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Bericht der Großloge für Deutschland · 1908-02-01 · Nr. 3 - Februar · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1908
Issue
Nr. 3 - Februar
Date
1908-02-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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werden und nur die von letzterem auf die Tagesordnung der Grossloge gebrachten Antrage gelangen in der Grossloge zur Beratung. Ein im letzten Moment in der Grossloge eingebrachter Antrag soll als letzter Punkt der Tagesordnung bebandelt werden und zwar nach Dringlichkeitsbeschluss. Der Vorschlag bietet in seinem zweiten Teil keine Sicherheit gegen Behandlung improvisierter und überraschender Antrage, weil die einfache Majorität es in der Hand hat, die Tagesordnung zu ändern. In seinem ersten Teile vergewaltigt er das Antragsrecht, der Logen und der Expräsidenten. Eine andere Loge, die ebenfalls dem General-Komitee die Entscheidung überlassen will, ob ein Antrag vor die Vollversammlung kommen soll, will die Schärfe damit beseitigen, dass auf Antrag von 7 bezw. 8 Logen die Vorlegung erfolgen mnss. Die Machtbefugnis wird von den beiden Logen dem General-Komitee für alle Anträge erteilt, also nicht nur lür Gesetzeanträge, sondern auch für andere Anträge. Merkwürdig ist, dass dieser Vorschlag von Logen ausgeht, die einige Zeilen vorher die vom Reform-Komitee vorgeschlagene Befugnis des General-Komitees, unwichtige Gesetzanträge zu begraben, mit gewaltigen Worten bekämpfen. Alle diese Wege erschienen dem Reform-Komitee ungangbar. Weitere Vorschläge der Logen bewegen sich in zwei Richtungen; sie gehen: 1. auf eine anderweitige Zusammensetzung der Vollversammlung, 2. auf eine anderweitige Zusammensetzung des General-Komitees. I. Anderweitige Zusammensetzung der Vollversammlung. Zur anderweitigen Zusammensetzung der Vollversammlung schlägt eine Loge vor: jede Loge entsendet nur einen Repräsentanten mit mehreren Stimmen, dann vermindern sich die Kosten und die Anzahl der Debattierenden. .Dabei ist übersehen, dass Berlin allein 15 Rerpäsentanten stellt, die nichts kosten. Die Zahl der Repräsentanten würde sich dann nur von 90 auf etwa 70 vermindern; also nicht so erheblich, dass man die Nachteile in den Kauf nehmen könnte. Der mit mehreren Stimmen ausgerüstete Repräsentant würde vielmehr sich an die bereits gefasste Meinung seiner Loge und deren Ezpiäsidenten gebunden halten, und die Debatten wären zwecklos; wir kämen zum imperativen Mandat. In einer anderen Loge wurde gewünscht, die Grossloge solle nur aus Kreisvertretern bestehen, deren Zahl nicht über 50 betragen dürfe. Eine andere Loge schlägt vor, jede Loge, die über 100 Brüder zählt, solle einen Repräsentanten entsenden; diejenigen, die unter 100 Mitglieder haben, einen halben Repräsentanten, d. h. zwei Logen einen Repräsentanten. Bei der Vollversammlung sollen nur Delegierte zu Worte kommen. Ein Ezpräsident einer Loge will die Anzahl der Delegierten noch vermehren; nicht nur Expräsidenten, sondern auch verdiente Brüder sollen als Repräsentanten gewählt werden können. Dies widerspricht der Konstitution. Eine Loge will die von vielen Logen gewünschte jährliche Tagung der Grossloge dadurch ermöglichen, dass von der Grossloge nur die Reisespesen für die Delegierten gezahlt werden, die sonstigen Auslagen von den Einzellogen getragen werden tollen. Dieser Vorschlag bedeutet materiell nur eine anderweitige Verteilung der Kosten; er ist aber auch gefährlich, weil manche kleine Loge sich Veranlasst fühlen könnte, zur Ersparung von Kosten die Entsendung eines Delegierten zu unterlassen; sollte es aber üblich werden, auf Ersatz der Auslagen zu verzichten, so wurde dadurch die Auswahl beschränkt. £". j! Eine jüngere Loge sieht das Heil darin, dass die Expräsidenten ausgeschlossen werden, und nur Repräsentanten teilnehmen. Schliesslich hält es eine Loge für das einzige Mittel zur Besserung eine Teilung des Distrikts in mehrere Grosslogen unter gemeinschaftlicher Spitze in Berlin. Wenn man den schon .vor etwa 15 Jahren ausgesprochenen Gedanken weiterspinnt, so würden die Bezirksgrosslogen sich zu einer Grossloge für Deutschland in Berlin zusammentun, deren alleinige Aufgabe die Behandlung derjenigen Gegenstände wären, für die eine einheitliche Aktion geboten ist. Wir sind im Reform-Komitee davon überzeugt, dass unsere Entwicklung zu einer solchen Verfassung führen wird; Keime dazu liegen bereits in den Logentagen. Wir stehen dieser Entwicklung auch sympathisch gegenüber, deren Vorzüge unverkennbar sind, und die Einheitlichkeit der Aktion nicht hindern, sondern eher schärfen würde. Trotzdem hält das Ref.-Komitee die Zeit noch nicht gekommen für einen so tiefeingreifenden Vorschlag, dessen Vereinbarkeit mit der Konstitntion zudem zweifelhaft sein kann. II. Anderweitige Zusammensetzung des General- Komitees. Die meisten Logen wünschen eine andere Zusammensetzung des General-Komitees, besonders die kleineren Logen, weil sie selten oder nie im General-Komitee vertreten sind. Die Vorschläge betreffs der 'Zusammensetzung des General-Komitees gehen dahin, dass Bezirke das Recht haben sollen, Vertreter für das General-Komitee zu repräsentieren oder gar zu wählen. Ein interessanter Vorschlag geht von einer Loge aus, welche eine Vergrössernng des General-Komitees auf 25—30 Mitglieder ausser den Beamten der Grossloge vorschlägt und ein kleineres für die Verwaltung, ein grösseres für die Gesetzgebung. Für jeden Delegierten zum General-Komitee soll aus demselben Bezirk ein Stellvertreter gewählt werden. All ei u der Gedanke, sämtliche Mitglieder des General- Komitees durch je einen Bezirk wählen bezw. präsentieren zu lassen, scheitert schon an der Notwendigkeit, eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern für Berlin zu reservieren, wenn eine ordentliche Geschäftsführung gesichert sein soll. So müssen insbesondere die Mitglieder des Geschäftsausschusses, welche ja aus dem General-Komitee entnommen werden, Berliner sein. Die Praxis hat diese Notwendigkeit ergeben, und das auswärtige Mitglied des Ausschusses wird dies bestätigen. Auch betreffs des Wahl modus macht die betreffende Loge Vorschläge: jede Loge soll für 50—00 Mitglieder einen Wahlmann wählen; diese Wahlmänner wählen für ca. 400 Mitglieder einen Abgeordneten. Für dieses komplizierte Verfahren wird man sich nicht erwärmen können. Aber da die Klagen über das bisherige Wahlverfahren fast allgemein

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