Mannheim
Compact Memory

Bericht der Großloge für Deutschland · 1908-02-01 · Nr. 3 - Februar · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1908
Issue
Nr. 3 - Februar
Date
1908-02-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/4864325-6028974-6074166--1242-4865384
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 30 — Aus der HO. Sitzung des General- Komitees vom 2. Februar 1908. Die Verhandlungen des, General-Komitees betrafen in der Hauptsache zwei Gegenstände, über welche nachstehend referiert wird. Der erste Gegenstand betraf die Eintragung der Grossloge in das Vereinsregister, der zweite die Vorschläge des Reform-Komitees. Zu dem ersten Gegenstande hatte Br. Schindler, Präsident der Deutschen Reichs-Loge einen Entwurf zur Abänderung der Grosslogengesetze gefertigt, und eine Begründung hierzu gegeben, wofür der Dank an Br. Schindler votiert wird. Zu diesem Entwurf werden verschiedentliche Wünsche geäussert sowie Aenderungsvorschläge gemacht; das Komitee, das zur Abänderung der Grosslogengegetze behufs Eintragung der Grossloge in das Vereinsregister eingesetzt worden ist, soll nunersucht werden, diese Wünsche und Äenderungen zu berücksichtigen. Das so gestaltete' Gesetz der Grossloge möchte von Br. Schindler dem Registerrichter unterbreitet werden, um zu erfahren, ob auf Grund desselben die Eintragung der Grossloge in das Vereinsregister erfolgen könnte, resp. welche Äenderungen vom Registerrichter etwa gefordert werden. Zu den Vorschlägen des Rehorn-Komitees, die im Bericht der Grossloge vom Dezember zum Abdruck gelangt sind, referiert Br. Joachim und äussert sich hierzu wie folgt: „Wir haben in der letzten Sitzung des General-Komitee.« beschlossen, den Bericht des Reform-Komitees an' das General- Komitee durch den Druck zu vervielfältigen und den einzelnen Logen zuzustellen, damit sie in der Lage sind, sich zu den Reform Vorschlägen zu äussern. Fast von allen Logen sind Aeusserungen eingegangen, die von den beiden Referenten Br. Moritz und mir geprüft und dem Reform-Komitee unterbreitet worden sind. Letzteres Komitee hat gestern Abend unter Mitwirkung des Korreferenten Br. Moritz eine Sitzung abgehalten, in der es zu den mannigfachen Vorschlägen aus Logenkreisen Stellung genommen und erwogen hat, ob und inwieweit eine Aenderung seiner Vorschläge mit Rücksicht auf die aus den Aeusserungen erkennbare Stimmung anj gezeigt erscheine. Das Ergebnis der Beratung sind die später mitgeteilten Abänderungsvorschläge, welche in der Hauptsache die Gesetzgebung in allen Fällen, auch in unwichtigen Fragen, der Vollversammlung vorbehalten, aber gegen die Behandlung unvorbereiteter Anträge Vorkehrungen treffen. . Zu den Aeusserungen der Logen wird das General- Komitee ebenso, wie es das Reform-Komitee getan, Stellung zu nehmen haben. Ich muss deshalb diese Aeusserungen und die in ihnen enthaltenen Vorschläge in nuce Ihrer Beurteilung unterbreiten. Sieht man von den Einzelheiten, die natürlich die grössten Divergenzen zeigen, ab, so lassen sich die Aeusserungen der Logen nach bestimmten Gesichtspunkten gruppieren. Die erste Frage ist die nach der Notwendigkeit einer Reform? Ueber die Notwendigkeit herrscht, nun völlige UebereinstimmnDg. Alle Logen bis auf eine einzige halten eine Reform für erforderlich. Einige Logen erklären, ihre Mitglieder könnten zwar die Frage nicht entscheiden, aber diejenigen, die auch bereits der Grossloge angehörten, hielten eine Reform für dringend geboten. Die zweite Frage ist, auf welchem Wege diese als notwendig anerkannte Reform herbeigeführt werden soll. Fast alle Logen sehen den Weg in der Richtung, die das Reform-Komitee gegeben hat. Manche Logen möchten noch andere weitgehendere Reformen. Eine Loge z. B. sagt: Nicht bloss die Organe der Grossloge müssen reformiert werden, auch die Logen selbst müssen für ihre Arbeiten eine andere Form und einen anderen Inhalt erhalten. Eine Loge kommt auf die Punkte zurück die im Vorbericht bereits erörtert und im General-Komitee besprochen sind. Die Loge schreibt: „Schliesslich möchten wir die hochw. Grossloge noch bitten, in Erwägung darüber einzutreten, ob die geschäftliche Ueberbürdung derselben nicht auch darin zu finden ist, dass die Aktivität der Grossloge sich zu sehr auf den verschiedensten Gebieten der jüdischen Wohlfahrtspflege zerplittert und die Betätigung an den öffentlichen jüdischen Bestrebungen das Mass des Zulässigen überschreitet. Wir würden ts als entlastend für die Grosslogenarbeiten und auch als nutzbringend für die Logen betrachten, wenn in der Anteilnahme an den Arbeiten des öffentlichen jüdischen Lebens eine Konzentration für bestimmte Zwecke herbeigeführt würde, und für die weitere Ausbreitung des Ordens in Deutschland sowie Hebung seines Ansehens würden wir es für zweckmässig erachten, wenn die Richtlinien der Ordensarbeit auf die Errichtung eigener Wohlfahrtsinstitutionen die Arbeit selbst mehr in die Erscheinung treten zu lassen und dadurch zugleich wertvoller zu gestalten." Diese, nicht die Verfassung und die Form, sondern den Inhalt der Ordensaufgaben treffenden Vorschläge verdienen wohl die vollo Würdigung def Grossloge, und werden sicherlich zu einer lebhaften und fruchtbringenden Debatte führen, sind aber heute nicht diskutabel.; Einige wenige Logen schlagen einen anderen Weg zur Entlastung der Vollversammlung vor. Eine jüngere Loge sieht das Heil in einer vorberatenden Sitzung. Solche Sitzungen haben wir. aber früher gehabt; sie haben zu einer Abkürzung der Debatten in der offiziellen Sitzung nicht geführt, eher zu einer Verlängerung; von einer Einigung durch die Vorberatung konnte schon deshalb keine Rede sein, weil nur ein Bruchteil der Mitglieder an ihnen teilnahm. Eine andere Loge will die Tagesordnung beschränken; sie schlägt vor: der Güschäftsausschuss stellt die Tagesordnung für die Vollversammlung fest und bezeichnet dasjenige, was an das General-Komitee überwiesen werden soll; die Grossloge entscheidet dann, ob sie sich der Weisung des Geschäftsausschusses anschließt, oder die verlesenen Anträge selbst bebandeln will. Das heisst mit anderen Worten: ausser den verlesenen Vorschlägen und ihrer sachlichen Debatte erhalten wir noch stundenlange Vordebatten und Geschäftsordnungsdebatten. Auch dieser Vorschlag ist unannehmbar. Eine andere Loge schlagt vor: alle Anträge müssen einige Monate vorher bei dem General-Komitee eingebracht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.