den Vorschlägen sich befassten, und sei es -das Verdienst des Reform-Komitees, dass die Logen zur Arbeit angeregt worden seien. Das Resultat ist folgendes: Die Gesetzgebung bleibt der Grossloge vorbehalten, allerdings müssen die Gesetzesvorschläge vorbereitet vom General-Komitee vor die Grossloge kommen. Die Verwaltung gehört dem General-Komitee, das sei bis jetzt schon gewesen und zwar nach § 14. Man brauche daher nicht erst die Grossloge zu befragen, da keine Gesetzesänderung vorliege. Betreffs der Logentage sei keine Festlegung durch das Gesetz erwünscht; man möge die Entwickelung abwarten, aber eine Kontrolle sei nötig. Eine Verminderung der Repräsentanten sei nicht angängig. Man räsonniere schon jetzt darüber; dass das General-Komitee aus zu wenig Logen sich zusammensetze; das beweise, dass die Grossloge nicht verringert werden dürfe. Br. Moritz schlägt die en bloc - Annahme der abgeänderten Reformvorschläge vor. An die Ausführungen des Referenten und Korreferenten knüpft sich eine sehr ausführliche Debatte, in welcher dem Reform-Komitee der Dank für seine Arbeit votiert, andererseits aber auch betont wird, dass vom Reform-Komitee eigentlich andere Vorschläge erwartet worden wären. , Was das Reform-Komitee vorgeschlagen, wären doch mehr Verwaltungsfragen, die auch ohne besordere Schwierigkeit auf dem Verwaltungswege hätten geregelt werden können. Nach den Verhandlungen der letzten Grosslogensitzung sei in Logenkreisen erwartet worden, dass das eingesetzte Reform-Komitee sich weniger auf formale Dinge beschränken, vielmehr bemüht sein würde, neue grosse Arbeitsgebiete für den Orden in Deutschland ausfindig zu machen und zu bezeichnen, sowie auch die Wege zu ebnen zu einer lebendigeren Beziehung der Tochterlogen zur Grossloge. Von anderer Seite wird bedauert, dass das Reform- Komitee bezüglich der Kompetenz für die Gesetzgebung von seinem ursprünglichen Vorschlag abgekommen sei, und wird die diesbezügliche Stellungnahme der Logen als von keiner so grossen Bedeutung bezeichnet, dass daraufhin der ursprüngliche Vorschlag des Reform-Komitees abzuändern notwendig »ei. Dementsprechend wird ein Antrag mit 5 gegen 3 Stimmen znm Beschluss erhoben, der folgenden Wortlaut hat: Die Grossloge wolle in Ansehung der Entlastung der l Grosslogen Versammlungen von der Gesetzgebung den ursprünglich vom Reform-Komitee gestellten Antrag (II. A und B I Monatsbericht vom Dezember 1907, S. 128) zu seinem Beschluss erheben, demzufolge die unwichtigen Gesetzesabänderungen durch das General-Komitee zu erfolgen haben, während lediglich die wichtigen Gesetzesabänderungen der Vollversammlung vorbehalten bleiben sollen, mit der Massgabe, dass Beschlüsse des General-Komitees über Gesetzesabänderungen vor die Grosslogen Versammlung gebracht werden können, wenn dieses von 10 Expräsidenten, welche 7 verschiedenen Logen angehören, binnen 2 Monaten vom Tage der Verkündigung an, beantragt wird. - Nach Annahme dieses Antrages beschliesst die Versammlung, der Vollversammlung der Grossloge für den Fall, dass dieselbe die Gesetzesabänderung bei der Grossloge zu belassen wünscht, die nun vom Reform-Komitee abgeänderten Vorschläge gleichzeitig als Eventualantrag zu unterbreiten. Wohlfahrtsbestrebungen der Logen. Die Wanderbibliothek der Stuttgart-Loge. Im Frühjahr 1905 wurde unsere Wanderbibliothek gegründet. Es lag der Plan zugrunde, unseren Glanbensgenossen auf dem Lande (insbesondere der Jugend) gute, belehrende und unterhaltende Lektüre zuzuführen. Durch eine Umfrage bei den Rabbinern und Lehrern war die Frage des Bedürfnisses bejaht, die Zusendung von Büchern sehr warm begrüsst und die Bereitwilligkeit ausgesprochen worden, die Verteilung und Sammlung der an die Schüler und Gemeindegenossen zu vergebenden Werke zu übernehmen. Und in der Tat sind es die Lehrer, welche sich um unsere Sache ein grosses Verdienst erworben haben. Durch die Hochherzigkeit eines Bruders der Stuttgart- Loge, welcher 300 Mark schenkte, konnte der Grundstock unserer Bibliothek, ca. HO Bände, gelegt werden. Die Loge gab 100 Mark zur Installation des Werkes. 1 Angeschafft wurden zu zwei Drittel Bücher allgemeinen unterhaltenden Inhalts, ein Sechstel belehrende Werke und das letzte Sechstel umfasst Werke jüdischen, sowohl belehrenden als unterhaltenden Stoffes. Im Laufe der Zeit wurden mehrere Male grössere Neuanschaffungen gemacht, so dass wir heute über ca. 250 Bände verfügen. Diese sind in 16 Gruppen eingeteilt. Diese werden, in viereckige Weidenkörbchen verpackt, an die Herren Lehrer durch die Post versandt. Mit der Post stellt sich nämlich innerhalb des Württembergischen Postgebiets der Versand am billigsten und bequemsten, schon darum, weil der Empfänger keine Zustellungsgebühr zu zahlen bat. Die einzelne Gemeinde darf die Sendung 3 Monate behalten,- der einzelne Entleiher daselbst das geliehene Werk 14 Tage; es ist also eine oftmalige Verleihung der einzelnen Binde gut